von The Future's black » 2. März 2006 13:03
© Neue Luzerner Zeitung; 01.03.2006; Seite 27
Zuger Zeitung Gemeinden
Steinhausen
Gemeinde im Clinch mit den SBB
Swisscom und SBB wollen eine Bahnfunk- und Natelantenne bauen.
Am Bahnhof Steinhausen steht seit kurzem das Baugespann.
Die Gemeinde hat gegen das Bauvorhaben Einsprache erhoben.
«Wenn beide Seiten eine Kompromissbereitschaft zeigen, findet man immer eine Lösung.»
Urs Marti, Gemeindepräsident
Auch Steinhausen hat Sorgen wegen einer Antenne. Beim Bahnhof soll eine kombinierte Natel- und Bahnfunkantenne entstehen.
von Isabelle Meier
Passanten blicken verwundert an der Eisenstange beim Bahnhof hoch: «Was wird denn da gebaut?» Seit letzter Woche steht beim Weg Richtung Schlossberg ein Baugespann: Hier wollen die SBB zusammen mit der Swisscom eine Bahnfunk- und Natelantenne bauen.
Die Bahnstrecke UrdorfZugHorgen Oberdorf soll mit Bahnfunk GSM-Rail ausgerüstet werden. Entlang dieser Linie sollen insgesamt neun Antennen gebaut werden, wovon eine beim Bahnhof Steinhausen zu stehen kommen soll. Auf dieser Antenne will Swisscom zudem eine GSM- und UMTS-Basisstation anbringen.
Gemeinde erhebt Einsprache
Das entsprechende Planungsgenehmigungsgesuch der SBB war vom 4. November bis am 5. Dezember 2005 in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt.
Gegen diese kombinierte Bahnfunk- und Natelantenne hat die Gemeinde im vergangenen November beim Bundesamt für Verkehr Einsprache erhoben. «Wir haben darauf hingewiesen, den Standort zu verschieben», sagt Urs Marti, Gemeindepräsident von Steinhausen. «Wir stellten fest, dass die Antenne sehr nahe bei der neuen Siedlung Schlossberg stehen würde.» Der Gemeinderat schlug deshalb vor, den Standort weiter nach Norden, von der Wohnzone weg in die Arbeitszone, zu versetzen.
Zudem hat der Gemeinderat das Amt für Umweltschutz sowie den Messwertespezialisten Adrian Nussbaumer beauftragt, die NIS-Werte (nicht ionisierte Strahlung) zu berechnen. «Dabei zeigte sich, dass die SBB nicht alle Werte mit einberechnet hatten», so Marti. In unmittelbarer Nähe der geplanten Antenne steht bereits eine andere Antenne, deren Strahlung hätte mit einbezogen werden müssen. Auch dies wurde in der Einsprache vermerkt, die im Moment beim Bundesamt für Verkehr hängig ist. Laut Aussagen des BAV dauert ein solches Verfahren bis zu einem Jahr.
Die Swisscom profitiert vom Bauvorhaben der SBB. Dass Natelbetreiber mit den SBB zusammenspannen, sei häufig der Fall, sagt Marti: «Die Natelbetreiber suchen sich die SBB als Partner.» So muss nicht die Gemeinde das Baugesuch bewilligen, sondern das Bundesamt für Verkehr. Auch die Einsprachen müssen an das Bundesamt für Verkehr gerichtet werden. Die Mobilfunkbetreiber müssen sich demzufolge nicht mehr mit Anwohnern und Gemeinderäten, die unter Umständen unter Druck handeln, auseinander setzen.
Vorhaben kam gelegen
Das Bauvorhaben der SBB am Bahnhof Steinhausen kam der Swisscom besonders gelegen: Sie hatte bereits ein Jahr zuvor ein Baugesuch für eine Natelantenne am gleichen Standort eingereicht. Als die SBB ihr Vorhaben bekannt gaben, sprang die Swisscom auf deren Zug auf und schloss einen Vertrag über die Mitnutzung der Antenne ab.
Kompromisse erforderlich
Der Gemeinderat sei nicht generell gegen die Ausrüstung der genannten Bahnstrecke und der Erstellung der Basisstation, sagt Urs Marti. Von einem Moratorium, wie es verschiedene Anwohner verlangen, hält er nichts: «Die Betreiber haben Anrecht auf eine Bewilligung, wenn sie die Auflagen erfüllen», sagt er. «Wenn beide Seiten eine gewisse Kompromissbereitschaft zeigen, findet man eine Lösung.»
