von The Future's Black » 18. April 2005 12:23
© Mittelland Zeitung; 16.04.2005
Aarau Tabloid
Buchs: Umfassende Abklärungen für UMTS-/GSM-Antennenanlage
Die Orange Communications SA, Biel, beabsichtigt an zentraler Lage, bei der SBB-Haltestelle in Buchs, eine freistehende UMTS-/ GSM- Antennenanlage zu errichten. Das entsprechende Baugesuch lag vom 25. Februar bis zum 16. März öffentlich auf. Dagegen sind 32 Einzeleinsprachen sowie eine von insgesamt 379 Personen unterzeichnete Kollektiveinsprache eingegangen. Nebst andern Aspekten werden gesundheitliche Bedenken sowie negative Auswirkungen auf den Wert der Liegenschaften geltend gemacht. Er nehme die Bedenken der Bevölkerung sehr ernst, schreibt der Gemeinderat. Das Baugesuch wird im Lichte der vorgebrachten Bedenken und namentlich auch in Bezug auf eine Beeinträchtigung des Ortsbildes umfassend geprüft. Der Gemeinderat wird, unter Berücksichtigung der Rechtslage, die nötigen Massnahmen treffen. Die ausserordentlich zahlreichen Einsprachen werden eine längere Bearbeitungszeit, als dies üblicherweise der Fall, ist erfordern. Dieser Umstand wirkt sich entsprechend auf den Zeitpunkt des Bauentscheides aus. (UA)
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© Tages-Anzeiger; 16.04.2005; Seite 1
Front
Wegweisendes Antennen-Urteil
Zürich. - Eine Mobilfunk-Antenne darf auf einem Wohnhaus nur dann errichtet werden, wenn ausnahmslos alle Stockwerkeigentümer der Aufstellung zustimmen. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn das Reglement der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft andere Mehrheitsverhältnisse erlaubt. Dieses wegweisende Urteil hat am Freitag die II. Zivilkammer des Zürcher Obergerichts gefällt und damit die Klage eines Thalwiler Schreinermeisters gegen Orange gutgeheissen. Der Schreiner war der Einzige der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft, der sich gegen einen entsprechenden Mietvertrag gewehrt hatte. Damit entgeht den Wohnungsbesitzern ein jährlicher Mietzins von 12 000 Franken. (thas.)
© Tages-Anzeiger; 16.04.2005; Seite 12
Zürich
Natel-Mast ist ein massiver Eingriff in das Eigentum
Nach fünfjährigem Kampf hat ein Thalwiler Schreinermeister Recht bekommen. Orange darf keine Mobilfunkantenne auf seinem Dach errichten.
Von Thomas Hasler
Thalwil/Zürich. - «Es braucht halt etwas Zivilcourage», meinte der 54-Jährige am Freitag kurz nach dem Entscheid des Obergerichts, das seine Klage gutgeheissen hatte. Doch der Rechtsstreit dürfte noch nicht ausgestanden sein. Auch wenn der Rechtsvertreter von Orange das Urteil erst prüfen will, bevor er über einen Weiterzug ans Kassations- und Bundesgericht entscheidet, wird sich wohl eine höhere Instanz mit dem Entscheid befassen müssen. Zu viel steht auf dem Spiel.
Denn eines ist nach dem Urteil klar: In einem Haus, das mehreren Stockwerkseigentümern gemeinsam gehört, genügt ein einziges Nein, um auf dem Dach eine Mobilfunkantenne zu verhindern. Und Antennengegner gibt es viele, wie ein Blick in die Urteile allein des Bundesgerichts zeigt. Bisher allerdings hatten sich die Gerichte vor allem mit Einsprachen zu befassen, die sich gegen die erteilte Baubewilligung einer Gemeinde richteten. Die Frage, was zu geschehen hat, wenn sich gemeinsame Hausbesitzer nicht einig sind, war bisher nicht zu beantworten.
