[BAFU] Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen?

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Re: [BAFU] Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen?

von Hans-U. Jakob » 18. Januar 2006 08:10

An Antihandy
Bitte Nachschau halten auf http://www.gigaherz/990
Ob die Sistitierung aufgehoben wird oder nicht, liegt allein in der Hand der Einsprecher. Das BAFU (BUWAL) hat keine Weisungsbefugnisse, sondern nur Beraterfunktion. Schlussendlich kann nur das Bundesgericht darüber entscheiden, ob dem Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 entsprochen wurde oder nicht.
Jetzt kommt es darauf an, ob die Einsprecher einen langen Atem haben oder ob sie gleich die Flinte ins Korn werfen.
Hans-U. Jakob

Re: [BAFU] Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen?

von Elisabeth Buchs » 17. Januar 2006 21:48

Kurz nachdem in den Radionachrichten über die Kontrollmöglichkeit berichtet wurde, bekam ich bereits den ersten Anruf eines verzweifelten Mannes, der in einer schon mobilfunkbelasteten Gegend wohnt und unter gesundheitlichen Problemen leidet. 50 m neben seiner Eigentumswohnung soll nun auf einem Wohnhaus eine leistungsstarke Mobilfunkantenne, GSM und UMTS, aufgestellt werden. Der Mann sagte, nun paktieren die vom Bund mit den Mobilfunkern und wo sollen wir noch wohnen?

Ich sagte, er solle unbedingt an die Generalversammlung von Gigaherz am 28. Januar kommen (nur für Mitglieder), wo das weitere Vorgehen festgelegt wird. In welchem Staat leben wir, dass sich grosse Teile der Bevölkerung gegen die eigene Regierung wehren müssen, statt geschützt zu werden.

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Elisabeth Buchs

Re: [BAFU] Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen?

von antihandy » 17. Januar 2006 17:15

GENAUIGKEIT IST GEFRAGT!

WAS genau entspricht nicht dem Bundesgerichtsurteil vom 10. März 2005? Ist es die Kontrollmethode per se oder Details?

Man muss sich fragen: Kann man mit der BUFA-Kontrollmethode die maximalen Sendeleistungen und die tilts tatsächlich einwandfrei kontrollieren?

Hier muss man ganz ganz präzsis sein. Es ist nur eine Empfehlung. Jetzt gilt es eben GANZ KONKRET und PRÄZIS mit technischen Details die BAFU-Kontrollmethode argumentativ als nicht bundesgerichtskonform darzustellen. Das ist enorm schwierig.

Aber eines verstehe ich nicht: Die sistierten Baugesuchsverfahren müssen ja NEU ausgeschrieben werden, alles von vorne. Jetzt muss ja in den Baugesuchsformularen bzw. im Standortdatenblatt das mit der BAFU-Kontrollmethode drinstehen und jeder hat ein RECHT, sich dazu zu äusseren.

Ich lasse mich gerne belehren. Bleibt zu hoffen, dass die BAFU-Kontrollmethode reinster Schrott ist und nichts taugt, ist ja nur eine simple Empfehlung.

Beste Grüsse

antihandy

Re: [BAFU] Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen?

von Marc » 16. Januar 2006 19:44

Das Buwal ist wirklich nicht weisungsbefugt, sondern kann nach eigener Angabe nur empfehlen. Achtung also Einsprecher und Baubehörden - nur eine EMPFEHLUNG!!!

Wer sich also schon freut, dass die Sistierung aufgehoben wird (im Nachbarland tut man das schon, denn dort ist ja die Schadenfreude beheimatet) soll sich nicht voreilig freuen. Einsprecher auf der Hut sein und bei den Baubehörden den Finger auf das Wort "Empfehlung! legen und nicht etwa auf Sistierung und auf keinen Fall die Flinte ins Korn werfen. Und noch was: weitersagen!!

