von The Future's black » 22. Dezember 2005 13:37
© Die Südostschweiz; 22.12.2005
Region Gaster/See
Ausgabe Glarus Gaster/See
Bahnfunk stösst nicht auf Begeisterung
Gegen die geplanten GSM-R-Funkantennen der SBB auf der Strecke zwischen Niederweningen ZH und Jona sind insgesamt 21 Einsprachen eingegangen.
· von sibylle speiser
Zwölf Antennenanlagen sollen für den digitalen Bahnfunk auf der S-5-Strecke zwischen Niederweningen und Jona entstehen: Zehn davon auf Zürcher Kantonsgebiet und zwei in Jona (Ausgabe vom 3. November). Gemäss Gregor Saladin, Sprecher des Bundesamtes für Verkehr (BAV), sind gegen dieses Vorhaben auf der S-5-Strecke insgesamt 21 Einsprachen eingegangen, darunter zwei Sammeleinsprachen. Aus welchen Gemeinden die Einsprachen stammen, ob sich also auch welche aus Jona darunter befinden, will das BAV nicht bekanntgeben.
Das öffentliche Auflageverfahren und die Einsprachefrist endete Anfang Dezember. Bis Anfang 2006 haben nun die Kantone Zeit, zu dem SBB-Projekt Stellung zu nehmen, bis Ende Januar 2006 das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Bis Ende März könnten dann die SBB auf Einsprachen und Stellungnahmen gegenüber dem BAV reagieren, erklärt Saladin den weiteren Verfahrensverlauf. Danach seien Einigungsverhandlungen geplant. Und im Sommer 2006 will das BAV die Entscheide zu den GSM-R-Bahnfunkanlagen auf der Strecke Niederweningen-Jona fällen, wie auch zu Bahnfunkanlagen auf weiteren Strecken in der Schweiz, die von den SBB in einer zweiten Etappe projektiert wurden. In einer ersten Etappe hatten die SBB zuvor bereits Anlagen und Antennen für den digitalen Bahnfunk unter anderem auf der Strecke Zürich-Ziegelbrücke projektiert. Gegen Antennenanlagen auf dieser Strecke waren rund 30 Einsprachen eingegangen, darunter einige aus Schmerikon. Mit den Einsprachen zur ersten Projektierungsetappe befassten sich zurzeit gerade die SBB, so Saladin.
«Von Petition nicht betroffen»
Wie der Joner Bauamtchef und Gemeindeschreiber Josef Thoma gegenüber der «Südostschweiz» kürzlich erklärte, tangiere die in Rapperswil und Jona im November eingereichte Petition gegen Antennen-Wildwuchs das Funkanlagenprojekt der SBB nicht. Denn eine Petition sei eine Anfrage und richte sich gegen kein Rechtsverfahren. Hans Tobler, Präsident der UGS Jona-Rapperswil und Mit-Unterzeichner der Petition, meinte hingegen unlängst, dass die Petition ein Moratorium für alle zukünftig geplanten Antennenanlagen fordere, ob diese nun von Mobilfunkbetreibern oder den SBB aufgestellt werden sollten.
Bereits 21 Antennen
Bei der Diskussion rund um Mobilfunkantennen in Rapperswil und Jona haben sich übrigens im letzten Bericht (Ausgabe vom 17. Dezember) zwei Fehler eingeschlichen, die es noch zu korrigieren gilt: Die Petition wurde natürlich nicht mit nur 130 Unterschriften eingereicht, sondern mit rund 1300. Und in Rapperswil und Jona stehen nicht erst 17 Antennen, sondern bereits deren 21.
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© Mittelland Zeitung; 22.12.2005
Tabloid Wynental Suhrental
Entscheid für Antenne vertagt
reinach Gemeinderat hat Bewilligungsverfahren für UMTS-Antenne sistiert.
Die Swisscom Mobile AG will auf dem Gebäude des Alu-Werks in Reinach eine GSM- und UMTS-Antenne erstellen. Sie reichte dafür am 22. April ein Baugesuch ein. Gegen dieses Baugesuch wurden drei Einsprachen eingereicht, darunter eine Sammeleinsprache mit 150 Unterschriften. Der Gemeinderat Reinach hat jetzt das Baubewilligungsverfahren vorläufig sistiert. «Die Behörde wartet die Ergebnisse des Gutachtens ab, das auf Bundesebene in Abklärung ist», sagt Gemeindeschreiber Peter Walz. Noch sei das Verfahren nicht vom Tisch, äussert Gemeindeammann Martin Heiz, der Ball liege bei der Swisscom. Der Rat wolle erst wieder über das Gesuch befinden, wenn Ergebnisse des Gutachtens vorlägen.
Die 150 Einsprecher hatten gesundheitliche Bedenken ins Feld geführt, wie Schlafstörungen und Depressionen. Für sie sei ein weiteres Mobilfunknetz mit UMTS-Technologie nicht notwendig, da der heutige Empfang bereits genüge. Die Initiantin der Sammeleinsprache, Hannelore Hagmann, ist erfreut, «der Entscheid der Behörde zeigt, dass wir Ernst genommen werden». (psi)
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© Die Südostschweiz; 21.12.2005
Region Gaster/See
Ausgabe Glarus Gaster/See
Leserbriefe
Argumente sind nichts anderes als eine Farce
Zum Artikel «Nun sinds 17 statt 15 Antennen» vom 17. Dezember in der «Südostschweiz».
Eigentlich traurig, dass dies das Fazit manch einer Diskussion zwischen Mobilfunkbefürwortern und -gegnern ist. Gerade die Wissenschaft erhebt ja den Anspruch, die Beweisführung nicht einfach dem Glauben zu überlassen. In dieser Sache geht es auch viel weniger um eine Glaubensfrage, sondern darum, dass die Befürworterseite das grosse Geld macht, hingegen nicht nur die Gegner, sondern die gesamte Bevölkerung den Schaden davonträgt.