Im Haus waren alle Stockwerkseigentümer mit Ausnahme des Schreinermeisters damit einverstanden, dass Orange auf dem Dach einen 4,1 Meter hohen Mast für GMS- und UMTS-Funk montiert. Der Mietvertrag sollte mindestens bis ins Jahr 2013 reichen und sah einen indexierten jährlichen Mietzins von 12 000 Franken vor. Als sich der Schreiner weiter widersetzte, änderten die übrigen Hausmitbesitzer kurzerhand ihr Reglement. Nun sollte eine einfache Mehrheit der Hausbesitzer mit mindestens der Hälfte der Anteile genügen, um Verträge zur Begründung von Dienstbarkeiten und Miet- oder Pachtverträgen abzuschliessen.
Der Schreinermeister klagte. Für eine solche Änderung des Reglements brauche es einen einstimmigen Beschluss. Weil der Beschluss nicht einstimmig zu Stande gekommen und deshalb nichtig sei, sei auch der anschliessende Mietvertrag mit Orange nichtig. Dem pflichtete auch das Obergericht zu - und zwar deshalb, weil der Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt werden sollte.
Belastung der Sache
Insbesondere aber erinnerte das Obergericht an Artikel 648 des Zivilgesetzbuches. Danach müssen ausnahmslos alle Miteigentümer einer «Belastung der Sache» oder einer «Veränderung ihrer Zweckbestimmung» zustimmen. Zwar darf eine Stockwerkseigentümer-Gemeinschaft das Erfordernis der Einstimmigkeit im eigenen Reglement abändern und ein tieferes Quorum festsetzen. Doch braucht es - weil Artikel 648 eine wichtige Schutzvorschrift ist - für eine derartige Abänderung wiederum einen einstimmigen Beschluss. Den konnte die betreffende Stockwerkseigentümer-Gemeinschaft aber nicht vorweisen.
Laut Gericht greift eine Mobilfunkantenne auf dem Dach «massiv und auf Dauer» in die Eigentumsfreiheit des Besitzers ein. Einer der Richter vertrat sogar den Standpunkt, es handle sich auch um eine Änderung der Zweckbestimmung. Die Nutzung des Daches würde verändert, das Dach kommerzialisiert.
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© Tages-Anzeiger linkes Seeufer und Sihltal; 16.04.2005; Seite 4
Region
Elektrosmog kann schädlich sein
Die SBB planen am linken Zürichseeufer den Bau mehrerer Mobilfunkanlagen. In der Bevölkerung regt sich Widerstand gegen das Projekt.
von Stefan Häne
Region. Die SBB haben dieser Tage ein Baugesuch für eine neue Mobilfunkanlage beim Bahnhof Thalwil öffentlich aufgelegt. Und damit für Unmut gesorgt: «Jede weitere Antenne belastet uns noch mehr mit schädlicher Strahlung», warnt die Thalwilerin Gisela Kares, die im Interessenverein zum Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkantennen (ISBM) seit Jahren gegen die zunehmende Elektrosmogbelastung kämpft. Bereits heute würden in Thalwil mehrere Mobilfunkanlagen die Lebensqualität der Bevölkerung beeinträchtigen, so etwa die Antenne auf dem Dach des Güterschuppens neben dem Bahnhof. «Viele Leute leiden unter Schlafstörungen und haben übermässig häufig Kopfschmerzen», klagt Kares.
Die Aussagen der Thalwilerin stehen symptomatisch für die Befindlichkeit in weiten Kreisen der Bevölkerung, wenn es um den Bau von Mobilfunkanlagen geht: Elektromagnetische Strahlung flösst vielen Menschen Angst ein. In Zahlen: Mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung (53%) macht sich ernsthafte Sorgen wegen des Elektrosmogs. Dies ergab eine Anfang April publizierte Umfrage der Universität Bern.
