von The Future's black » 16. Januar 2006 12:54
16.01.2006
Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen
Das Bundesamt für Umwelt BAFU empfiehlt ein Vorgehen für eine verbesserte Kontrolle von Mobilfunkantennen. Ein Qualitätssicherungssystem soll die ständige Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte gewährleisten. Drei Netzbetreiber haben sich verpflichtet, dieses System bis Ende 2006 einzuführen.
Gemäss einer Vollzugsempfehlung des damaligen BUWAL aus dem Jahr 2002 wird der Bau von Mobilfunkantennen bewilligt, wenn die Strahlungsbelastung in der Umgebung der Anlage korrekt berechnet und die Grenzwerte gemäss dieser rechnerischen Prognose eingehalten werden . Für deren Einhaltung im tatsächlichen Betrieb sind die Netzbetreiber verantwortlich, wobei die Behörden dies mit Immissionsmessungen überprüfen können. Die Ausrüstung der Anlagen und deren Einstellungen hingegen wurden bisher durch die Behörden nur stichprobenweise kontrolliert. Weil jedoch die Sendeleistungen und die Senderichtungen ferngesteuert verändert werden können, hat das Bundesgericht, im Frühling 2005 befunden, der Betrieb von Mobilfunkantennen müsse noch besser kontrolliert werden .
Das BAFU empfiehlt nun neu die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) auf den Steuerzentralen der Netzbetreiber, welches durch eine unabhängige Stelle periodisch überprüft und beglaubigt werden soll. In einer Datenbank werden die eingestellten Werte für die Sendeleistung und -richtung täglich mit den bewilligten verglichen. Überschreitungen müssen innert 24 Stunden behoben werden. Die Vollzugsbehörden werden über alle allfälligen Überschreitungen informiert und haben zur Kontrolle auch eine uneingeschränkte Einsicht in die Datenbank.
Dieser Vorschlag ist erarbeitet worden von den kantonalen und kommunalen NIS-Fachstellen in Zusammenarbeit mit dem BAFU und dem BAKOM. Die drei Netzbetreiber Orange, Sunrise und Swisscom Mobile wurden ebenfalls angehört. Das empfohlene Kontrollsystem erfasst nicht nur neue, sondern auch alle bestehenden Sendeanlagen und berücksichtigt alle relevanten Komponenten einer Basisstation, nicht nur die fernsteuerbaren – damit geht das System sogar weiter als die Forderung des Bundesgerichts. Die oben genannten Netzbetreiber haben sich bereits verpflichtet, dieses QS-System bis Ende 2006 einzuführen.
Mobilfunkantennen können wieder bewilligt werden
Einige Kantone und Gemeinden haben die Bearbeitung hängiger Baugesuche für Mobilfunkantennen oder Rekurse sistiert, bis Klarheit herrscht, wie das Anliegen des Bundesgerichts umgesetzt werden kann. Mit der nun empfohlenen Lösung und der Verpflichtung der Netzbetreiber zur Einrichtung des QS-Systems können die Sistierungen aufgehoben werden.
Auskünfte:
Jürg Baumann, Abt. Luftreinhaltung und NIS, BAFU,
Tel. 031 322 69 64
16.01.2006
Bessere Kontrolle von Mobilfunkantennen
Das Bundesamt für Umwelt BAFU empfiehlt ein Vorgehen für eine verbesserte Kontrolle von Mobilfunkantennen. Ein Qualitätssicherungssystem soll die ständige Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte gewährleisten. Drei Netzbetreiber haben sich verpflichtet, dieses System bis Ende 2006 einzuführen.
Gemäss einer Vollzugsempfehlung des damaligen BUWAL aus dem Jahr 2002 wird der Bau von Mobilfunkantennen bewilligt, wenn die Strahlungsbelastung in der Umgebung der Anlage korrekt berechnet und die Grenzwerte gemäss dieser rechnerischen Prognose eingehalten werden . Für deren Einhaltung im tatsächlichen Betrieb sind die Netzbetreiber verantwortlich, wobei die Behörden dies mit Immissionsmessungen überprüfen können. Die Ausrüstung der Anlagen und deren Einstellungen hingegen wurden bisher durch die Behörden nur stichprobenweise kontrolliert. Weil jedoch die Sendeleistungen und die Senderichtungen ferngesteuert verändert werden können, hat das Bundesgericht, im Frühling 2005 befunden, der Betrieb von Mobilfunkantennen müsse noch besser kontrolliert werden .
Das BAFU empfiehlt nun neu die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) auf den Steuerzentralen der Netzbetreiber, welches durch eine unabhängige Stelle periodisch überprüft und beglaubigt werden soll. In einer Datenbank werden die eingestellten Werte für die Sendeleistung und -richtung täglich mit den bewilligten verglichen. Überschreitungen müssen innert 24 Stunden behoben werden. Die Vollzugsbehörden werden über alle allfälligen Überschreitungen informiert und haben zur Kontrolle auch eine uneingeschränkte Einsicht in die Datenbank.
Dieser Vorschlag ist erarbeitet worden von den kantonalen und kommunalen NIS-Fachstellen in Zusammenarbeit mit dem BAFU und dem BAKOM. Die drei Netzbetreiber Orange, Sunrise und Swisscom Mobile wurden ebenfalls angehört. Das empfohlene Kontrollsystem erfasst nicht nur neue, sondern auch alle bestehenden Sendeanlagen und berücksichtigt alle relevanten Komponenten einer Basisstation, nicht nur die fernsteuerbaren – damit geht das System sogar weiter als die Forderung des Bundesgerichts. Die oben genannten Netzbetreiber haben sich bereits verpflichtet, dieses QS-System bis Ende 2006 einzuführen.
Mobilfunkantennen können wieder bewilligt werden
Einige Kantone und Gemeinden haben die Bearbeitung hängiger Baugesuche für Mobilfunkantennen oder Rekurse sistiert, bis Klarheit herrscht, wie das Anliegen des Bundesgerichts umgesetzt werden kann. Mit der nun empfohlenen Lösung und der Verpflichtung der Netzbetreiber zur Einrichtung des QS-Systems können die Sistierungen aufgehoben werden.
Auskünfte:
Jürg Baumann, Abt. Luftreinhaltung und NIS, BAFU,
Tel. 031 322 69 64