Ich bin aber der «Südostschweiz» sehr dankbar, dass sich durch diesen Artikel auch der Mobilfunkbetreiber (Sunrise TDC) und die Standortgeber (Weidmann Infra AG und Graf + Cie AG) einmal zu Wort melden konnten. Es wird durch deren Argumentation für jeden Leser mehr als deutlich, wie Fakten verdreht und Unwahrheiten unüberprüft verbreitet werden.
Herr Specker, Vertreter der Sunrise TDC, bezeichnet UMTS als Beispiel für den Technologiefortschritt, da dieses beim Verbindungsaufbau «nur noch einen Zehntel der Abstrahlungswerte der bisherigen GSM-Antennen aufweisen» würde. Gleichzeitig wird erwähnt, dass aufgrund der kleineren Funknetzzellen, mehr Standorte benötigt werden als noch beim GSM-Standard. Erstens strahlen die Handys nicht mit weniger Leistung, weil sie besonders fortschrittlich sind und die Benutzer schonen wollen, sondern aufgrund der kleineren Zellen. Es ist wohl logisch, dass durch die geringere Distanz zur nächsten Zelle für einen Verbindungsaufbau weniger Leistung benötigt wird. Zweitens braucht es kleinere Funkzellen nur, um gleichzeitig mehr Kunden bedienen zu können. Insgesamt steigt demzufolge die Strahlenbelastung.
Die geringere Leistung beim Gesprächsaufbau ändert auch nichts daran, dass dem Handy-Benutzer während er telefoniert mit bis zu 90 V/m am Kopf förmlich das Hirn kocht. Die Frequenz dieser angeblich fortschrittlichen Technologie kommt nämlich derjenigen eines Mikrowellenherdes sehr nahe.
Bei der Gefährlichkeit ist viel weniger die Leistung massgebend, sondern die Frequenz, die Pulsierung des Signals und die Zeitdauer der Exposition. Je höher die Frequenz, desto grösser die Auswirkungen. Dies bedeutet aber nicht, dass niedrige Frequenzen keine schädlichen Wirkungen verursachen können. Die UMTS-Technologie zeugt also ganz und gar nicht von technischem Fortschritt. Mensch und Umwelt werden nun einfach 24 Stunden am Tag mit einer Frequenz von rund 2,2 Gigahertz (2,2 Milliarden Schwingungen pro Sekunde) bestrahlt, anstatt wie bei GSM mit 900 bzw. 1800 Megahertz.
Und nur weil Herr Ralph Graf eine funktechnische Ausbildung genossen hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass er sich auch bei medizinischen und biologischen Abläufen auskennt und kompetent ist, eine Aussage über die Unschädlichkeit des Mobilfunks zu machen. Genau aus diesem Grund enden Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern nämlich immer wieder in der Sackgasse «es ist halt schlussendlich doch eine Glaubensfrage». Weil unsere Gesetzesgeber, Elektroingenieure, Physiker oder als was auch immer sie sich bezeichnen mögen, «vom eigenen Zellsystem eine Ahnung haben, wie eine Kuh vom Eierlegen» – wie ein Freund immer zu sagen pflegt.
Von internationalen Unternehmen, wie den Firmen Weidmann und Graf, erwarte ich zumindest eine kritische Auseinandersetzung mit neuen «Anschaffungen». Mit dem Argument, als internationale Unternehmen seien sie «dringend auf moderne Kommunikationstechnologien angewiesen», nehmen sich diese aber das Recht heraus, die Bevölkerung wider besseren Wissens krank zu machen und dies nur zur Wahrung der eigenen Geschäftsinteressen.
Zu diesem Zweck wird den Lesern einmal mehr das langsam ausgeleierte Argument, in der Schweiz würden zehnmal schärfere Grenzwerte gelten als in den Nachbarländern, vorge-bracht. Dies ist eine schlichte Lüge, von der die Firmen Weidmann und Graf mit Schreiben vom 25. November bereits in Kenntnis gesetzt wurden. Im Ausland wird im Aussenraum gemes-sen, in der Schweiz im Innenraum, wo aufgrund der Gebäudedämpfung sowieso ungefähr zehnmal niedere Werte erreicht werden. Misst man im Ausland in gleicher Weise wie in der Schweiz, werden auch dort die Schweizer Grenzwerte grösstenteils eingehalten. Die Grenzwerte wurden international absichtlich so hoch angesetzt, dass sie problemlos von den Betreibern eingehalten werden können. Das BUWAL selbst hatte ursprünglich einen viermal strengeren Wert als den heutigen empfohlen. Es bestehen also gute Gründe «daran zu zweifeln, dass die Ämter ihre Verantwortung wahrnehmen».
Aber offenbar kümmert sich ja auch die Firma Weidmann lieber um das ästhetische Erscheinungsbild und um den Schutz der eigenen Antenne vor Wind und Wetter, als um ihre Verantwortung für die Auswirkungen auf die Umwelt. Über der Firma Weidmann muss anscheinend ja auch eine besonders starke Brise wehen, wovon die meisten anderen Antennen in der Schweiz nicht betroffen sind und dementsprechend auch keine Kunststoffröhre als «Schutz» benötigen.
Die Argumente der Sunrise TDC und der Firmen Weidmann und Graf sind nichts anderes als eine Farce. Wahrer Fortschritt besteht eben nicht darin, den ausgefahrenen Geleisen zu fol-gen, sondern in der Ehrlichkeit einzugestehen, dass man vielleicht einen Fehler gemacht hat und dem Mut, dann einen Weg zu suchen, der nicht so zerstörerisch ist.