Marc

Re: [BAFU] Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen?

von Hans-U. Jakob » 16. Januar 2006 19:19

Dieses Kontrollsystem, mittels welchem sich die Mobilfunkbetreiber einmal mehr selber kontrolleren wollen, entspricht nicht im Entferntesten, den vom Bundesgericht geforderten baulichen Massnahmen an den Antennen zur Leistungs- und Winkelbegrenzung.
Es wird von unserer Fachstelle sogar als ausgekochter Schwachsinn bezeichnet.
Nur zwei Beispiele: Wie wollen kantonale Behörden dauernd 26'000 Antennen am Bildschirm überwachen? Wollen die dazu 1000 Polizisten anstellen oder was? Und wie soll sichergestellt werden, dass die softwaremässig eingestellten Alarmpegel nicht einfach vom Mobilfunkoperator nach Belieben hinaufgestellt werden?
So will das BAFU einmal mehr im Verein mit den ehrenwerten Gesellschaften der Mobilfunker das Volk für dumm verkaufen.
Da die vorgesehenen Kontrollmassnahmen nicht dem Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 entsprechen, müssen diese weder von Gemeinden, noch Kantonen und schon gar nicht von Einsprechern und Beschwerdeführern, und erst recht nicht von uns anerkannt werden.
Alle Bewilligungsinstanzen, die diesen Unsinn anwenden, begehen Amtsmissbrauch nach Art 312 Strafgesetzbuch und können bis vor Bundesgericht gezerrt werden.
Denn nur das Bundesgericht kann entscheiden, ob eine Massnahme den Vorstellungen des Bundesgerichtes entspricht oder nicht. Das BAFU (Bundesamt für Umwelt) hat keinerlei Weisungsbefugnisse an Gemeinden und Kantone, sondern lediglich Beraterfunktion.
Hans.U. Jakob
Fachstelle nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch

[BAFU] Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen?

von The Future's black » 16. Januar 2006 12:54

16.01.2006

Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen


Das Bundesamt für Umwelt BAFU empfiehlt ein Vorgehen für eine verbesserte Kontrolle von Mobilfunkantennen. Ein Qualitätssicherungssystem soll die ständige Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte gewährleisten. Drei Netzbetreiber haben sich verpflichtet, dieses System bis Ende 2006 einzuführen.

Gemäss einer Vollzugsempfehlung des damaligen BUWAL aus dem Jahr 2002 wird der Bau von Mobilfunkantennen bewilligt, wenn die Strahlungsbelastung in der Umgebung der Anlage korrekt berechnet und die Grenzwerte gemäss dieser rechnerischen Prognose eingehalten werden . Für deren Einhaltung im tatsächlichen Betrieb sind die Netzbetreiber verantwortlich, wobei die Behörden dies mit Immissionsmessungen überprüfen können. Die Ausrüstung der Anlagen und deren Einstellungen hingegen wurden bisher durch die Behörden nur stichprobenweise kontrolliert. Weil jedoch die Sendeleistungen und die Senderichtungen ferngesteuert verändert werden können, hat das Bundesgericht, im Frühling 2005 befunden, der Betrieb von Mobilfunkantennen müsse noch besser kontrolliert werden .

Das BAFU empfiehlt nun neu die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) auf den Steuerzentralen der Netzbetreiber, welches durch eine unabhängige Stelle periodisch überprüft und beglaubigt werden soll. In einer Datenbank werden die eingestellten Werte für die Sendeleistung und -richtung täglich mit den bewilligten verglichen. Überschreitungen müssen innert 24 Stunden behoben werden. Die Vollzugsbehörden werden über alle allfälligen Überschreitungen informiert und haben zur Kontrolle auch eine uneingeschränkte Einsicht in die Datenbank.

Dieser Vorschlag ist erarbeitet worden von den kantonalen und kommunalen NIS-Fachstellen in Zusammenarbeit mit dem BAFU und dem BAKOM. Die drei Netzbetreiber Orange, Sunrise und Swisscom Mobile wurden ebenfalls angehört. Das empfohlene Kontrollsystem erfasst nicht nur neue, sondern auch alle bestehenden Sendeanlagen und berücksichtigt alle relevanten Komponenten einer Basisstation, nicht nur die fernsteuerbaren – damit geht das System sogar weiter als die Forderung des Bundesgerichts. Die oben genannten Netzbetreiber haben sich bereits verpflichtet, dieses QS-System bis Ende 2006 einzuführen.

Mobilfunkantennen können wieder bewilligt werden

Einige Kantone und Gemeinden haben die Bearbeitung hängiger Baugesuche für Mobilfunkantennen oder Rekurse sistiert, bis Klarheit herrscht, wie das Anliegen des Bundesgerichts umgesetzt werden kann. Mit der nun empfohlenen Lösung und der Verpflichtung der Netzbetreiber zur Einrichtung des QS-Systems können die Sistierungen aufgehoben werden.

Auskünfte:
Jürg Baumann, Abt. Luftreinhaltung und NIS, BAFU,
Tel. 031 322 69 64

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