Hallo Herr Schmid
Hier postwendend die Antwort. Rechtlich ist die Bezeichnung Kommunikationsanlage wahrscheinlich zulässig. Aber mit Ihrer Vermutung, dass diese Bezeichnung gewählt wird, um ahnungslose Bürger zu täuschen und sie von einer (rechtzeitigen) Einsprache abzuhalten, liegen Sie ganz richtig.
Ihr erster Weg sollte jetzt zurGemeindekanzlei führen, wo Sie folgende Unterlagen verlangen müssen:
- Standortdatenblatt
- Seitenansicht der Antenne
- Antennendiagramm
- Situationsplan
Auf dem Situationsplan sehen Sie einen eingzeichneten Kreis. Alle innerhalb dieses Kreises Wohnenden oder 8 Stunden pro Tag Arbeitenden haben ein Einspracherecht. Die Gemeinde ist verpflichtet, Ihnen die Dokumente herauszugeben. Sie kann höchstens die Bezahlung der Kopien verlangen
Gehen Sie auf die Hautpseite von
www.gigaherz.ch. Dort finden Sie zuoberst einen Mustereinsprachetext (rote Linie anklicken). Diesen können Sie an Ihre Verhältnisse anpassen, ausdrucken und dann von Miteinsprechern unterschreiben lassen.
Wenn Sie noch Fragen technischer Art haben, wenden Sie sich bitte an unsere NIS-Fachstelle, die nach vorheriger Absprache auch die oben angeführten Dokumente auf ihre Richtigkeit überprüft.
Noch was: Es würde uns gar nicht wundern, wenn in der Ausschreibung eine UMTS-Antenne versteckt wäre. Lesen Sie bitte auch auf der Hauptseite nach, was dort zu UMTS steht. Geben Sie zur leichteren Eingrenzung links unten in der Google-Suchmaschine einen Suchbegriff ein.
Gigaherz-Team