Das weit verbreitete Unbehagen kommt nicht von ungefähr, wie neueste Studien zeigen. So hat das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Uni Basel im Auftrag des Bundes den Zusammenhang zwischen Elektrosmog und Gesundheitsrisiken untersucht. Die Haupterkenntnis: Elektrosmog kann die Gesundheit tatsächlich beeinträchtigen. Die Studie hält aber auch fest, dass die Strahlungen nicht immer die wahrscheinlichste Ursache für Erkrankungen seien, auch wenn die betroffenen elektrosensiblen Personen dies vermuten würden. Ein weiterer wichtiger Befund: Wissenschaftlich erhärtete Informationen über das genaue Ausmass der Gefährdung sind nach wie vor spärlich. Um in dieser Frage mehr Klarheit zu schaffen, hat der Bundesrat Mitte März dieses Jahres beschlossen, ein nationales Forschungsprogramm mit einer Gesamtsumme von 5 Millionen Franken zu lancieren.
Antennenwald wächst weiter
Bis die ersten Ergebnisse vorliegen, wird es Jahre dauern. In der Zwischenzeit wird der Antennenwald kräftig weiterwachsen. Und dies nicht nur in Thalwil. Die SBB planen auf der Strecke zwischen Zürich und Ziegelbrücke insgesamt 18 Anlagen, direkt betroffen sind am linken Zürichseeufer die Bahnhöfe in Kilchberg und Oberrieden, ebenso die Stationen Au, Wädenswil und Richterswil. Der Grund für die Antennenoffensive: Der Bahnfunk der SBB ist veraltet, und für den neuen braucht es rund neue 1000 Antennen entlang dem Streckennetz (siehe Kasten). Die Kosten für die 18 Antennen zwischen Zürich und Ziegelbrücke belaufen sich auf 4,1 Millionen Franken. Baubeginn ist im nächsten Jahr, in Betrieb gehen die Anlagen voraussichtlich Ende 2007.
Thalwil: Rekurs ist möglich
Falls alles nach Plan verläuft. Und danach sieht es derzeit nicht aus. Bereits regt sich Widerstand gegen die Baugesuche der SBB, die noch bis zum 9. Mai in den betroffenen Gemeinden öffentlich aufliegen. «Wir überlegen uns, gegen die geplante Antenne Einsprache zu erhe
erhöhte Strahlung beim Bahnhof Thalwil :
ben», stellt Gisela Kares vom ISBM in Aussicht. Ähnliche Töne schlägt Jeanine Kosch von der grünen Ortspartei Kilchberg-Rüschlikon an. Auch sie ist skeptisch, was den Antennenwildwuchs anbelangt. Und mahnt deshalb zur Zurückhaltung: «Solange die Auswirkungen von Elektrosmog nicht ausreichend erforscht sind, ist Vorsicht die beste Medizin.» Zusammen mit Fachleuten wird Kosch die Situation jetzt genau analysieren. Wie sie betont, handelt es sich hierbei um eine klassische Güterabwägung zwischen einer verbesserten Sicherheit auf dem Bahnnetz und dem Schutz der Bevölkerung. «Was ist uns mehr wert?», fragt sie.
Die Opposition am linken Zürichseeufer kommt für die SBB nicht überraschend. «Wir haben Verständnis dafür, dass die Bevölkerung mitreden will», sagt Pressesprecher Roger Baumann. Das Planungs-Genehmigungsverfahren diene ja gerade dazu, die Bedürfnisse der Bevölkerung in den Prozess miteinzubeziehen. Bedenken wegen einer allfälligen Strahlungsüberdosis zerstreut er: «Die Strahlung der Antennen übersteigt die Belastungsgrenzwerte nicht.» Sämtliche Anlagen würden die gesetzlichen Vorgaben der SBB erfüllen, stellt er klar. Zudem sind laut Baumann die Grenzwerte in der Schweiz um den Faktor 10 tiefer angesetzt als im übrigen Europa.
Doch ist die Bevölkerung damit wirklich ausreichend geschützt? Baumann: «Der Bundesrat geht in Übereinstimmung mit den Aufsichtsbehörden und der Fachwelt davon aus, dass dies mit der Einhaltung der Grenzwerte der Fall ist.»
Finanzielle Folgen für die SBB?
