Zürcher Betriebsfunk hält den 28 V/m (!) Grenzwert ein/BfS:

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Re: Zürcher Betriebsfunk hält den 28 V/m (!) Grenzwert ein/B

von Hans-U. Jakob » 15. Februar 2006 09:05

Schöne Schlitzoren bei der Stadtpolizei Zürich!
Betriebsfunk hat wohl einen Immissionsgrenzwert von 28V/m
Aber an Orten mit empfindlicher Nutzung gilt dieser schon seit Jahren nicht mehr. Hier gelten die sogenannten Anlage-Grenzwerte von 3V/m
(Volt pro Meter) Also was soll dieses Versteckspiel.
Vielleicht sehen unsere Zürcher-Gruppen hier einmal zum rechten.
Eine Stadtpolizei die dermassen lügt!? Oder müssen wir die Staatspolizei umbenennen?
Hans-U. Jakob

Zürcher Betriebsfunk hält den 28 V/m (!) Grenzwert ein/BfS:

von The Future's black » 14. Februar 2006 12:21

Zürcher Betriebsfunk hält Grenzwerte ein
Auch die Stadtpolizei hält sich an die Grenzwerte.

http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 93160.html

Der von vielen Zürcher Firmen eingesetzte Betriebsfunk wurde im letzten Jahr von den Behörden überprüft. Die Resultate zeigen, dass der Betriebsfunk in der Stadt Zürich die Grenzwerte für die Strahlenbelastung einhält.

Der Betriebsfunk ist auch heute noch ein beliebtes Mittel, um die Kommunikation innerhalb eines Unternehmens auf unabhängige Weise sicherzustellen. Polizei und Feuerwehr setzen ihn ebenso ein wie Taxiunternehmen und Spitäler. Dabei ist eine ortsfeste Basisstation die Schaltstelle, die eine beliebige Anzahl von meist mobilen Aussenstellen miteinander verbindet.
Im Rahmen des Vollzugs der NISV (Eidgenössische Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) hat der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) bei allen in der Stadt Zürich ansässigen Firmen und Institutionen, die ein Betriebsfunknetz betreiben, die relevanten Betriebsdaten, wie zum Beispiel Lage, Sendeleistung und Betriebszeiten eingefordert. Die Verordnung will Menschen vor schädlichen oder lästigen nichtionisierenden Strahlen schützen, welche von ortsfesten Anlagen erzeugt werden.

Bis Ende 2005 wurden alle Betriebe abschliessend beurteilt. Der Immissionsgrenzwert (IGW) von 28 V/m (Volt pro Meter) wird überall eingehalten, es mussten keine Sanierungen angeordnet werden. (pa/ugz)

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Pressemitteilung 006 vom 13.02.2006



Die Schlafstudie beginnt
BfS erteilt Forschungsauftrag zu Auswirkungen des Mobilfunks

http://www.bfs.de/bfs/presse/pr06/pr0606.htm

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) lässt die Schlafqualität unter Einfluss der Mobilfunkstrahlung untersuchen. Forscher der Berliner Charité sollen im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms herausfinden, ob psychologische und physiologische Effekte des Mobilfunks unter häuslichen Bedingungen feststellbar sind.
An sechs Standorten in Deutschland, die noch ausgesucht werden müssen, wird eine mobile Basisstation aufgestellt. Untersucht werden insgesamt 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie, die im Umkreis von 500 Metern um die mobile Basisstation wohnen. So kann festgestellt werden, ob unter Mobilfunkexposition im Schlaf z. B. die Gehirnströme (EEG) beeinflusst werden.

Die Exposition der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer wird am Kopfende ihrer Betten gemessen. Tragbare Geräte werden eingesetzt, um die Gehirnströme während des Schlafens zu registrieren. Diese Datenerhebung ermöglicht die Objektivierung des Schlafverlaufs. Zusätzlich werden morgens und abends mit Fragebögen subjektive Daten zum Schlafverlauf und zum allgemeinen Wohlbefinden erhoben.

Voraussetzung für die Vergabe der Studie war der erfolgreiche Abschluss der Machbarkeitsstudie (Flachsmeer) sowie der Pilotstudie, in der die Einzelheiten für eine Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur und für die Bestimmung geeigneter Standorte geklärt wurden.

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