Küchen-Mikrowellen-Geräte
Danke für das Stichwort Rainer!
Immer wieder wurde in der Vergangenheit von Seiten der Pro-Mobilfunkfraktion hinterfragt, wie es denn sein könne, dass Elektrosensible ein Mikrowellenkochgerät beschwerdefrei verwenden könnten.
Eine legitime Frage wie ich meine?
Auch ich als Elektrosensibler habe mich bisher darüber gewundert, warum ich auf die Leckstrahlung einer Küchen-Mikrowelle überhaupt nicht reagiere, während bei Mobilfunk-Mikrowellen-Bestrahlung reproduzierbar Beschwerden auftreten?
Ich denke eine Antwort hierauf kann das Infoblatt 02/98 des Bundesamtes für Strahlenschutz vom
vom 12. August 1998 geben!
Nachzulesen unter:
http://www.bfs.de/info/infblatt/1998/ib9802.htm
Auszug:
"Während der Mikrowellenbehandlung von Lebensmitteln sorgen Abschirmmaßnahmen dafür, daß von der Mikrowellenstrahlung so wenig wie möglich nach außen gelangt. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme sorgt über eine technisch mehrfach ausgelegte Schutzvorrichtung für eine zuverlässige Abschaltung des Gerätes, sobald die Tür des Gerätes geöffnet wird.
Das BfS hat repräsentative Messungen an Mikrowellengeräten durchgeführt: Eine Strahlengefahr geht von intakten Geräten nicht aus! Leckstrahlung trat zwar bei allen untersuchten Geräten auf, sie war jedoch äußert gering: im Mittel lag sie bei 1% des festgelegten Emissionsgrenzwertes von 5 mW/cm² an der Geräteoberfläche.
An üblichen Aufenthaltsorten in der Umgebung von Mikrowellengeräten liegt die noch erfaßbare Strahlung um mehr als das Tausendfache unter dem Grenzwert.
Diese Ergebnisse wurden gleichermaßen an alten, wie auch an modernen auf dem Markt befindlichen Geräten gefunden. Mit zunehmendem Abstand vom Gerät nimmt die Mikrowellenintensität rasch ab.
In 30 cm Entfernung ist noch etwa fünf bis zehn Prozent der an der Oberfläche des Gerätes gemessenen Mikrowellenintensität vorhanden;
in einem Meter Entfernung ist dieser Wert auf ein bis drei Prozent abgesunken.
Es besteht bei technisch einwandfreien Geräten keine Gefahr, auch nicht für besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere oder Kleinkinder."
Umrechnung und Vergleich der oben genannten Werte:
Emissionsgrenzwert von Mikrowellenkochgeräten = 5,0 mW/cm² = 5.000 µW/cm² = 50.000 mW/m²
Emissionsgrenzwert von GSM 1.800 MHz Mobilfunk = 0,9 mW/cm² = 900 µW/cm² = 9.000 mW/m²
Somit ist der Grenzwert für die Küchenmikrowellen-Leckstrahlung etwa 5,55 mal hoch wie der GSM 1.800 MHz Mobilfunk-Grenzwert.
Eine unangenehme Vorstellung!
Wie wir weiter unten sehen werden, ergibt sich jedoch bei der praktischen Anwendung der Küchenmikrowelle ein völlig anderes Bild der Strahlungs-Belastung!
Zitat:
"Leckstrahlung trat zwar bei allen untersuchten Geräten auf, sie war jedoch äußert gering: im Mittel lag sie bei 1% des festgelegten Emissionsgrenzwertes von 5 mW/cm² an der Geräteoberfläche."
1 % des Emissionsgrenzwertes von Mikrowellenkochgeräten von 5 mW/cm²
an der Geräteoberfläche = 0,05 mW/cm² = 50 µW/cm² = 500 mW/m²
Zitat:
"(...) in einem Meter Entfernung ist dieser Wert (Geräteoberflächenwert; e.A.) auf ein Prozent abgesunken"
1% des an der Geräteoberfläche
gemessenen Wertes i.H.v. 0,05 mW/cm² = 0,0005 mW/cm² = 0,5 µW/cm² = 5 mW/m²
Der Wert 5 mW/m² entspricht annähernd jenem Wert, der auch von Umweltverbänden, Verbraucherschützern und Medizinern als Mobilfunk-Grenzwert gefordert wird (= 1mW/m²)!
Zusammenfassung:
1. Die Strahlungsbelastung (Leckstrahlung) ausgehend von einem Küchen-Mikrowellenrerät entspricht im Abstand
von 1m in etwa der Grenzwertforderung von Umweltverbänden, Verbraucherschützern und Medizinern!
2. In aller Regel beträgt der Abstand des Nutzers zur Küchenmikrowelle mehr als 1m. Somit liegt die Belastung sogar noch unterhalb der
Grenzwertforderung von Umweltverbänden, Verbraucherschützern und Medizinern.
3. Die Leckstrahlung einer Kochmikrowelle hat mit einer Frequenz von 2.450 MHz eine geringeres Eindringvermögen in den menschlichen
Körper als die GSM 1.800 MHz Mobilfunk-Strahlung und die GSM 900 MHz Mobilfunk-Strahlung.
4. Küchenmikrowellenstrahlung ist ungepulst. Mobilfunkstrahlung ist gepulst!
5. Die Küchenmikrowelle wird im Vergleich zur unfreiwilligen 24 Std. Dauerbestrahlung mit Mobilfunk-Mikrowellen nur wenige Minuten pro Woche
eingesetzt!
Fazit: Zunächst einmal ist festzustellen, dass der Grenzwert der maximal zulässigen Leckstrahlung einer Küchenmikrowelle
mit 5 mW/cm² = 50.000 mW/m² etwa 5 mal höher ist als der Grenzwert im GSM 1.800 MHz Netz.
Allerdings ist die tatsächliche Strahlenbelastung durch Küchen-Mikrowellengeräte in der täglichen Praxis eine - im Vergleich zur
Mobilfunkstrahlung - vernachlässigbare Größe!
Die Belastung durch Leckstrahlung ausgehend von einer Küchenmikrowelle gemessen in mW/m², ist in der Praxis (Abstand = 1m)
tatsächlich sogar noch niedriger als jener Wert, welcher z.B. vom Ecolog-Institut in Hannover als zulässige Maximalbelastung beim
"Vorsorgegrenzwert und gesetzlichen Grenzwert für hochfrequente elektromagnetische Felder" gefordert wird!
Wenn Handys nebst Sendestationen Anwender und Umgebung lediglich so gering belasten würden, wie die Leckstrahlung von Küchenmikrowellen-Geräten, dann gäbe es keine Diskussion um Mobilfunk und Gesundheitsgefahren!
PS: Leider ließ sich der Text von der Browser-Oberfläche aus nicht gut nachbearbeiten.