Ob sich die Skeptiker von diesen Argumenten überzeugen lassen und Einsprachen ausbleiben werden, ist fraglich. Was sicher ist: Die SBB stehen unter Zeitdruck. Der Grund: Es wird für die Bundesbahn immer schwieriger, Ersatzteile für die alten Systeme zu erhalten. Das neue Verfahren soll deshalb landesweit bis im Jahr 2010 betriebsbereit sein. Einsprachen könnten den SBB einen dicken Strich durch die Rechnung machen. Welche finanziellen Folgen eine Verzögerung des Projektes am linken Zürichseeufer nach sich ziehen könnte, ist nicht bekannt. Die SBB jedenfalls halten sich mit Prognosen zurück: Das sei Zukunftsmusik, heisst es bei der zuständigen Stelle.
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© Berner Zeitung; 18.04.2005; Seite 24
SO-Region Grenchen
Pieterlen
Gegen die Antenne
Die Pieterler wehren sich gegen eine geplante Natel-Antenne im Dorfkern. Sunrise will hingegen nahe beim Kunden sein.
Eine Baupublikation für eine Kommunikationsanlage von Sunrise erhitzte Anfang März in Pieterlen die Gemüter und führte zu einer grossen Einspracheaktion seitens Behörden und Bevölkerung.
Roger Schaller, Umweltverantwortlicher bei Sunrise, begründete nun den Standort der Antenne, die mitten im Dorfkern zu stehen kommen soll: solche Anlagen müssten möglichst nahe beim Nutzer betrieben werden. Gerade für die Versorgung von UMTS-Geräten sei der zentrale Standort wichtig. Hoffnung gibt den Pieterler die Sunrise-Homepage: nicht nur Unternehmensziele seien zentral, sondern auch verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber Mensch und Umwelt, steht da. msp
© Mittelland Zeitung; 16.04.2005
Aarau Tabloid
Buchs: Umfassende Abklärungen für UMTS-/GSM-Antennenanlage
Die Orange Communications SA, Biel, beabsichtigt an zentraler Lage, bei der SBB-Haltestelle in Buchs, eine freistehende UMTS-/ GSM- Antennenanlage zu errichten. Das entsprechende Baugesuch lag vom 25. Februar bis zum 16. März öffentlich auf. Dagegen sind 32 Einzeleinsprachen sowie eine von insgesamt 379 Personen unterzeichnete Kollektiveinsprache eingegangen. Nebst andern Aspekten werden gesundheitliche Bedenken sowie negative Auswirkungen auf den Wert der Liegenschaften geltend gemacht. Er nehme die Bedenken der Bevölkerung sehr ernst, schreibt der Gemeinderat. Das Baugesuch wird im Lichte der vorgebrachten Bedenken und namentlich auch in Bezug auf eine Beeinträchtigung des Ortsbildes umfassend geprüft. Der Gemeinderat wird, unter Berücksichtigung der Rechtslage, die nötigen Massnahmen treffen. Die ausserordentlich zahlreichen Einsprachen werden eine längere Bearbeitungszeit, als dies üblicherweise der Fall, ist erfordern. Dieser Umstand wirkt sich entsprechend auf den Zeitpunkt des Bauentscheides aus. (UA)
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© Tages-Anzeiger; 16.04.2005; Seite 1
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Wegweisendes Antennen-Urteil
Zürich. - Eine Mobilfunk-Antenne darf auf einem Wohnhaus nur dann errichtet werden, wenn ausnahmslos alle Stockwerkeigentümer der Aufstellung zustimmen. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn das Reglement der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft andere Mehrheitsverhältnisse erlaubt. Dieses wegweisende Urteil hat am Freitag die II. Zivilkammer des Zürcher Obergerichts gefällt und damit die Klage eines Thalwiler Schreinermeisters gegen Orange gutgeheissen. Der Schreiner war der Einzige der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft, der sich gegen einen entsprechenden Mietvertrag gewehrt hatte. Damit entgeht den Wohnungsbesitzern ein jährlicher Mietzins von 12 000 Franken. (thas.)
© