von The Future's Black » 7. April 2005 12:43
© Berner Rundschau / MLZ; 06.04.2005
.Langenthal Zeitung
Statthalter lässt Ausbau des UMTS-Netzes zu
Richtfunk Swisscom darf Anlage auf dem Turm der Truppenunterkunft bauen, welcher der Gemeinde gehört
Swisscom baut in der Stadt weiter an ihrem Natelnetz: Trotz UMTS-Moratorium und auf einem Gebäude, das der Gemeinde gehört. Denn hier ist der Regierungsstatthalter zuständig. Für die Gemeinde wird durch eine Richtfunkanlage das Moratorium nicht verletzt.
Das Regierungsstatthalteramt Aarwangen in Langenthal hat für die von Swisscom Mobile geplante Richtfunkanlage zwischen dem Standort im Weier (Schiessanlage) und der Truppenunterkunft an der Südstrasse 6 je eine Baubewilligung erteilt. Während bei der Anlage im Weier keine Einsprachen eingereicht worden sind, gingen gegen das Vorhaben an der Südstrasse 6 drei Einsprachen und eine Kollektiveinsprache mit 26 Unterschriften ein, orientierte gestern das Regierungsstatthalteramt. Damit hat sich die Meldung dieser Zeitung («Keine Einsprache», Ausgabe vom 22. März) als falsch erwiesen. Die Kollektiveinsprache stammt von einem Grossteil der Eltern der Schüler des nahe gelegenen Kindergartens und der dort arbeitenden Kindergärtnerinnen, wie aus dem Kreis der Einsprechenden verlautet.
Keine UMTS-Frequenz eingesetzt...
Für die Richtfunkantenne auf der Truppenunterkunft ist eine spezielle Einspracheverhandlung durchgeführt worden, bei welcher die beiden anwesenden Einsprecher ihre Einsprache zurückgezogen bzw. in Rechtsverwahrungen umgewandelt haben. Dies, nachdem den Einsprechenden durch Fachleute dargelegt worden ist, dass von Richtfunkanlagen keine vergleichbare Strahlung ausgeht, wie dies bei UMTS- oder GSM-Anlagen der Fall ist. Eine Natelanenne bedient einen bestimmten Bereich, in dem sich die Handybenutzer aufhalten, erklärt dazu Swisscom-Sprecher Josef Frey. Bei einer Richtfunkanlage sind die Strahlen hingegen stark gebündelt und werden nur von einer Parabolantenne zur anderen gesendet. Darüber hinaus werden auch keine UMTS-Frequenzen benutzt.
Weil die Richtfunkanlage keinen Bereich abdeckt, gibt es auch nicht wie bei Natelantennen einen Kreis rund um die Anlage, der jeden, der in diesem Gebiet wohnt oder arbeitet, zur Einsprache berechtigt. Stattdessen kommen die Kriterien des Baubewilligungsdekrets zur Anwendung. Einspracheberechtigt ist demnach, wer «unmittelbar im eigenen schützenswerten Interesse betroffen» ist. Das trifft regelmässig auf Nachbargrundstücke zu. Nicht aber auf zwei der vier Einsprachen, darunter die Kollektiveinsprache. Auf diese konnte infolge fehlender Legitimation nicht eingetreten werden, erklärt Regierungsstatthalter Martin Lerch.
...aber UMTS-Netz ausgebaut
Abgewiesen werden hätten die Einsprachen aber auch müssen, weil keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt worden sind. «Wir haben das UMTS-Moratorium als politische Willenskundgebung des Langenthaler Gemeinderates zur Kenntnis genommen», sagt zwar Lerch, aber auch: «Als Baubewilligungsbehörde müssen wir die gesetzlichen Grundlagen anwenden.» Und hier sei eben festzustellen, dass ein Gemeinderat keine Gesetze erlassen kann, das könne nur das Volk oder das Parlament. «Das Moratorium einer kommunalen Exekutive kann keine Rechtswirkungen entfalten.» Weil die Anlage alle Vorschriften von Bund, Kanton und Gemeinde einhält, stand der Baubewilligung nichts mehr im Wege.
Nur etwas steht der Gemeinde frei: Als Besitzerin der Truppenunterkunft könnte sie ihre Einwilligung verweigern, bzw. zurückziehen, bestätigt Lerch. Zwar benutzt die Richtfunkanlage keine UMTS-Frequenzen, aber sie dient doch dem Ausbau des UMTS-Netzes (Ausgabe vom 10. Februar). Wie geht die Stadt damit um? Müssen sich in Langenthal Mobilfunkbetreiber gerade dann keine Gedanken über das Moratorium machen, wenn sie auf gemeindeeigenen Gebäuden planen? Denn da die Gemeinde nicht in eigener Sache entscheiden kann, ist in diesem Fall das Regierungsstatthalteramt zuständig.
«Keine politische Willenskundgebung»
Der Gemeinderat hat mit dem Moratorium eben gerade nicht eine politische Willenskundgebung gemacht, sondern eine Abwägung von Rechtsgütern, erklärt Stadtschreiber Daniel Steiner. Und zwar zwischen dem Recht der Bauherren, zu bauen, und dem Recht der Bevölkerung auf Schutz der Gesundheit. Von einer politischen Willenskundgebung müsste dann gesprochen werden, wenn sich der Gemeinderat beispielsweise gegen UMTS stellt, weil er das Versenden von «Bildchen» als jugendgefährdend einstuft. Das Moratorium bezieht sich aber ausdrücklich nur auf die Gesundheit der Bevölkerung. Da diese im vorliegenden Fall nicht gefährdet ist, habe die Gemeinde auch keinen Anlass, irgendwie einzugreifen. «Das Moratorium wird weiter gepflegt.» (gé)
© Berner Rundschau / MLZ; 06.04.2005
.Langenthal Zeitung
Statthalter lässt Ausbau des UMTS-Netzes zu
Richtfunk Swisscom darf Anlage auf dem Turm der Truppenunterkunft bauen, welcher der Gemeinde gehört
Swisscom baut in der Stadt weiter an ihrem Natelnetz: Trotz UMTS-Moratorium und auf einem Gebäude, das der Gemeinde gehört. Denn hier ist der Regierungsstatthalter zuständig. Für die Gemeinde wird durch eine Richtfunkanlage das Moratorium nicht verletzt.
