von A. Masson » 27. November 2001 17:35
Ja, unbedingt haben Sie Chancen, eine UMTS-Aufrüstung zu verhindern!!
Hoffentlich können Sie das noch lesen, morgen sind schon die Verhandlungen... Die UMTS-Strahlung passt nicht auf die NISV, Sie können die UMTS-Aufrüstung mit etwas Glück allein mit juristischen Argumenten bodigen. Alles müsste man intensiver erklären, als es hier möglich ist.
Nach NISV muss man die Anlagegrenzwerte erfüllen, wenn der Sender vollen Datenverkehr bei voller Sendeleistung hat, nach Ziffer (aus der Erinnerung geschätzt, bitte nachprüfen) ca. 63, Anhang 1. Bei der bisherigen Technik kann man das rein rechnerisch machen, weil der Organisationskanal immer mit voller Leistung sendet. Bei UMTS geht das nicht mehr. Sofern der Betreiber bei einem der gerechneten Punkte relativ nahe bei den erlaubten Grenzwerten liegt, was Orange immer macht, können Sie sagen: "Weder mit rechnerischen noch mit messtechnischen Methoden kann man entscheiden, ob die Anlagegrenzwerte überschritten werden oder nicht". Wenn man das nicht mehr kann, ist die Anlage nicht mehr bewilligungsfähig.
Rechnerisch geht es nicht, weil die lokalen Spitzen bei der Rechnung nicht zu ermitteln sind. In einem Beweisverfahren hat die Messung Vortritt gegen die Rechnung. Im Messverfahren werden ganz klar die lokalen Spitzen im Zimmer als massgebend bezeichnet.
Messtechnisch geht es nicht, weil UMTS eben keinen Organisationskanal mehr hat, der dauernd auf voller Leistung sendet. Man hat hier überhaupt noch keine sinnvollen Messgeräte. Das heisst messen kann man es schon, aber nicht vergleichen mit den Erfordernissen der NISV!
Viel Glück, viel Erfolg!
Ja, unbedingt haben Sie Chancen, eine UMTS-Aufrüstung zu verhindern!!
Hoffentlich können Sie das noch lesen, morgen sind schon die Verhandlungen... Die UMTS-Strahlung passt nicht auf die NISV, Sie können die UMTS-Aufrüstung mit etwas Glück allein mit juristischen Argumenten bodigen. Alles müsste man intensiver erklären, als es hier möglich ist.
Nach NISV muss man die Anlagegrenzwerte erfüllen, wenn der Sender vollen Datenverkehr bei voller Sendeleistung hat, nach Ziffer (aus der Erinnerung geschätzt, bitte nachprüfen) ca. 63, Anhang 1. Bei der bisherigen Technik kann man das rein rechnerisch machen, weil der Organisationskanal immer mit voller Leistung sendet. Bei UMTS geht das nicht mehr. Sofern der Betreiber bei einem der gerechneten Punkte relativ nahe bei den erlaubten Grenzwerten liegt, was Orange immer macht, können Sie sagen: "Weder mit rechnerischen noch mit messtechnischen Methoden kann man entscheiden, ob die Anlagegrenzwerte überschritten werden oder nicht". Wenn man das nicht mehr kann, ist die Anlage nicht mehr bewilligungsfähig.
Rechnerisch geht es nicht, weil die lokalen Spitzen bei der Rechnung nicht zu ermitteln sind. In einem Beweisverfahren hat die Messung Vortritt gegen die Rechnung. Im Messverfahren werden ganz klar die lokalen Spitzen im Zimmer als massgebend bezeichnet.
Messtechnisch geht es nicht, weil UMTS eben keinen Organisationskanal mehr hat, der dauernd auf voller Leistung sendet. Man hat hier überhaupt noch keine sinnvollen Messgeräte. Das heisst messen kann man es schon, aber nicht vergleichen mit den Erfordernissen der NISV!
Viel Glück, viel Erfolg!