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© Neue Luzerner Zeitung; 02.03.2006; Seite 19
Nidwaldner, Obwaldner Zeitung Aufschlag
Hergiswil
Und der Antennenstreit geht doch weiter
Orange hat das Baugesuch für die Mobilfunkantenne zurückgezogen. Jetzt dreht sich der Streit um Geld.
ff. 7800 Franken. Über diesen Betrag streitet die Firma Orange Communications SA mit der Gemeinde Hergiswil. Sie soll an 33 Einsprecher gegen die Mobilfunkantenne an der Sonnenbergstrasse eine Parteientschädigung zahlen. Dies hatte der Gemeinderat entschieden, als er Mitte Januar das zurückgezogene Baugesuch von 2004 abschrieb.
Dagegen hat Orange beim Nidwaldner Regierungsrat Beschwerde erhoben. Orange habe das Baugesuch aus politischen Gründen zurückgezogen, weil die Firma den Standort für die neue Polycom-Antenne des Kantons Nidwalden nicht gefährden wollte. Die Einsprecher hätten teilweise wortgleiche Eingaben gemacht. Darum seien die 100 Franken Entschädigung für die Einsprecher ohne Anwalt nicht gerechtfertigt. Aber auch die 1000 Franken für Einsprecher mit Anwalt lehnt Orange ab. «Die Gemeinde versucht offensichtlich in bester Robin-Hood-Manier, auf willkürliche Art und Weise bei der eigenen Bevölkerung politischen Goodwill zu sammeln», schreibt Orange. Dazu Gemeindepräsident Ralph Sigg: «Der Gemeinderat hat die Parteientschädigung zugesprochen, wie sie im Baugesetz vorgesehen ist, weil die Einsprecher das verlangt haben. Weiter will ich das nicht kommentieren.»
995 Franken für Portokosten
Nun haben die Einsprecher vom kantonalen Rechtsdienst einen Brief erhalten: Sie können innert 30 Tagen eine Vernehmlassung einreichen in zwei Exemplaren. So dürfte die Streitsumme weitersteigen. Schon im ersten Entscheid hatte die Gemeinde Orange 3615 Franken in Rechnung gestellt, 995 Franken allein für eingeschriebene Briefe.
Derweil sucht Orange in Hergiswil einen neuen Standort. Fündig geworden ist sie laut Orange-Sprecherin Thérèse Wenger aber noch nicht.
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© Mittelland Zeitung; 01.03.2006
Aarau Tabloid
Widerstand mit Signalwirkung?
menziken Die IG Lebensqualität kämpft gegen eine Mobilfunkantenne beim Schützenhaus.
thomas röthlin
Möglicherweise möchten alle dasselbe: die Antenne verhindern. Doch die Bewilligungsbehörde des Gemeinderats ist an den Vorentscheid der kantonalen Abteilung Umwelt gebunden, die Standortgeberin Schützengesellschaft an einen Mietvertrag, und der öffentliche Druck der IG Lebensqualität reicht kaum bis nach Bundesbern. Ein Update im Menziker Antennenstreit.
Ein Jahr und vier Monate nach ihrer Sammeleinsprache mit 321 Unterschriften gegen das Gesuch für eine Mobilfunkantenne beim Schützenhaus Murweid hat die Interessengemeinschaft (IG) Lebensqualität Menziken zwei Ziele: nicht nur die Verhinderung der Antenne («Wir lassen uns Menziken nicht verstrahlen»!), sondern auch die Senkung der geltenden Grenzwerte. «Wer A sagt, muss auch B sagen», findet IG-Präsident Urs Bolliger. Und weil tiefere Grenzwerte einen politischen Kampf und damit einen langen Atem voraussetzen, wollen Bolliger und seine Mitstreiter aus der IG einen Verein gründen.
Gemeinderat im Dilemma
Inzwischen wartet man gespannt auf den Baugesuchsentscheid des Gemeinderates. Gesuchstellerin Sunrise hat im Januar beim Regierungsrat «Beschwerde wegen Rechtsverweigerung» erhoben. Der Gemeinderat sei «anzuweisen, den Bewilligungsentscheid umgehend zu fällen». Die Bewilligungsbehörde steckt im Dilemma: Einerseits liegt von der kantonalen Abteilung Umwelt, die Antennenvorhaben auf Einhaltung der Grenzwerte beurteilt, die Zustimmung zum Gesuch seit Februar 2005 vor. Andererseits verlangte die Gemeindeversammlung im November 2005, an der Junigmeind 2006 sei ein fünfjähriger «Marschhalt» für Antennengesuche zu traktandieren. Was der Gemeinderat zum Anlass nahm, das Sunrise-Gesuch bis zum Moratoriumsentscheid zu sistieren.