Sophia Iten, Rapperswil
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© Neue Luzerner Zeitung; 21.12.2005; Seite 27
Zuger Zeitung Gemeinden
Baar
Sicht aus Bern verlangt
Die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege soll sich doch zur geplanten Mobilfunkantennenanlage bei der Spinnerei Baar äussern.
red. Der Regierungsrat ist jetzt anderer Meinung als das kantonale Amt für Denkmalpflege und Archäologie. Das Amt hatte als Fachstelle das Baugesuch der Swisscom, die eine Mobilfunkantenne auf der Spinnerei an der Lorze in Baar erstellen will, beurteilt. Es war zum Schluss gekommen, dass hier auf eine Beurteilung durch die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege verzichtet werden könne.
Ganzheitliches Bild erwünscht
Um sich im Beschwerdeverfahren von Jakob Senn und Mitunterzeichnern gegen den Gemeinderat Baar ein ganzheitliches Bild machen zu können, ersucht die Zuger Baudirektion nun doch die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege in Bern um eine Begutachtung der denkmalpflegerischen Aspekte. Dies wurde den Beschwerdeführern mitgeteilt.
Weiter weist die Direktion darauf hin, dass das Erteilen von Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen innerhalb schützenswerter Landschaften und Ortsbilder grundsätzlich eine Bundesaufgabe sei. Die kantonalen Fachstellen beurteilten jedoch, ob ein Gutachten durch die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege notwendig sei.
Ortsbild schützen
Jakob Senn und Mitunterzeichner haben im Mai gegen die Baubewilligung der Swisscom-Antenne auf dem Spinnereigebäude gegen den Gemeinderat Baar Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Neben Fragen zur nichtionisierenden Strahlung der Anlage thematisieren sie auch deren Standort. Die Spinnerei an der Lorze befindet sich im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz.
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© St. Galler Tagblatt; 21.12.2005; Seite 37
SG-Region
09-SG St.Gallen
Licht in den Strahlendschungel
Arbon/Berg SG.
Mobilfunkantennen schiessen wie Pilze aus dem Boden. In Arbon West hat der Mobilfunkanbieter Sunrise die Bewilligung für eine neue Antenne in der Tasche. Beim Bahnhof ist eine weitere Anlage geplant. Der Kanton Thurgau soll demnächst den Rechtsstreit um eine 25-Meter-Sunrise-Anlage auf den Roggwiler Wiesen entscheiden, gegen die – nebst vielen Privatpersonen – auch der Gemeinderat von Sanktgallisch-Berg Einsprache erhoben hat («Tagblatt» vom 20.11. 2004). Bergs Gemeindepräsident Paul Huber warf dem Roggwiler Gemeinderat Sankt-Florians-Politik vor und sagte: «Wir stellen fest, dass sich im besonders gefährdeten Radius von
900 Metern ausschliesslich Wohn
gebiete der Gemeinden Berg SG, Steinach und Arbon befinden.»
Nun verlangt ein parlamentarischer Vorstoss in Arbon nach mehr Transparenz, wenn es um Mobilfunk-Strahlung geht. Erica Willi zu ihrem Vorstoss, den 17 Volksvertreter mitunterzeichnet haben: «Ich meine, dass wir gut versorgt sind. Das Mobilfunknetz ist längst ausgebaut.» Sie habe sich auf der Bauverwaltung nach den Bewilligungsgrundsätzen und dem Antennennetz in der Region Arbon erkundigen wollen. «Ich bin erschrocken, dass man mir keine Auskunft geben konnte.» (me/ger)
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© Basler Zeitung; 21.12.2005; Seite 1
front
Natel-Antennen lasch geprüft
Behörden müssen Anlagen besser kontrollieren
BASEL. Für die Natel-Antennen gelten in der Schweiz so strenge Strahlengrenzwerte wie in kaum einem anderen Land. Ob die Mobilfunkbetreiber die Grenzwerte tatsächlich einhalten, wird allerdings nicht konsequent kontrolliert - obwohl sie in der Lage sind, die Leistung einer Antenne via Fernsteuerung massiv zu steigern. Doch jetzt ist Schluss mit den laschen Kontrol- len. Dafür hat das Bundesgericht mit einem wegweisenden Urteil gesorgt. Der Bund ist nun daran, die Bestimmungen zu verschärfen. In der Region sollen die Neuerungen bis Ende 2006 umgesetzt sein. Zu wenig weit gehen sie dem Basler Grossrat Michael Wüthrich vom Grünen Bündnis: Er prophezeit weitere Prozesse.
© Basler Zeitung; 21.12.2005; Seite 9
buspi
Handyantennen zu lasch kontrolliert
Die Behörden sollen die Strahlung der Antennen besser überwachen, fordern Kritiker
michael Rockenbach
Ob die Mobilfunkbetreiber die Grenzwerte wie versprochen einhalten oder die Leistung einzelner Antennen heimlich erhöhen, kontrollieren die Behörden nur vereinzelt. Die Stichproben seien ungenügend, findet auch das Bundesgericht.
Natel-Antennen machen Angst. Wegen der Strahlung beklagen sich immer wieder Anwohner über Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen. Die Behörden versuchen sie zu beruhigen - und wiegeln ab. «Kaum ein anderes Land hat so strenge Grenzwerte wie die Schweiz», sagt Jürg Baumann vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Theoretisch hat der Fachmann für nichtionisierende Strahlung zwar Recht. Doch in der Praxis wird in der Schweiz nicht konsequent kontrolliert, ob die Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden.
