von The Future's Black » 3. März 2005 12:20
© Mittelland Zeitung; 03.03.2005
Baden Tabloid
Strahlen durch Mark und Bein
Wettingen Mobilfunkantennen werden am 10. März ein Thema im Einwohnerrat.
dieter minder
«Die Politik will sich um einen Entscheid drücken», sagt Komiteemitglied Klaus Krohmann. Sie verstecke sich in dieser heiklen Frage hinter der Meinung von kantonalen Verwaltungsmitarbeitern, statt sich um die Anliegen der Bevölkerung zu kümmern.
Mit der «Initiative für ein geordnetes Mobilfunknetz» soll die Montage von Mobilfunkantennen im Gemeindegebiet eingeschränkt, aber nicht verhindert werden. Von Anfang an hatten die Initianten betont, dass sie nicht gegen die Mobiltelefonie sind: «Wir benützen auch Handys.» Sie wollen aber verhindern, dass im Wohngebiet grosse, leistungsstarke Antennen aufgestellt werden.
Das Thema Mobilfunkantennen wird auf Bundesebene in der «Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung» (Nisv) behandelt. Ob die darin fixierten Emmissionwerte sich schädigend auf die Menschen auswirken, ist noch heftig umstritten. Immer wieder werden Gutachten zu den Auswirkungen der Strahlung publiziert. Klarheit bringen sie jedoch höchstens in dem Sinne, dass klar wird, wie wenig klar ist.
Es sieht nach Beschwerde aus
Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, die Initiative «als nicht zustande gekommen zu erklären, weil sie im Widerspruch zu übergeordnetem Recht» (Bundesrecht) stehe. Er stützt sich auf eine Stellungnahme des Kantons. Falls der Einwohnerrat gleich wie der Gemeinderat entscheidet, haben die Initianten die Möglichkeit, beim kantonalen Departement des Innern Beschwerde zu erheben. An dieses Vorgehen denkt das Initiativkomitee im Ablehnungsfalle. Es geht ihm nicht nur um den Schutz vor der Strahlung, sondern auch um den klaren politischen Willen von 1405 Wettingerinnen und Wettingern, die die Initiative unterschrieben haben.
Initiative Missverstanden
Der Sachbearbeiter des Kantons gehe in seiner Stellungnahme nicht auf ihr Hauptargument ein, schreiben die Initianten in einem Brief an alle Einwohnerratsmitglieder. Sie wollten keine neuen Grenzwerte festlegen, sondern aus raumplanerischer Sicht die Leistungen der Antennen in den Wohngebieten beschränken. Damit verstosse ihre Initiative eben gerade nicht gegen das höherrangierte Bundesrecht, sagen die Initianten. Eine Leistungsbeschränkung sei objektiv gesehen keine Immissionsbeschränkung, stellen sie fest. Der Kanton und die Gemeinde hätten es versäumt, sich seriös mit dem Anliegen zu beschäftigen. Im Vergleich mit einigen anderen Kantonen verfolgt der Aargau eine restriktive Haltung.
Die Rechtslage der Gemeinden ist allerdings im Bereich Mobilfunkantennen sehr schwach. Dies haben zahlreiche Gerichtsurteile in den letzten Jahren gezeigt. Wenn eine Antennenanlage die Grenzwerte der Nisv einhält, bleibt den Gemeinden sozusagen nichts anderes übrig, als eine Baubewilligung zu erteilen. Die Initianten hoffen, dass der Einwohnerrat die Initiative «erheblich erklärt» und damit auch eine materielle Beurteilung des Anliegens ermöglicht. Allerdings hegen sie gewisse Zweifel, ob es so weit kommen wird. Bereits haben sie festgestellt, dass Einwohnerratsmitglieder, die dem Anliegen bisher positiv gegenüber standen, auf Distanz gehen.
Einwohnerratssitzung
Donnerstag, 10. 3. 2005, 19 Uhr, Rathaussaal.