Gegen den Gemeinderat der Amtsperiode 2002-2005 hatte die IG Aufsichtsbeschwerde eingereicht (der Vorwurf der Einseitigkeit wurde vom Kanton kürzlich als «unhaltbar» zurückgewiesen). Der neu zusammengesetzten Behörde attestiert Urs Bolliger Gesprächsbereitschaft. Und er ermutigt sie, den «wenn auch engen, aber doch existenten Spielraum zu nutzen» und das Gesuch abzuweisen. Gründe dafür gebe es genug: gesundheitspolitische (Bolliger: «Wie passt diese Antenne zum ausgezeichneten Projekt ‹Menziken - gsund und zwäg›?!»), landschaftsschützerische («In weniger bewilligungsfreundlichen Kantonen wäre eine solche Anlage ausserhalb des Baugebiets gar nicht möglich») und volkswirtschaftliche («Mehrere Wegzüge aus einem Quartier des gehobenen Mittelstandes in der Nähe der geplanten Antenne bedeuten Steuereinbrüche»).
Reinach hat Entscheid sistiert
Bolliger zählt nicht nur Gründe auf, sondern nennt auch ein Beispiel: In Reinach hat der Gemeinderat im Dezember nach einer Sammeleinsprache einen Antennen-Entscheid vertagt, bis neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Ein Nationales Forschungsprogramm soll herausfinden, ob die Strahlung «nur» unser Wohlbefinden beeinträchtigt oder auch der Gesundheit schadet. Wobei die Forschungsstiftung Mobilkommunikation wissenschaftstheoretische Bedenken anmeldet: Der Beweis, dass Mobiltelefone und Basisstationen (Antennen) unbedenklich sind, kann nicht erbracht werden - nur der Gegenbeweis.
«Wenn ich nachts mein Handy anschalte, erwacht meine Frau meistens», beschreibt Bolliger das Phänomen der Elektrosensibilität. Die Tatsache, dass auch er ein solches Ding habe, beweise die Beschränkung seines Widerstandes auf den alles durchdringenden Mobilfunk, so Bolliger. Er hätte nichts gegen «sanften» Mobilfunk, der vor Hausmauern Halt mache und - falls gewünscht - mit einer privaten Antenne auf dem Dach angezapft werden könne. Entsprechende Pilotversuche verfolgt der gelernte Elektromonteur und studierte Wirtschaftsinformatiker interessiert und am liebsten vor Ort, wenn es seine Gesundheit zulässt: Bolliger ist krankeitsbedingt in seiner Mobilität eingeschränkt.
Eventualstrategie Schadenersatzklage
Langfristig strebt die IG Lebensqualität also keine Null-Lösung an: «Raucher und Dieselfahrzeuge werden auch nicht verboten, dafür gibt es separate Räume und Partikelfilter», vergleicht Bolliger den Antennenstreit mit anderen heissen Eisen. Kurzfristig hofft er auf die Einsicht im Gemeinderat, «dass die Grenzwerte nicht sakrosankt sind». Sollte das Gesuch durchkommen, erwägt die IG eine Schadenersatzklage gegen die Schützengesellschaft Menziken wegen drohenden Wertverlustes der antennennahen Liegenschaften. Wiederholt hat sie auf den «Königsweg» verwiesen, erst kürzlich wieder in einem Leserbrief in der Lokalzeitung: Der «Rückzug des Standortgebers» sei die «mit Abstand sicherste Methode für einen Ausstieg aus dem ganzen Debakel». Doch leider sei die Schützengesellschaft von ihrer Mieterin eingeschüchtert worden, obwohl sie im «K-Tipp» habe verlauten lassen, aus dem Vertrag aussteigen zu wollen.
Wie auch immer entschieden wird, die Verliererpartei dürfte den Entscheid anfechten und das Verfahren in die Länge ziehen. Sollte der Widerstand von unten zwecklos sein, bleibt der IG Lebensqualität die Hoffnung, als Stein im Mosaik der vereinigten Antennengegner die politische Signalwirkung zu verstärken.
