von The Future's black » 3. Februar 2005 14:21
© St. Galler Tagblatt; 03.02.2005
Wil
Wiler Zeitung / Volksfreund
Stellungnahme zu Antennen
Der Wiler Stadtrat nimmt Stellung zu den Bedenken der Aktionsgruppe «Keine Mobilfunkantenne neben dem Kindergarten Letten».
Der Stadtrat zeige Verständnis für die Ängste der Bevölkerung betreffend die gesundheitsschädigenden Auswirkungen der Strahlung von Mobilfunkantennen, schreibt er. Ausdruck der restriktiven Bewilligungspraxis sei, dass Gesuche für von der Baukommission und vom Stadtrat im Rekursverfahren abgelehnt wurden, soweit in baupolizeilicher Hinsicht stichhaltige Gründe geltend gemacht werden konnten. Ebenfalls habe der Stadtrat Anfragen von Mobilfunkbetreibenden betreffend Antennen auf gemeindeeigenen Grundstücken negativ beantwortet.
An die Gesetze halten
Dass die Bedenken aufgenommen werden, zeige sich darin, dass der Stadtrat im Jahr 2004 die Initiative ergriffen und den Mobilfunkbetreibenden den Vorschlag unterbreitet habe, gemeinsam ein Versorgungskonzept zu erarbeiten. Der Vorschlag habe kein Gehör gefunden. Einerseits seien technische Gründe angeführt worden. Anderseits wurde argumentiert, dass sich die Sendeleistungen bei einer Konzentration auf wenige Standorte addiere.
Die Behörde habe sich bei der Behandlung eines Baugesuchs an die Gesetze zu halten. Auch für Mobilfunkantennen gelte, dass die Bewilligung zu erteilen sei, wenn keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Es bestehe ein Rechtsanspruch auf die Erteilung, wenn die Grenzwerte der NISV eingehalten würden, das Vorhaben zonenkonform und die übrigen Vorschriften eingehalten seien. Auch in anderen Städten bestehe kein Antennenverbot in Wohnzonen. Vielmehr könnten Bewilligungen nur in denkmalpflegerisch geschützten Gebieten verweigert werden.
Verunsicherung ernst nehmen
Der Entscheid betreffend Mobilfunkantenne an der Bronschhoferstrasse solle nicht dahingehend interpretiert werden, dass die Anliegen der Bevölkerung weniger Beachtung fänden als die Interessen der Mobilfunkbetreibenden, schreibt der Stadtrat. Er nehme die Verunsicherung und den Unmut sehr ernst und negiere die möglichen gesundheitlichen Folgen nicht. Anderseits gelte es zu respektieren, dass der Handlungsspielraum auf Stufe Gemeinde gering sei.
Weiter habe das Parlament die Motion der Fraktion Grüne Prowil betreffend Massnahmen zur Standortregelung von Mobilfunkantennen als Postulat überwiesen. Der Stadtrat sei beauftragt zu prüfen, inwieweit die kommunalen Behörden unter Berufung auf die Gemeindeautonomie Einfluss auf die Mobilfunkstandorte nehmen könnten. Der Stadtrat prüfe dieses Anliegen unter Beizug eines Experten. Es sei zu erwarten, dass er in der ersten Hälfte 2005 dem Parlament Bericht erstatten werde. (sk.)
© St. Galler Tagblatt; 03.02.2005
Wil
Wiler Zeitung / Volksfreund
Stellungnahme zu Antennen
Der Wiler Stadtrat nimmt Stellung zu den Bedenken der Aktionsgruppe «Keine Mobilfunkantenne neben dem Kindergarten Letten».
Der Stadtrat zeige Verständnis für die Ängste der Bevölkerung betreffend die gesundheitsschädigenden Auswirkungen der Strahlung von Mobilfunkantennen, schreibt er. Ausdruck der restriktiven Bewilligungspraxis sei, dass Gesuche für von der Baukommission und vom Stadtrat im Rekursverfahren abgelehnt wurden, soweit in baupolizeilicher Hinsicht stichhaltige Gründe geltend gemacht werden konnten. Ebenfalls habe der Stadtrat Anfragen von Mobilfunkbetreibenden betreffend Antennen auf gemeindeeigenen Grundstücken negativ beantwortet.
An die Gesetze halten
Dass die Bedenken aufgenommen werden, zeige sich darin, dass der Stadtrat im Jahr 2004 die Initiative ergriffen und den Mobilfunkbetreibenden den Vorschlag unterbreitet habe, gemeinsam ein Versorgungskonzept zu erarbeiten. Der Vorschlag habe kein Gehör gefunden. Einerseits seien technische Gründe angeführt worden. Anderseits wurde argumentiert, dass sich die Sendeleistungen bei einer Konzentration auf wenige Standorte addiere.
Die Behörde habe sich bei der Behandlung eines Baugesuchs an die Gesetze zu halten. Auch für Mobilfunkantennen gelte, dass die Bewilligung zu erteilen sei, wenn keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Es bestehe ein Rechtsanspruch auf die Erteilung, wenn die Grenzwerte der NISV eingehalten würden, das Vorhaben zonenkonform und die übrigen Vorschriften eingehalten seien. Auch in anderen Städten bestehe kein Antennenverbot in Wohnzonen. Vielmehr könnten Bewilligungen nur in denkmalpflegerisch geschützten Gebieten verweigert werden.
Verunsicherung ernst nehmen
Der Entscheid betreffend Mobilfunkantenne an der Bronschhoferstrasse solle nicht dahingehend interpretiert werden, dass die Anliegen der Bevölkerung weniger Beachtung fänden als die Interessen der Mobilfunkbetreibenden, schreibt der Stadtrat. Er nehme die Verunsicherung und den Unmut sehr ernst und negiere die möglichen gesundheitlichen Folgen nicht. Anderseits gelte es zu respektieren, dass der Handlungsspielraum auf Stufe Gemeinde gering sei.
Weiter habe das Parlament die Motion der Fraktion Grüne Prowil betreffend Massnahmen zur Standortregelung von Mobilfunkantennen als Postulat überwiesen. Der Stadtrat sei beauftragt zu prüfen, inwieweit die kommunalen Behörden unter Berufung auf die Gemeindeautonomie Einfluss auf die Mobilfunkstandorte nehmen könnten. Der Stadtrat prüfe dieses Anliegen unter Beizug eines Experten. Es sei zu erwarten, dass er in der ersten Hälfte 2005 dem Parlament Bericht erstatten werde. (sk.)