BAFU-Rundschreiben, WICHTIG!!

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Re: BAFU-Rundschr., WICHTIG!!!!!!

von Hans-U. Jakob » 20. Januar 2006 08:36

Das Bundesgericht hat nie von einer Softwarelösung gesprochen. Diese wurde vom BAFU in das Rundschreiben hineingeschmuggelt.
Das Bundesgericht spricht klar von BAULICHEN und überprüfbaren Massnahmen und das ist Hardware, die jeder Bauverwalter mit Augenmass und Doppelmeter nachmessen kann und nicht eine dubiose Software, die nur für bestechliche Kantonsbeamte einsehbar ist, falls diese überhaupt wissen, was ihnen da auf den Bildschirm gezaubert wird.
Nur das Bundesgericht kann entscheiden ob, die dubiose Software den Anforderungen des Bundesgerichtes entspricht. Das BAFU (früher BUWAL) hat da überhaupt keine Weisungsbefugnis. Da können die noch so schönes Briefpapier mit dem Schweizerkreuz verwenden.
Jede Gemeinde kann die dubiose Softwarelösung ablehnen und die Baubewilligung verweigern und den Fall durch die Instanzen ziehen. Da der Fall von öffentlichem Interesse ist, verrechnet das Bundesgericht den Gemeinden nicht einmal Gerichtskosten und auch die unteren Instanzen müssen gratis arbeiten.
Achtung: Die kostenlose Beurteilung gilt nur für Gemeinden und NICHT für Private.
Hans-U. Jakob

Re: BAFU-Rundschr., WICHTIG!!!!!!

von antihandy » 19. Januar 2006 17:26

Eine Frage an Gigaherz

Müsste man nicht eine "Musterargumentation für sistierte/neue Baugesuche" aufschalten? Dies aufgrund des BAFU-Rundschreibens vom 16.01.2006?

Meine Rechtsauffassung ist - und dazu stehe ich -, dass man die öffentliche Auflage, d.h. die Baugesuche inkl. Standortdatenblätter etc. korrigieren und ergänzen muss, eben mit dem neuen ominösen QS-System. Man muss sich ja dazu noch äussern können und bereits in den Baugesuchsunterlagen muss das QS-System in ALLEN EINZELHEITEN beschrieben sein. Das hat das Bundesgericht so gesagt. Hier kann der Mobilfunkbetreiber nicht einfach unterschreiben, dass er innert Jahresfrist das QS-System einführt. Das muss, wie erwähnt, im Baubewilligungsentscheid bzw. in den Baugesuchsunterlagen bereits stehen.

GANZ WICHTIG: Auch wenn der Mobilfunkbetreiber betreffend QS-System unterschreibt, darf er die Anlage NICHT in Betrieb nehmen, so lange das QS-System nicht vollständig inkl. Prüstelle existiert.

FAZIT: Faktisch hat das BAFU ein einjähriges Mobilfunk-Moratorium verhängt!

Lasst Euch nicht über's Ohr hauen. Mindestens ein Jahr lang dürfen die Anlagen nicht in Betrieb genommen werden. Aufpassen! Und natürlich das QS-System als untauglich und unzeckmässig (ist keine Hardware-Massnahme mit festen baulichen Vorkehrungen) darstellen. Dem ist ja tatsächlich so.

Vielleicht kann Gigaherz mit seinem Hausjuristen Rücksprache halten. Es wäre so schade, wenn die Einsprecher und Beschwerdeführer jetzt über's Ohr gehauen werden. Das BAFU hat keine Entscheidbefugnis, sondern gibt nur Empfehlungen ab, die auch rechtswidrig sein können!

Nochmals: Man darf die sistierten Baugesuche nicht einfach tel quel bewilligen. Das QS-System muss in den Baugesuchsunterlagen bzw. im Standortdatenblatt enthalten sein. Man muss sich dazu äussern können (RECHTLICHES GEHÖR) etc.

Beste Grüsse

antihandy

BAFU-Rundschreiben, WICHTIG!!

von antihandy » 18. Januar 2006 16:01

Guten Tag

Aus dem Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.03.2005, Erw. 3.3:

"Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird."

Das SQ-System des BAFU im Rundschreiben vom 16.01.2005 entspricht NIEMALS einer objektiven und überprüfbaren BAULICHEN Vorkehrung! Auch nicht im rechtlichen Sinne!

An alle Einsprecher da draussen: ZITIERT unbedingt diese Passage aus dem Bundesgerichtsurteil und beachtet UNBEDINGT die exellenten Ausführungen von Herr Jakob: http://www.gigaherz.ch/990 (Retourkutsche oder Mistkarren?).

Das BAFU hat eine Software-Lösung präsentiert, die jedoch nicht im engeren Sinne objektiv und überprüfbar ist. Hier müssen feste BAULICHE Massnahmen her und nicht ein SQ-System, das noch gar nicht existiert.

GANZ GANZ WICHTIG: Die Standortdatenblätter müssen NEU ausgeschrieben werden mit den korrekten ERP-Werten und den korrekten Angaben betreffend Neigungswinkel. Das heisst: Neue öffentliche Auflage mit KORREKTEM Standortdatenblatt. Neue Berechnung der AGW etc. Eine Aufhebung der Sistierung oder gar Gutheissung der Baugesuche ist REINSTER NONSENS! Als Anwohner/Einsprecher hat man ein RECHT, sich zum BAFU-SQ-Schrott (das eben noch nicht existiert) zu äusseren, da es ja (neu) im Standortdatenblatt bzw. im Baugesuch drinstehen wird.

Man kann jedoch nichts bewiligen, wenn es noch nicht existiert (höchstens mit Bedingung, aber OHNE Inbetriebnahme, immerhin).

Gebt ACHT und argumentiert sorgfältig!

Beste Grüsse

antihandy

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