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© Neue Luzerner Zeitung; 01.03.2006; Seite 27
Zuger Zeitung Gemeinden
Steinhausen
Gemeinde im Clinch mit den SBB
Swisscom und SBB wollen eine Bahnfunk- und Natelantenne bauen.
Am Bahnhof Steinhausen steht seit kurzem das Baugespann.
Die Gemeinde hat gegen das Bauvorhaben Einsprache erhoben.
«Wenn beide Seiten eine Kompromissbereitschaft zeigen, findet man immer eine Lösung.»
Urs Marti, Gemeindepräsident
Auch Steinhausen hat Sorgen wegen einer Antenne. Beim Bahnhof soll eine kombinierte Natel- und Bahnfunkantenne entstehen.
von Isabelle Meier
Passanten blicken verwundert an der Eisenstange beim Bahnhof hoch: «Was wird denn da gebaut?» Seit letzter Woche steht beim Weg Richtung Schlossberg ein Baugespann: Hier wollen die SBB zusammen mit der Swisscom eine Bahnfunk- und Natelantenne bauen.
Die Bahnstrecke UrdorfZugHorgen Oberdorf soll mit Bahnfunk GSM-Rail ausgerüstet werden. Entlang dieser Linie sollen insgesamt neun Antennen gebaut werden, wovon eine beim Bahnhof Steinhausen zu stehen kommen soll. Auf dieser Antenne will Swisscom zudem eine GSM- und UMTS-Basisstation anbringen.
Gemeinde erhebt Einsprache
Das entsprechende Planungsgenehmigungsgesuch der SBB war vom 4. November bis am 5. Dezember 2005 in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt.
Gegen diese kombinierte Bahnfunk- und Natelantenne hat die Gemeinde im vergangenen November beim Bundesamt für Verkehr Einsprache erhoben. «Wir haben darauf hingewiesen, den Standort zu verschieben», sagt Urs Marti, Gemeindepräsident von Steinhausen. «Wir stellten fest, dass die Antenne sehr nahe bei der neuen Siedlung Schlossberg stehen würde.» Der Gemeinderat schlug deshalb vor, den Standort weiter nach Norden, von der Wohnzone weg in die Arbeitszone, zu versetzen.
Zudem hat der Gemeinderat das Amt für Umweltschutz sowie den Messwertespezialisten Adrian Nussbaumer beauftragt, die NIS-Werte (nicht ionisierte Strahlung) zu berechnen. «Dabei zeigte sich, dass die SBB nicht alle Werte mit einberechnet hatten», so Marti. In unmittelbarer Nähe der geplanten Antenne steht bereits eine andere Antenne, deren Strahlung hätte mit einbezogen werden müssen. Auch dies wurde in der Einsprache vermerkt, die im Moment beim Bundesamt für Verkehr hängig ist. Laut Aussagen des BAV dauert ein solches Verfahren bis zu einem Jahr.
Die Swisscom profitiert vom Bauvorhaben der SBB. Dass Natelbetreiber mit den SBB zusammenspannen, sei häufig der Fall, sagt Marti: «Die Natelbetreiber suchen sich die SBB als Partner.» So muss nicht die Gemeinde das Baugesuch bewilligen, sondern das Bundesamt für Verkehr. Auch die Einsprachen müssen an das Bundesamt für Verkehr gerichtet werden. Die Mobilfunkbetreiber müssen sich demzufolge nicht mehr mit Anwohnern und Gemeinderäten, die unter Umständen unter Druck handeln, auseinander setzen.
Vorhaben kam gelegen
Das Bauvorhaben der SBB am Bahnhof Steinhausen kam der Swisscom besonders gelegen: Sie hatte bereits ein Jahr zuvor ein Baugesuch für eine Natelantenne am gleichen Standort eingereicht. Als die SBB ihr Vorhaben bekannt gaben, sprang die Swisscom auf deren Zug auf und schloss einen Vertrag über die Mitnutzung der Antenne ab.
Kompromisse erforderlich
Der Gemeinderat sei nicht generell gegen die Ausrüstung der genannten Bahnstrecke und der Erstellung der Basisstation, sagt Urs Marti. Von einem Moratorium, wie es verschiedene Anwohner verlangen, hält er nichts: «Die Betreiber haben Anrecht auf eine Bewilligung, wenn sie die Auflagen erfüllen», sagt er. «Wenn beide Seiten eine gewisse Kompromissbereitschaft zeigen, findet man eine Lösung.»