Das Regierungsstatthalteramt Aarwangen in Langenthal hat für die von Swisscom Mobile geplante Richtfunkanlage zwischen dem Standort im Weier (Schiessanlage) und der Truppenunterkunft an der Südstrasse 6 je eine Baubewilligung erteilt. Während bei der Anlage im Weier keine Einsprachen eingereicht worden sind, gingen gegen das Vorhaben an der Südstrasse 6 drei Einsprachen und eine Kollektiveinsprache mit 26 Unterschriften ein, orientierte gestern das Regierungsstatthalteramt. Damit hat sich die Meldung dieser Zeitung («Keine Einsprache», Ausgabe vom 22. März) als falsch erwiesen. Die Kollektiveinsprache stammt von einem Grossteil der Eltern der Schüler des nahe gelegenen Kindergartens und der dort arbeitenden Kindergärtnerinnen, wie aus dem Kreis der Einsprechenden verlautet.
Keine UMTS-Frequenz eingesetzt...
Für die Richtfunkantenne auf der Truppenunterkunft ist eine spezielle Einspracheverhandlung durchgeführt worden, bei welcher die beiden anwesenden Einsprecher ihre Einsprache zurückgezogen bzw. in Rechtsverwahrungen umgewandelt haben. Dies, nachdem den Einsprechenden durch Fachleute dargelegt worden ist, dass von Richtfunkanlagen keine vergleichbare Strahlung ausgeht, wie dies bei UMTS- oder GSM-Anlagen der Fall ist. Eine Natelanenne bedient einen bestimmten Bereich, in dem sich die Handybenutzer aufhalten, erklärt dazu Swisscom-Sprecher Josef Frey. Bei einer Richtfunkanlage sind die Strahlen hingegen stark gebündelt und werden nur von einer Parabolantenne zur anderen gesendet. Darüber hinaus werden auch keine UMTS-Frequenzen benutzt.
Weil die Richtfunkanlage keinen Bereich abdeckt, gibt es auch nicht wie bei Natelantennen einen Kreis rund um die Anlage, der jeden, der in diesem Gebiet wohnt oder arbeitet, zur Einsprache berechtigt. Stattdessen kommen die Kriterien des Baubewilligungsdekrets zur Anwendung. Einspracheberechtigt ist demnach, wer «unmittelbar im eigenen schützenswerten Interesse betroffen» ist. Das trifft regelmässig auf Nachbargrundstücke zu. Nicht aber auf zwei der vier Einsprachen, darunter die Kollektiveinsprache. Auf diese konnte infolge fehlender Legitimation nicht eingetreten werden, erklärt Regierungsstatthalter Martin Lerch.
...aber UMTS-Netz ausgebaut
Abgewiesen werden hätten die Einsprachen aber auch müssen, weil keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt worden sind. «Wir haben das UMTS-Moratorium als politische Willenskundgebung des Langenthaler Gemeinderates zur Kenntnis genommen», sagt zwar Lerch, aber auch: «Als Baubewilligungsbehörde müssen wir die gesetzlichen Grundlagen anwenden.» Und hier sei eben festzustellen, dass ein Gemeinderat keine Gesetze erlassen kann, das könne nur das Volk oder das Parlament. «Das Moratorium einer kommunalen Exekutive kann keine Rechtswirkungen entfalten.» Weil die Anlage alle Vorschriften von Bund, Kanton und Gemeinde einhält, stand der Baubewilligung nichts mehr im Wege.
Nur etwas steht der Gemeinde frei: Als Besitzerin der Truppenunterkunft könnte sie ihre Einwilligung verweigern, bzw. zurückziehen, bestätigt Lerch. Zwar benutzt die Richtfunkanlage keine UMTS-Frequenzen, aber sie dient doch dem Ausbau des UMTS-Netzes (Ausgabe vom 10. Februar). Wie geht die Stadt damit um? Müssen sich in Langenthal Mobilfunkbetreiber gerade dann keine Gedanken über das Moratorium machen, wenn sie auf gemeindeeigenen Gebäuden planen? Denn da die Gemeinde nicht in eigener Sache entscheiden kann, ist in diesem Fall das Regierungsstatthalteramt zuständig.
«Keine politische Willenskundgebung»
Der Gemeinderat hat mit dem Moratorium eben gerade nicht eine politische Willenskundgebung gemacht, sondern eine Abwägung von Rechtsgütern, erklärt Stadtschreiber Daniel Steiner. Und zwar zwischen dem Recht der Bauherren, zu bauen, und dem Recht der Bevölkerung auf Schutz der Gesundheit. Von einer politischen Willenskundgebung müsste dann gesprochen werden, wenn sich der Gemeinderat beispielsweise gegen UMTS stellt, weil er das Versenden von «Bildchen» als jugendgefährdend einstuft. Das Moratorium bezieht sich aber ausdrücklich nur auf die Gesundheit der Bevölkerung. Da diese im vorliegenden Fall nicht gefährdet ist, habe die Gemeinde auch keinen Anlass, irgendwie einzugreifen. «Das Moratorium wird weiter gepflegt.» (gé)