von Hans-U. Jakob » 4. März 2005 19:45
Sie können Ihre Gemeindereglemente soweit ändern, dass der Bau von Mobilfunkantennen auf gemeindeeigenen Liegenschaften untersagt wird.
Das hat dann unter privaten Grundeigentümern Signalwirkung.
Das Vermieten von Standorten für Mobilfunkantennen wird dann quasi zu einem kriminellen Akt und manch einer wird sich fortan besser überlegen was er tut. Es sei denn er pfeife finanziell auf dem letzten Loch und sei auf den Judaslohn angewiesen. Als Bankrotteur angesehen zu werden, schreckt auch gewaltig ab.
Hans-U. Jakob
Sie können Ihre Gemeindereglemente soweit ändern, dass der Bau von Mobilfunkantennen auf gemeindeeigenen Liegenschaften untersagt wird.
Das hat dann unter privaten Grundeigentümern Signalwirkung.
Das Vermieten von Standorten für Mobilfunkantennen wird dann quasi zu einem kriminellen Akt und manch einer wird sich fortan besser überlegen was er tut. Es sei denn er pfeife finanziell auf dem letzten Loch und sei auf den Judaslohn angewiesen. Als Bankrotteur angesehen zu werden, schreckt auch gewaltig ab.
Hans-U. Jakob