Das gilt auch für die Region. In Basel-Stadt und Baselland gibt der Mobilfunkbetreiber beim Baugesuch an, wie stark die geplante Anlage die Nachbarschaft voraussichtlich bestrahlen wird. Kommen die Behörden aufgrund dieser Daten zum Schluss, dass die Grenzwerte beachtet sind, kann die Antenne aufgestellt werden. Wie stark sie dann tatsächlich strahlt, wird höchstens sporadisch kontrolliert. Für eine durchgehende Kontrolle aller Antennen hat das Lufthygieneamt beider Basel zu wenig Personal, heisst es.
Unzufrieden mit den laschen Kontrollen ist Grossrat Michael Wüthrich (Grünes Bündnis): «Damit ist es einzig und allein den Betreibern überlassen, wie hoch die Sendeleistung ist und in welchem Winkel die Anlage ausgerichtet ist.» Denn die Leistung können die Kommunikationsriesen per Fernsteuerung nicht nur senken, sondern auch steigern. Die Maximalleistung ist teils um ein Mehrfaches höher als die zugelassene Strahlung. «Wir schöpfen das Potenzial nicht aus. Kein Mobilfunkbetreiber kann es sich leisten, die Grenzwerte zu überschreiten», verspricht Josef Frey, Pressesprecher von Swisscom. Zumindest die Behörden glauben den Beteuerungen, wie etwa das Buwal bekräftigt. Die Gewissheit aber, dass die Grenzwerte generell eingehalten werden, haben die Anwohner nicht. Obwohl sie ein Recht darauf hätten, wie das Bundesgericht im März in einem Händel um ein Antennenprojekt im Kanton Bern festgestellt hat. «Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird», hielten die Lausanner Richter fest.
Verschärfung. Damit sind die Behörden gefordert. Um allfällige Grenzwertüberschreitungen besser zu erkennen, müssen sie das Kontrollregime verschärfen. Diese Aufgabe übernimmt das Buwal, das im Januar neue Vorschriften zur Bundesverordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) herausgeben will. Über den Inhalt will das Amt noch nichts verraten. Doch schon jetzt scheint klar, dass es von einer Plombierung der Antennen nichts wissen will. «Die Maximalleistung auf die zugelassene Leistung zu reduzieren, ist technisch schwierig, weil es die dafür nötige Technik nicht ab Stange zu kaufen gibt», sagt Jürg Baumann vom Buwal.
Deshalb sollen die Mobilfunkbetreiber offenbar nur verpflichtet werden, die Leistung jeder Antenne laufend zu registrieren. Die Behörden können stets Einblick in die Daten nehmen. «Damit setzen wir auch auf Kontrolle und nicht mehr vor allem auf Vertrauen - eine gute Lösung», sagt David Dussy, Leiter vom Basler Bauinspektorat. Eingeführt werden soll das neue Kontrollregime in Basel Ende 2006.
Kritik. Die Neuerungen gehen Michael Wüthrich zu wenig weit. «Das Bundesgericht hat bauliche Massnahmen an den Natel-Antennen gefordert, um Manipulationen auszuschliessen», sagt er. Diese Forderung würden die Behörden nicht erfüllen. Schleierhaft ist ihm auch, warum das neue Regime erst ab Ende 2006 gilt: «Bis dann widerspricht die Basler Bewilligungspraxis dem Bundesgerichtsurteil.» Die Leidtragenden seien die Anwohner, die sich zu Recht gegen den Bau von neuen Antennen mit einem zu hohen Leistungspotenzial wehren. Ob die Behörden damit durchkommen, werden die Gerichte entscheiden müssen, ist sich Wüthrich sicher.
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© Mittelland Zeitung; 21.12.2005
Tabloid Zurzach
Mikrowellenstrahlung für die Kleinen?
AZ vom 13. Dez. Über die Langzeitwirkungen von Elektrosmog lägen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor, heisst es vonseiten unserer Regierung, welche gleichzeitig Mehrheitsaktionär des grössten Netzbetreibers ist. Die Literaturübersicht des Buwal berücksichtigt rund einen Drittel der über 600 heute verfügbaren Studien zu gesundheitlichen Effekten der Funkstrahlung. Fazit des Buwal: Es fehlt noch immer der letzte Beweis, also lassen wir die Grenzwerte so hoch wie sie sind. Doch 80 Prozent dieser Studien zeigen schädliche Effekte im heute vorherrschenden Feldstärkebereich. Die Mikrowelle hat eine kaum publizierte, unrühmliche Geschichte hinter sich: Erste Studien zu Mikrowellen tieferer Frequenzen fanden bereits 1930 schädliche Effekte. Das Militär intensivierte die Studien zu Radarfrequenzen nach dem 2. Weltkrieg, bis dabei herauskam, dass die Strahlung potentiell gefährlich ist. Vor der deutschen Regierung klagen heute allein 1800 Radartechniker der Ex-DDR - beziehungsweise deren Nachkommen - infolge verheerender Gesundheitsschäden. In den Neunzigerjahren fand man schliesslich heraus, dass auch Radio- und TV-Türme das Krebsrisiko erhöhen und vielfältige Beschwerden auslösen können. Schliesslich zeigen alle neun epidemiologischen Studien, die wir heute um GSM-Mobilfunksender bereits haben, allesamt verheerende Einflüsse auf die Gesundheit - bei Feldstärken unterhalb der Schweizer Grenzwerte.
Wie damals beim Asbest verlieren sich unsere Behörden nun wieder in der Hinweis-Nachweis-Beweis-Debatte. Das Motto: Solange man kann, zweifelt man Studien an. Denn alle haben Angst vor den Schadenersatzansprüchen. Seit 1950 erschien im Durchschnitt jeden Monat eine Studie über die schädlichen Auswirkungen von Asbest. Wie Sie wissen: 1990 kam das erste Verbot - als man endlich einen Ersatzstoff gefunden hatte. Auch beim Mobilfunk fehlt wieder einmal der letzte Beweis - während unsere Kleinen am WLAN surfen.