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© Neue Luzerner Zeitung; 02.03.2006; Seite 19
Nidwaldner, Obwaldner Zeitung Aufschlag
Hergiswil
Und der Antennenstreit geht doch weiter
Orange hat das Baugesuch für die Mobilfunkantenne zurückgezogen. Jetzt dreht sich der Streit um Geld.
ff. 7800 Franken. Über diesen Betrag streitet die Firma Orange Communications SA mit der Gemeinde Hergiswil. Sie soll an 33 Einsprecher gegen die Mobilfunkantenne an der Sonnenbergstrasse eine Parteientschädigung zahlen. Dies hatte der Gemeinderat entschieden, als er Mitte Januar das zurückgezogene Baugesuch von 2004 abschrieb.
Dagegen hat Orange beim Nidwaldner Regierungsrat Beschwerde erhoben. Orange habe das Baugesuch aus politischen Gründen zurückgezogen, weil die Firma den Standort für die neue Polycom-Antenne des Kantons Nidwalden nicht gefährden wollte. Die Einsprecher hätten teilweise wortgleiche Eingaben gemacht. Darum seien die 100 Franken Entschädigung für die Einsprecher ohne Anwalt nicht gerechtfertigt. Aber auch die 1000 Franken für Einsprecher mit Anwalt lehnt Orange ab. «Die Gemeinde versucht offensichtlich in bester Robin-Hood-Manier, auf willkürliche Art und Weise bei der eigenen Bevölkerung politischen Goodwill zu sammeln», schreibt Orange. Dazu Gemeindepräsident Ralph Sigg: «Der Gemeinderat hat die Parteientschädigung zugesprochen, wie sie im Baugesetz vorgesehen ist, weil die Einsprecher das verlangt haben. Weiter will ich das nicht kommentieren.»
995 Franken für Portokosten
Nun haben die Einsprecher vom kantonalen Rechtsdienst einen Brief erhalten: Sie können innert 30 Tagen eine Vernehmlassung einreichen in zwei Exemplaren. So dürfte die Streitsumme weitersteigen. Schon im ersten Entscheid hatte die Gemeinde Orange 3615 Franken in Rechnung gestellt, 995 Franken allein für eingeschriebene Briefe.
Derweil sucht Orange in Hergiswil einen neuen Standort. Fündig geworden ist sie laut Orange-Sprecherin Thérèse Wenger aber noch nicht.
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© Mittelland Zeitung; 01.03.2006
Aarau Tabloid
Widerstand mit Signalwirkung?
menziken Die IG Lebensqualität kämpft gegen eine Mobilfunkantenne beim Schützenhaus.
thomas röthlin
Möglicherweise möchten alle dasselbe: die Antenne verhindern. Doch die Bewilligungsbehörde des Gemeinderats ist an den Vorentscheid der kantonalen Abteilung Umwelt gebunden, die Standortgeberin Schützengesellschaft an einen Mietvertrag, und der öffentliche Druck der IG Lebensqualität reicht kaum bis nach Bundesbern. Ein Update im Menziker Antennenstreit.
Ein Jahr und vier Monate nach ihrer Sammeleinsprache mit 321 Unterschriften gegen das Gesuch für eine Mobilfunkantenne beim Schützenhaus Murweid hat die Interessengemeinschaft (IG) Lebensqualität Menziken zwei Ziele: nicht nur die Verhinderung der Antenne («Wir lassen uns Menziken nicht verstrahlen»!), sondern auch die Senkung der geltenden Grenzwerte. «Wer A sagt, muss auch B sagen», findet IG-Präsident Urs Bolliger. Und weil tiefere Grenzwerte einen politischen Kampf und damit einen langen Atem voraussetzen, wollen Bolliger und seine Mitstreiter aus der IG einen Verein gründen.
Gemeinderat im Dilemma
Inzwischen wartet man gespannt auf den Baugesuchsentscheid des Gemeinderates. Gesuchstellerin Sunrise hat im Januar beim Regierungsrat «Beschwerde wegen Rechtsverweigerung» erhoben. Der Gemeinderat sei «anzuweisen, den Bewilligungsentscheid umgehend zu fällen». Die Bewilligungsbehörde steckt im Dilemma: Einerseits liegt von der kantonalen Abteilung Umwelt, die Antennenvorhaben auf Einhaltung der Grenzwerte beurteilt, die Zustimmung zum Gesuch seit Februar 2005 vor. Andererseits verlangte die Gemeindeversammlung im November 2005, an der Junigmeind 2006 sei ein fünfjähriger «Marschhalt» für Antennengesuche zu traktandieren. Was der Gemeinderat zum Anlass nahm, das Sunrise-Gesuch bis zum Moratoriumsentscheid zu sistieren.
