Mobilfunk: Erst einschalten, dann klagen – wie der Bund den Rechtsschutz systematisch aushebelt
In der Vernehmlassungsvorlage vom 12. Dezember 2025 wird ein neues Verfahren für Mobilfunkanlagen eingeführt. Künftig sollen Antennen nicht mehr über ein klassisches Baubewilligungsverfahren, sondern über ein Meldeverfahren abgewickelt werden.
Das bedeutet konkret:
Die Betreiber melden ihre Anlage an.
Die Behörde prüft und publiziert ihren Entscheid.
Die Anlage darf in Betrieb gehen. Sofort.
Und jetzt der entscheidende Punkt:
Selbst dann, wenn eine Beschwerde erhoben wird.
Schwarz auf weiss: Die Beschwerde wird wirkungslos
Im Gesetzesentwurf steht unmissverständlich:
Art. 37e Abs. 2 FMG (Entwurf): «Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.»
Das ist kein Interpretationsspielraum. Das ist ein klarer Systemwechsel.
Weiter:
https://www.vereinwir.ch/mobilfunk-erst ... aushebelt/
Wir empfehlen deshalb allen nicht einverstandenen Mitmenschen, Organisationen und Gemeinden die Teilnahme an dieser Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes und an der Unterschriften-Sammlung von Schutz vor Strahlung:
https://schutz-vor-strahlung.ch/site/wp ... z-def2.pdf
[b]Mobilfunk: Erst einschalten, dann klagen – wie der Bund den Rechtsschutz systematisch aushebelt[/b]
In der Vernehmlassungsvorlage vom 12. Dezember 2025 wird ein neues Verfahren für Mobilfunkanlagen eingeführt. Künftig sollen Antennen nicht mehr über ein klassisches Baubewilligungsverfahren, sondern über ein Meldeverfahren abgewickelt werden.
Das bedeutet konkret:
Die Betreiber melden ihre Anlage an.
Die Behörde prüft und publiziert ihren Entscheid.
Die Anlage darf in Betrieb gehen. Sofort.
Und jetzt der entscheidende Punkt:
Selbst dann, wenn eine Beschwerde erhoben wird.
Schwarz auf weiss: Die Beschwerde wird wirkungslos
Im Gesetzesentwurf steht unmissverständlich:
Art. 37e Abs. 2 FMG (Entwurf): «Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.»
Das ist kein Interpretationsspielraum. Das ist ein klarer Systemwechsel.
Weiter: https://www.vereinwir.ch/mobilfunk-erst-einschalten-dann-klagen-wie-der-bund-den-rechtsschutz-systematisch-aushebelt/
Wir empfehlen deshalb allen nicht einverstandenen Mitmenschen, Organisationen und Gemeinden die Teilnahme an dieser Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes und an der Unterschriften-Sammlung von Schutz vor Strahlung: https://schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/uploads/2026/01/Unterschriftenbogen-gegen-Antennenflut-Gesetz-def2.pdf