Lothar Geppert, Präsident Diagnose-Funk, Zürich
briefe an die az
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© Die Südostschweiz; 22.12.2005
Region Gaster/See
Ausgabe Glarus Gaster/See
Bahnfunk stösst nicht auf Begeisterung
Gegen die geplanten GSM-R-Funkantennen der SBB auf der Strecke zwischen Niederweningen ZH und Jona sind insgesamt 21 Einsprachen eingegangen.
· von sibylle speiser
Zwölf Antennenanlagen sollen für den digitalen Bahnfunk auf der S-5-Strecke zwischen Niederweningen und Jona entstehen: Zehn davon auf Zürcher Kantonsgebiet und zwei in Jona (Ausgabe vom 3. November). Gemäss Gregor Saladin, Sprecher des Bundesamtes für Verkehr (BAV), sind gegen dieses Vorhaben auf der S-5-Strecke insgesamt 21 Einsprachen eingegangen, darunter zwei Sammeleinsprachen. Aus welchen Gemeinden die Einsprachen stammen, ob sich also auch welche aus Jona darunter befinden, will das BAV nicht bekanntgeben.
Das öffentliche Auflageverfahren und die Einsprachefrist endete Anfang Dezember. Bis Anfang 2006 haben nun die Kantone Zeit, zu dem SBB-Projekt Stellung zu nehmen, bis Ende Januar 2006 das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Bis Ende März könnten dann die SBB auf Einsprachen und Stellungnahmen gegenüber dem BAV reagieren, erklärt Saladin den weiteren Verfahrensverlauf. Danach seien Einigungsverhandlungen geplant. Und im Sommer 2006 will das BAV die Entscheide zu den GSM-R-Bahnfunkanlagen auf der Strecke Niederweningen-Jona fällen, wie auch zu Bahnfunkanlagen auf weiteren Strecken in der Schweiz, die von den SBB in einer zweiten Etappe projektiert wurden. In einer ersten Etappe hatten die SBB zuvor bereits Anlagen und Antennen für den digitalen Bahnfunk unter anderem auf der Strecke Zürich-Ziegelbrücke projektiert. Gegen Antennenanlagen auf dieser Strecke waren rund 30 Einsprachen eingegangen, darunter einige aus Schmerikon. Mit den Einsprachen zur ersten Projektierungsetappe befassten sich zurzeit gerade die SBB, so Saladin.
«Von Petition nicht betroffen»
Wie der Joner Bauamtchef und Gemeindeschreiber Josef Thoma gegenüber der «Südostschweiz» kürzlich erklärte, tangiere die in Rapperswil und Jona im November eingereichte Petition gegen Antennen-Wildwuchs das Funkanlagenprojekt der SBB nicht. Denn eine Petition sei eine Anfrage und richte sich gegen kein Rechtsverfahren. Hans Tobler, Präsident der UGS Jona-Rapperswil und Mit-Unterzeichner der Petition, meinte hingegen unlängst, dass die Petition ein Moratorium für alle zukünftig geplanten Antennenanlagen fordere, ob diese nun von Mobilfunkbetreibern oder den SBB aufgestellt werden sollten.
Bereits 21 Antennen
Bei der Diskussion rund um Mobilfunkantennen in Rapperswil und Jona haben sich übrigens im letzten Bericht (Ausgabe vom 17. Dezember) zwei Fehler eingeschlichen, die es noch zu korrigieren gilt: Die Petition wurde natürlich nicht mit nur 130 Unterschriften eingereicht, sondern mit rund 1300. Und in Rapperswil und Jona stehen nicht erst 17 Antennen, sondern bereits deren 21.
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Tabloid Wynental Suhrental
Entscheid für Antenne vertagt
reinach Gemeinderat hat Bewilligungsverfahren für UMTS-Antenne sistiert.
Die Swisscom Mobile AG will auf dem Gebäude des Alu-Werks in Reinach eine GSM- und UMTS-Antenne erstellen. Sie reichte dafür am 22. April ein Baugesuch ein. Gegen dieses Baugesuch wurden drei Einsprachen eingereicht, darunter eine Sammeleinsprache mit 150 Unterschriften. Der Gemeinderat Reinach hat jetzt das Baubewilligungsverfahren vorläufig sistiert. «Die Behörde wartet die Ergebnisse des Gutachtens ab, das auf Bundesebene in Abklärung ist», sagt Gemeindeschreiber Peter Walz. Noch sei das Verfahren nicht vom Tisch, äussert Gemeindeammann Martin Heiz, der Ball liege bei der Swisscom. Der Rat wolle erst wieder über das Gesuch befinden, wenn Ergebnisse des Gutachtens vorlägen.
Die 150 Einsprecher hatten gesundheitliche Bedenken ins Feld geführt, wie Schlafstörungen und Depressionen. Für sie sei ein weiteres Mobilfunknetz mit UMTS-Technologie nicht notwendig, da der heutige Empfang bereits genüge. Die Initiantin der Sammeleinsprache, Hannelore Hagmann, ist erfreut, «der Entscheid der Behörde zeigt, dass wir Ernst genommen werden». (psi)
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© Die Südostschweiz; 21.12.2005
Region Gaster/See
Ausgabe Glarus Gaster/See
Leserbriefe
Argumente sind nichts anderes als eine Farce
Zum Artikel «Nun sinds 17 statt 15 Antennen» vom 17. Dezember in der «Südostschweiz».
Eigentlich traurig, dass dies das Fazit manch einer Diskussion zwischen Mobilfunkbefürwortern und -gegnern ist. Gerade die Wissenschaft erhebt ja den Anspruch, die Beweisführung nicht einfach dem Glauben zu überlassen. In dieser Sache geht es auch viel weniger um eine Glaubensfrage, sondern darum, dass die Befürworterseite das grosse Geld macht, hingegen nicht nur die Gegner, sondern die gesamte Bevölkerung den Schaden davonträgt.
Ich bin aber der «Südostschweiz» sehr dankbar, dass sich durch diesen Artikel auch der Mobilfunkbetreiber (Sunrise TDC) und die Standortgeber (Weidmann Infra AG und Graf + Cie AG) einmal zu Wort melden konnten. Es wird durch deren Argumentation für jeden Leser mehr als deutlich, wie Fakten verdreht und Unwahrheiten unüberprüft verbreitet werden.
Herr Specker, Vertreter der Sunrise TDC, bezeichnet UMTS als Beispiel für den Technologiefortschritt, da dieses beim Verbindungsaufbau «nur noch einen Zehntel der Abstrahlungswerte der bisherigen GSM-Antennen aufweisen» würde. Gleichzeitig wird erwähnt, dass aufgrund der kleineren Funknetzzellen, mehr Standorte benötigt werden als noch beim GSM-Standard. Erstens strahlen die Handys nicht mit weniger Leistung, weil sie besonders fortschrittlich sind und die Benutzer schonen wollen, sondern aufgrund der kleineren Zellen. Es ist wohl logisch, dass durch die geringere Distanz zur nächsten Zelle für einen Verbindungsaufbau weniger Leistung benötigt wird. Zweitens braucht es kleinere Funkzellen nur, um gleichzeitig mehr Kunden bedienen zu können. Insgesamt steigt demzufolge die Strahlenbelastung.
Die geringere Leistung beim Gesprächsaufbau ändert auch nichts daran, dass dem Handy-Benutzer während er telefoniert mit bis zu 90 V/m am Kopf förmlich das Hirn kocht. Die Frequenz dieser angeblich fortschrittlichen Technologie kommt nämlich derjenigen eines Mikrowellenherdes sehr nahe.
Bei der Gefährlichkeit ist viel weniger die Leistung massgebend, sondern die Frequenz, die Pulsierung des Signals und die Zeitdauer der Exposition. Je höher die Frequenz, desto grösser die Auswirkungen. Dies bedeutet aber nicht, dass niedrige Frequenzen keine schädlichen Wirkungen verursachen können. Die UMTS-Technologie zeugt also ganz und gar nicht von technischem Fortschritt. Mensch und Umwelt werden nun einfach 24 Stunden am Tag mit einer Frequenz von rund 2,2 Gigahertz (2,2 Milliarden Schwingungen pro Sekunde) bestrahlt, anstatt wie bei GSM mit 900 bzw. 1800 Megahertz.
Und nur weil Herr Ralph Graf eine funktechnische Ausbildung genossen hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass er sich auch bei medizinischen und biologischen Abläufen auskennt und kompetent ist, eine Aussage über die Unschädlichkeit des Mobilfunks zu machen. Genau aus diesem Grund enden Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern nämlich immer wieder in der Sackgasse «es ist halt schlussendlich doch eine Glaubensfrage». Weil unsere Gesetzesgeber, Elektroingenieure, Physiker oder als was auch immer sie sich bezeichnen mögen, «vom eigenen Zellsystem eine Ahnung haben, wie eine Kuh vom Eierlegen» – wie ein Freund immer zu sagen pflegt.
Von internationalen Unternehmen, wie den Firmen Weidmann und Graf, erwarte ich zumindest eine kritische Auseinandersetzung mit neuen «Anschaffungen». Mit dem Argument, als internationale Unternehmen seien sie «dringend auf moderne Kommunikationstechnologien angewiesen», nehmen sich diese aber das Recht heraus, die Bevölkerung wider besseren Wissens krank zu machen und dies nur zur Wahrung der eigenen Geschäftsinteressen.
Zu diesem Zweck wird den Lesern einmal mehr das langsam ausgeleierte Argument, in der Schweiz würden zehnmal schärfere Grenzwerte gelten als in den Nachbarländern, vorge-bracht. Dies ist eine schlichte Lüge, von der die Firmen Weidmann und Graf mit Schreiben vom 25. November bereits in Kenntnis gesetzt wurden. Im Ausland wird im Aussenraum gemes-sen, in der Schweiz im Innenraum, wo aufgrund der Gebäudedämpfung sowieso ungefähr zehnmal niedere Werte erreicht werden. Misst man im Ausland in gleicher Weise wie in der Schweiz, werden auch dort die Schweizer Grenzwerte grösstenteils eingehalten. Die Grenzwerte wurden international absichtlich so hoch angesetzt, dass sie problemlos von den Betreibern eingehalten werden können. Das BUWAL selbst hatte ursprünglich einen viermal strengeren Wert als den heutigen empfohlen. Es bestehen also gute Gründe «daran zu zweifeln, dass die Ämter ihre Verantwortung wahrnehmen».
Aber offenbar kümmert sich ja auch die Firma Weidmann lieber um das ästhetische Erscheinungsbild und um den Schutz der eigenen Antenne vor Wind und Wetter, als um ihre Verantwortung für die Auswirkungen auf die Umwelt. Über der Firma Weidmann muss anscheinend ja auch eine besonders starke Brise wehen, wovon die meisten anderen Antennen in der Schweiz nicht betroffen sind und dementsprechend auch keine Kunststoffröhre als «Schutz» benötigen.
Die Argumente der Sunrise TDC und der Firmen Weidmann und Graf sind nichts anderes als eine Farce. Wahrer Fortschritt besteht eben nicht darin, den ausgefahrenen Geleisen zu fol-gen, sondern in der Ehrlichkeit einzugestehen, dass man vielleicht einen Fehler gemacht hat und dem Mut, dann einen Weg zu suchen, der nicht so zerstörerisch ist.
Sophia Iten, Rapperswil
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© Neue Luzerner Zeitung; 21.12.2005; Seite 27
Zuger Zeitung Gemeinden
Baar
Sicht aus Bern verlangt
Die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege soll sich doch zur geplanten Mobilfunkantennenanlage bei der Spinnerei Baar äussern.
red. Der Regierungsrat ist jetzt anderer Meinung als das kantonale Amt für Denkmalpflege und Archäologie. Das Amt hatte als Fachstelle das Baugesuch der Swisscom, die eine Mobilfunkantenne auf der Spinnerei an der Lorze in Baar erstellen will, beurteilt. Es war zum Schluss gekommen, dass hier auf eine Beurteilung durch die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege verzichtet werden könne.
Ganzheitliches Bild erwünscht
Um sich im Beschwerdeverfahren von Jakob Senn und Mitunterzeichnern gegen den Gemeinderat Baar ein ganzheitliches Bild machen zu können, ersucht die Zuger Baudirektion nun doch die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege in Bern um eine Begutachtung der denkmalpflegerischen Aspekte. Dies wurde den Beschwerdeführern mitgeteilt.
Weiter weist die Direktion darauf hin, dass das Erteilen von Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen innerhalb schützenswerter Landschaften und Ortsbilder grundsätzlich eine Bundesaufgabe sei. Die kantonalen Fachstellen beurteilten jedoch, ob ein Gutachten durch die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege notwendig sei.
Ortsbild schützen
Jakob Senn und Mitunterzeichner haben im Mai gegen die Baubewilligung der Swisscom-Antenne auf dem Spinnereigebäude gegen den Gemeinderat Baar Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Neben Fragen zur nichtionisierenden Strahlung der Anlage thematisieren sie auch deren Standort. Die Spinnerei an der Lorze befindet sich im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz.
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© St. Galler Tagblatt; 21.12.2005; Seite 37
SG-Region
09-SG St.Gallen
Licht in den Strahlendschungel
Arbon/Berg SG.
Mobilfunkantennen schiessen wie Pilze aus dem Boden. In Arbon West hat der Mobilfunkanbieter Sunrise die Bewilligung für eine neue Antenne in der Tasche. Beim Bahnhof ist eine weitere Anlage geplant. Der Kanton Thurgau soll demnächst den Rechtsstreit um eine 25-Meter-Sunrise-Anlage auf den Roggwiler Wiesen entscheiden, gegen die – nebst vielen Privatpersonen – auch der Gemeinderat von Sanktgallisch-Berg Einsprache erhoben hat («Tagblatt» vom 20.11. 2004). Bergs Gemeindepräsident Paul Huber warf dem Roggwiler Gemeinderat Sankt-Florians-Politik vor und sagte: «Wir stellen fest, dass sich im besonders gefährdeten Radius von
900 Metern ausschliesslich Wohn
gebiete der Gemeinden Berg SG, Steinach und Arbon befinden.»
Nun verlangt ein parlamentarischer Vorstoss in Arbon nach mehr Transparenz, wenn es um Mobilfunk-Strahlung geht. Erica Willi zu ihrem Vorstoss, den 17 Volksvertreter mitunterzeichnet haben: «Ich meine, dass wir gut versorgt sind. Das Mobilfunknetz ist längst ausgebaut.» Sie habe sich auf der Bauverwaltung nach den Bewilligungsgrundsätzen und dem Antennennetz in der Region Arbon erkundigen wollen. «Ich bin erschrocken, dass man mir keine Auskunft geben konnte.» (me/ger)
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© Basler Zeitung; 21.12.2005; Seite 1
front
Natel-Antennen lasch geprüft
Behörden müssen Anlagen besser kontrollieren
BASEL. Für die Natel-Antennen gelten in der Schweiz so strenge Strahlengrenzwerte wie in kaum einem anderen Land. Ob die Mobilfunkbetreiber die Grenzwerte tatsächlich einhalten, wird allerdings nicht konsequent kontrolliert - obwohl sie in der Lage sind, die Leistung einer Antenne via Fernsteuerung massiv zu steigern. Doch jetzt ist Schluss mit den laschen Kontrol- len. Dafür hat das Bundesgericht mit einem wegweisenden Urteil gesorgt. Der Bund ist nun daran, die Bestimmungen zu verschärfen. In der Region sollen die Neuerungen bis Ende 2006 umgesetzt sein. Zu wenig weit gehen sie dem Basler Grossrat Michael Wüthrich vom Grünen Bündnis: Er prophezeit weitere Prozesse.
© Basler Zeitung; 21.12.2005; Seite 9
buspi
Handyantennen zu lasch kontrolliert
Die Behörden sollen die Strahlung der Antennen besser überwachen, fordern Kritiker
michael Rockenbach
Ob die Mobilfunkbetreiber die Grenzwerte wie versprochen einhalten oder die Leistung einzelner Antennen heimlich erhöhen, kontrollieren die Behörden nur vereinzelt. Die Stichproben seien ungenügend, findet auch das Bundesgericht.
Natel-Antennen machen Angst. Wegen der Strahlung beklagen sich immer wieder Anwohner über Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen. Die Behörden versuchen sie zu beruhigen - und wiegeln ab. «Kaum ein anderes Land hat so strenge Grenzwerte wie die Schweiz», sagt Jürg Baumann vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Theoretisch hat der Fachmann für nichtionisierende Strahlung zwar Recht. Doch in der Praxis wird in der Schweiz nicht konsequent kontrolliert, ob die Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden.
Das gilt auch für die Region. In Basel-Stadt und Baselland gibt der Mobilfunkbetreiber beim Baugesuch an, wie stark die geplante Anlage die Nachbarschaft voraussichtlich bestrahlen wird. Kommen die Behörden aufgrund dieser Daten zum Schluss, dass die Grenzwerte beachtet sind, kann die Antenne aufgestellt werden. Wie stark sie dann tatsächlich strahlt, wird höchstens sporadisch kontrolliert. Für eine durchgehende Kontrolle aller Antennen hat das Lufthygieneamt beider Basel zu wenig Personal, heisst es.
Unzufrieden mit den laschen Kontrollen ist Grossrat Michael Wüthrich (Grünes Bündnis): «Damit ist es einzig und allein den Betreibern überlassen, wie hoch die Sendeleistung ist und in welchem Winkel die Anlage ausgerichtet ist.» Denn die Leistung können die Kommunikationsriesen per Fernsteuerung nicht nur senken, sondern auch steigern. Die Maximalleistung ist teils um ein Mehrfaches höher als die zugelassene Strahlung. «Wir schöpfen das Potenzial nicht aus. Kein Mobilfunkbetreiber kann es sich leisten, die Grenzwerte zu überschreiten», verspricht Josef Frey, Pressesprecher von Swisscom. Zumindest die Behörden glauben den Beteuerungen, wie etwa das Buwal bekräftigt. Die Gewissheit aber, dass die Grenzwerte generell eingehalten werden, haben die Anwohner nicht. Obwohl sie ein Recht darauf hätten, wie das Bundesgericht im März in einem Händel um ein Antennenprojekt im Kanton Bern festgestellt hat. «Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird», hielten die Lausanner Richter fest.
Verschärfung. Damit sind die Behörden gefordert. Um allfällige Grenzwertüberschreitungen besser zu erkennen, müssen sie das Kontrollregime verschärfen. Diese Aufgabe übernimmt das Buwal, das im Januar neue Vorschriften zur Bundesverordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) herausgeben will. Über den Inhalt will das Amt noch nichts verraten. Doch schon jetzt scheint klar, dass es von einer Plombierung der Antennen nichts wissen will. «Die Maximalleistung auf die zugelassene Leistung zu reduzieren, ist technisch schwierig, weil es die dafür nötige Technik nicht ab Stange zu kaufen gibt», sagt Jürg Baumann vom Buwal.
Deshalb sollen die Mobilfunkbetreiber offenbar nur verpflichtet werden, die Leistung jeder Antenne laufend zu registrieren. Die Behörden können stets Einblick in die Daten nehmen. «Damit setzen wir auch auf Kontrolle und nicht mehr vor allem auf Vertrauen - eine gute Lösung», sagt David Dussy, Leiter vom Basler Bauinspektorat. Eingeführt werden soll das neue Kontrollregime in Basel Ende 2006.
Kritik. Die Neuerungen gehen Michael Wüthrich zu wenig weit. «Das Bundesgericht hat bauliche Massnahmen an den Natel-Antennen gefordert, um Manipulationen auszuschliessen», sagt er. Diese Forderung würden die Behörden nicht erfüllen. Schleierhaft ist ihm auch, warum das neue Regime erst ab Ende 2006 gilt: «Bis dann widerspricht die Basler Bewilligungspraxis dem Bundesgerichtsurteil.» Die Leidtragenden seien die Anwohner, die sich zu Recht gegen den Bau von neuen Antennen mit einem zu hohen Leistungspotenzial wehren. Ob die Behörden damit durchkommen, werden die Gerichte entscheiden müssen, ist sich Wüthrich sicher.
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© Mittelland Zeitung; 21.12.2005
Tabloid Zurzach
Mikrowellenstrahlung für die Kleinen?
AZ vom 13. Dez. Über die Langzeitwirkungen von Elektrosmog lägen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor, heisst es vonseiten unserer Regierung, welche gleichzeitig Mehrheitsaktionär des grössten Netzbetreibers ist. Die Literaturübersicht des Buwal berücksichtigt rund einen Drittel der über 600 heute verfügbaren Studien zu gesundheitlichen Effekten der Funkstrahlung. Fazit des Buwal: Es fehlt noch immer der letzte Beweis, also lassen wir die Grenzwerte so hoch wie sie sind. Doch 80 Prozent dieser Studien zeigen schädliche Effekte im heute vorherrschenden Feldstärkebereich. Die Mikrowelle hat eine kaum publizierte, unrühmliche Geschichte hinter sich: Erste Studien zu Mikrowellen tieferer Frequenzen fanden bereits 1930 schädliche Effekte. Das Militär intensivierte die Studien zu Radarfrequenzen nach dem 2. Weltkrieg, bis dabei herauskam, dass die Strahlung potentiell gefährlich ist. Vor der deutschen Regierung klagen heute allein 1800 Radartechniker der Ex-DDR - beziehungsweise deren Nachkommen - infolge verheerender Gesundheitsschäden. In den Neunzigerjahren fand man schliesslich heraus, dass auch Radio- und TV-Türme das Krebsrisiko erhöhen und vielfältige Beschwerden auslösen können. Schliesslich zeigen alle neun epidemiologischen Studien, die wir heute um GSM-Mobilfunksender bereits haben, allesamt verheerende Einflüsse auf die Gesundheit - bei Feldstärken unterhalb der Schweizer Grenzwerte.
Wie damals beim Asbest verlieren sich unsere Behörden nun wieder in der Hinweis-Nachweis-Beweis-Debatte. Das Motto: Solange man kann, zweifelt man Studien an. Denn alle haben Angst vor den Schadenersatzansprüchen. Seit 1950 erschien im Durchschnitt jeden Monat eine Studie über die schädlichen Auswirkungen von Asbest. Wie Sie wissen: 1990 kam das erste Verbot - als man endlich einen Ersatzstoff gefunden hatte. Auch beim Mobilfunk fehlt wieder einmal der letzte Beweis - während unsere Kleinen am WLAN surfen.
Lothar Geppert, Präsident Diagnose-Funk, Zürich
briefe an die az
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