Gegen den Gemeinderat der Amtsperiode 2002-2005 hatte die IG Aufsichtsbeschwerde eingereicht (der Vorwurf der Einseitigkeit wurde vom Kanton kürzlich als «unhaltbar» zurückgewiesen). Der neu zusammengesetzten Behörde attestiert Urs Bolliger Gesprächsbereitschaft. Und er ermutigt sie, den «wenn auch engen, aber doch existenten Spielraum zu nutzen» und das Gesuch abzuweisen. Gründe dafür gebe es genug: gesundheitspolitische (Bolliger: «Wie passt diese Antenne zum ausgezeichneten Projekt ‹Menziken - gsund und zwäg›?!»), landschaftsschützerische («In weniger bewilligungsfreundlichen Kantonen wäre eine solche Anlage ausserhalb des Baugebiets gar nicht möglich») und volkswirtschaftliche («Mehrere Wegzüge aus einem Quartier des gehobenen Mittelstandes in der Nähe der geplanten Antenne bedeuten Steuereinbrüche»).
Reinach hat Entscheid sistiert
Bolliger zählt nicht nur Gründe auf, sondern nennt auch ein Beispiel: In Reinach hat der Gemeinderat im Dezember nach einer Sammeleinsprache einen Antennen-Entscheid vertagt, bis neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Ein Nationales Forschungsprogramm soll herausfinden, ob die Strahlung «nur» unser Wohlbefinden beeinträchtigt oder auch der Gesundheit schadet. Wobei die Forschungsstiftung Mobilkommunikation wissenschaftstheoretische Bedenken anmeldet: Der Beweis, dass Mobiltelefone und Basisstationen (Antennen) unbedenklich sind, kann nicht erbracht werden - nur der Gegenbeweis.
«Wenn ich nachts mein Handy anschalte, erwacht meine Frau meistens», beschreibt Bolliger das Phänomen der Elektrosensibilität. Die Tatsache, dass auch er ein solches Ding habe, beweise die Beschränkung seines Widerstandes auf den alles durchdringenden Mobilfunk, so Bolliger. Er hätte nichts gegen «sanften» Mobilfunk, der vor Hausmauern Halt mache und - falls gewünscht - mit einer privaten Antenne auf dem Dach angezapft werden könne. Entsprechende Pilotversuche verfolgt der gelernte Elektromonteur und studierte Wirtschaftsinformatiker interessiert und am liebsten vor Ort, wenn es seine Gesundheit zulässt: Bolliger ist krankeitsbedingt in seiner Mobilität eingeschränkt.
Eventualstrategie Schadenersatzklage
Langfristig strebt die IG Lebensqualität also keine Null-Lösung an: «Raucher und Dieselfahrzeuge werden auch nicht verboten, dafür gibt es separate Räume und Partikelfilter», vergleicht Bolliger den Antennenstreit mit anderen heissen Eisen. Kurzfristig hofft er auf die Einsicht im Gemeinderat, «dass die Grenzwerte nicht sakrosankt sind». Sollte das Gesuch durchkommen, erwägt die IG eine Schadenersatzklage gegen die Schützengesellschaft Menziken wegen drohenden Wertverlustes der antennennahen Liegenschaften. Wiederholt hat sie auf den «Königsweg» verwiesen, erst kürzlich wieder in einem Leserbrief in der Lokalzeitung: Der «Rückzug des Standortgebers» sei die «mit Abstand sicherste Methode für einen Ausstieg aus dem ganzen Debakel». Doch leider sei die Schützengesellschaft von ihrer Mieterin eingeschüchtert worden, obwohl sie im «K-Tipp» habe verlauten lassen, aus dem Vertrag aussteigen zu wollen.
Wie auch immer entschieden wird, die Verliererpartei dürfte den Entscheid anfechten und das Verfahren in die Länge ziehen. Sollte der Widerstand von unten zwecklos sein, bleibt der IG Lebensqualität die Hoffnung, als Stein im Mosaik der vereinigten Antennengegner die politische Signalwirkung zu verstärken.
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