Kennt ihr diese Interpellation von 1996 ?

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Kennt ihr diese Interpellation von 1996 ?

von sibylle gabriel » 18. Januar 2006 05:34

96.3434 - Interpellation.
Elektromagnetische Impulsstrahlungen. Biologische Auswirkungen auf Kinder
und Erwachsene
Texte français



Eingereicht von Roth-Bernasconi Maria
Einreichungsdatum 25.09.1996
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt



Eingereichter Text
Seit einigen Jahren weisen Forscher aus verschiedenen Ländern nach, dass
die von den Röhrenbildschirmen der Computer und Fernsehgeräte ausgehende
elektromagnetische Impulsstrahlung auf lebende Organismen im embryonalen
und präpuberalen Stadium schädliche Auswirkungen hat.
Bereits 1984 zeigten die schwedischen Professoren Johannson und Aronsson,
dass sich die Kurven der Adrenalinausschüttung (Adrenalin ist ein "Stresshormon")
bei einem Erwachsenen umkehren, wenn dieser vier Stunden im Abstand von zwei
Bildschirmdiagonalen vor einem Röhrenbildschirm verbringt. Diese Studie wurde
1989 von der WHO veröffentlicht.
1990 wies Marcel Rufo, Professor für Pädopsychiatrie an der Medizinischen
Fakultät in Marseille, die Auswirkungen von 50 vor dem Bildschirm verbrachten
Minuten auf Schulkinder nach: schulische Leistungen 3mal tiefer, Aufnahmefähigkeit
5mal geringer, Aggressivität und Unkonzentriertheit 3mal höher, dazu Folgestörungen
wie Schlaflosigkeit und Griff zu Neuroleptika oder Psychopharmaka. Diese
Ergebnisse wurden 1992 durch die vom Heilpädagogen Dr. Jean Bourque an der
Académie von Québec (Kanada) durchgeführte Studie mit übereinstimmenden Resultaten
bestätigt.
1994 zeigte der von 79 französischen Betriebsärzten erarbeitete Bericht "Loiret"
(benannt nach dem französischen Arzt und regionalen Arbeitsinspektor, der
die Arbeiten koordiniert, geleitet und veröffentlicht hat), dass bei Erwachsenen
nach zwei Stunden vor einem Bildschirm Sehstörungen und nach vier neuropsychologische
Störungen signifikant zunehmen.
Zahlreiche andere Forscher und Forscherinnen aus verschiedenen Ländern haben
sich ebenfalls mit diesem Thema befasst und sind zu vergleichbaren Schlüssen
gekommen.
Diese schädlichen Auswirkungen treten anscheinend nicht auf, wenn die Röhrenbildschirme
mit Schutzvorrichtungen ausgestattet sind, deren Wirksamkeit wissenschaftlich
nachgewiesen ist.
Kann der Bundesrat daher die folgenden Fragen beantworten:
1. Sind dem Bundesrat die erwähnten Arbeiten bekannt?
2. Welche Massnahmen wird er bei erwiesener Schädlichkeit der elektromagnetischen
Impulsstrahlung treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Schweizerinnen
und Schweizer, die Computer und Fernsehgeräte benutzen, insbesondere der
Kinder, zu gewährleisten?
3. Sind dem Bundesrat die Studien bekannt, die einige Forscher eines Genfer
Unternehmens durchführen? Dieses Unternehmen, die SEIC, besteht seit 27 Jahren
und befasst sich mit Forschung und technologischer Entwicklung. Es wendete
acht Jahre auf für die Entwicklung einer Schutzvorrichtung, welche in wissenschaftlichen
Kreisen international allgemein anerkannt ist.


Antwort des Bundesrates vom 20. November 1996
1. Der Stand der wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Effekte elektromagnetischer
Felder auf die Gesundheit wird durch die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung
laufend mitverfolgt. Dies bewegt sich hauptsächlich im Rahmen des Projektes
der WHO «International EMF Project», wo die Schweiz aktiv mitarbeitet.

2. Nachdem sie sich eingehend mit diesem Problem befasst haben, sind alle
konsultierten Expertengruppen einhellig der Meinung, es bestehe kein Grund,
irgendwelche schädigenden Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern von
Computerbildschirmen und Fernsehgeräten zu befürchten. Sollten tatsächlich
soziologische Studien existieren, die einen Zusammenhang zwischen der Anzahl
der vor dem Fernsehgerät verbrachten Stunden und beispielsweise der Aggressivität
von Jugendlichen herstellen, sind die Gründe eher der Wirkung der transportierten
Bilder und der emotionalen Belastung angesichts der Gewalt, als bei der Wirkung
des Bildschirmes als solchem zuzuschreiben.

Im übrigen sind die durch Bildschirme ausgesendeten elektromagnetischen Wellen
von sehr schwacher Intensität: Der Frequenzbereich bewegt sich zwischen 50
und 80 Hz und 15 bis 35 KHz. Vergleicht man diese Zahlen mit jenen anderer
elektrischer Haushaltgeräte, zeigt sich, dass die Felder in der Umgebung
von Fernsehern oder Computerbildschirmen nicht als erhöhte Belastungen betrachtet
werden müssen. Nach heutigem Stand der Kenntnisse ist die Aussage, wonach
die Benutzer von Fernsehapparaten und Computerbildschirmen sich in keiner
Weise einer Gefährdung durch elektromagnetische Felder aussetzen, zutreffend.
Dies gilt auch für Kinder und schwangere Frauen. Diese Schlussfolgerungen
wurden durch folgende Organisationen publiziert: Bureau international du
travail (BIT), Weltgesundheitsorganisation (WHO), International Commission
on Nonionizing Radiation Protection (ICNIRP), Swedish National Institute
of Occupational Health und Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA).
Letztere hat übrigens im Rahmen ihrer Aufgabe in der Arbeitssicherheit eine
Broschüre mit dem Titel «Die Arbeit am Bildschirm» publiziert. Objektiv betrachtet
gibt es im heutigen Zeitpunkt keinen Grund, irgendwelche zusätzlichen Schutzmassnahmen
zu treffen. Konsumenten, welche auf dem Markt nach besonders strahlungsarmen
Bildschirmen suchen, erkundigen sich nach der «schwedischen Norm».

3. Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung haben Kenntnis von bestimmten
durch das Genfer Unternehmen durchgeführten Studien. Damit Resultate in der
wissenschaftlichen Forschung umfassend beurteilt werden können, ist es erforderlich,
dass sie einerseits in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert werden,
deren Artikel mindestens von zwei in der jeweiligen Materie kompetenten Experten
beurteilt wurden, und dass andererseits deren Resultate durch andere unabhängige
Forschergruppen nachvollzogen werden könnten. Dem Bundesrat sind keine solchen
wissenschaftlichen Publikationen des Genfer Unternehmens bekannt. Die den
zuständigen Bundesstellen bekannten Messungen anderer Forschungsgruppen stellten
keine messbare Änderung der elektromagnetischen Felder bei Benutzung der
vom Genfer Unternehmen angebotenen Schutzvorrichtung fest.


Chronologie:
13.12.1996 NR Erledigt.





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