Widerspruch einlegen, wo unsere Grundrechte in Gefahr sind!
Es geht um eine Entwicklung mit negativer Signalwirkung für ein freiheitliches Gesundheitssystem, für die körperliche Unversehrtheit und für das bisherige Verständnis von Verhältnismässigkeit staatlicher Eingriffe.
Es geht nicht um eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung. Eine solche gibt es weder im Bundesrecht noch im kantonalen Recht.
Der Kanton St. Gallen will das Impfobligatorium gemäss Epidemiengesetz (EpG) nun in sein Gesundheitsgesetz, welches aktuell revidiert wird, übernehmen.
Das bedeutet, dass er für bestimmte Personen unter den Voraussetzungen von Ar. 22 EmG eine Impfpflicht anordnen könnte. Entscheidend ist nicht diese Uebernahme an sich, sondern die Art der Durchsetzung, die neu vorgesehen wird.
Mit der Revision wird das Gesundheitsgesetz des Kantons St. Gallen um einen neuen Artikel 141 ergänzt, der erstmals Strafbestimmungen im Zusammenhang mit einer Impfpflicht vorsieht. Hier liegt der rechtlich hoch umstrittene Kern der Vorlage.
Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Personen, die sich trotz angeordneter Impfpflicht nicht impfen lassen, mit einer Busse bis zu 20 000 Franken bestraft werden können.
Was dabei zwingend mitzudenken ist:
Kann oder will eine betroffene Person eine solche Busse nicht bezahlen, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Ihre Stimme zählt! Unterschreiben Sie jetzt unsere Online-Petition:
https://abfschweiz.us14.list-manage.com ... 8db072e5b2