© Mittelland Zeitung; 03.03.2005
Baden Tabloid
Strahlen durch Mark und Bein
Wettingen Mobilfunkantennen werden am 10. März ein Thema im Einwohnerrat.
dieter minder
«Die Politik will sich um einen Entscheid drücken», sagt Komiteemitglied Klaus Krohmann. Sie verstecke sich in dieser heiklen Frage hinter der Meinung von kantonalen Verwaltungsmitarbeitern, statt sich um die Anliegen der Bevölkerung zu kümmern.
Mit der «Initiative für ein geordnetes Mobilfunknetz» soll die Montage von Mobilfunkantennen im Gemeindegebiet eingeschränkt, aber nicht verhindert werden. Von Anfang an hatten die Initianten betont, dass sie nicht gegen die Mobiltelefonie sind: «Wir benützen auch Handys.» Sie wollen aber verhindern, dass im Wohngebiet grosse, leistungsstarke Antennen aufgestellt werden.
Das Thema Mobilfunkantennen wird auf Bundesebene in der «Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung» (Nisv) behandelt. Ob die darin fixierten Emmissionwerte sich schädigend auf die Menschen auswirken, ist noch heftig umstritten. Immer wieder werden Gutachten zu den Auswirkungen der Strahlung publiziert. Klarheit bringen sie jedoch höchstens in dem Sinne, dass klar wird, wie wenig klar ist.
Es sieht nach Beschwerde aus
Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, die Initiative «als nicht zustande gekommen zu erklären, weil sie im Widerspruch zu übergeordnetem Recht» (Bundesrecht) stehe. Er stützt sich auf eine Stellungnahme des Kantons. Falls der Einwohnerrat gleich wie der Gemeinderat entscheidet, haben die Initianten die Möglichkeit, beim kantonalen Departement des Innern Beschwerde zu erheben. An dieses Vorgehen denkt das Initiativkomitee im Ablehnungsfalle. Es geht ihm nicht nur um den Schutz vor der Strahlung, sondern auch um den klaren politischen Willen von 1405 Wettingerinnen und Wettingern, die die Initiative unterschrieben haben.
Initiative Missverstanden
Der Sachbearbeiter des Kantons gehe in seiner Stellungnahme nicht auf ihr Hauptargument ein, schreiben die Initianten in einem Brief an alle Einwohnerratsmitglieder. Sie wollten keine neuen Grenzwerte festlegen, sondern aus raumplanerischer Sicht die Leistungen der Antennen in den Wohngebieten beschränken. Damit verstosse ihre Initiative eben gerade nicht gegen das höherrangierte Bundesrecht, sagen die Initianten. Eine Leistungsbeschränkung sei objektiv gesehen keine Immissionsbeschränkung, stellen sie fest. Der Kanton und die Gemeinde hätten es versäumt, sich seriös mit dem Anliegen zu beschäftigen. Im Vergleich mit einigen anderen Kantonen verfolgt der Aargau eine restriktive Haltung.
Die Rechtslage der Gemeinden ist allerdings im Bereich Mobilfunkantennen sehr schwach. Dies haben zahlreiche Gerichtsurteile in den letzten Jahren gezeigt. Wenn eine Antennenanlage die Grenzwerte der Nisv einhält, bleibt den Gemeinden sozusagen nichts anderes übrig, als eine Baubewilligung zu erteilen. Die Initianten hoffen, dass der Einwohnerrat die Initiative «erheblich erklärt» und damit auch eine materielle Beurteilung des Anliegens ermöglicht. Allerdings hegen sie gewisse Zweifel, ob es so weit kommen wird. Bereits haben sie festgestellt, dass Einwohnerratsmitglieder, die dem Anliegen bisher positiv gegenüber standen, auf Distanz gehen.
Einwohnerratssitzung
Donnerstag, 10. 3. 2005, 19 Uhr, Rathaussaal.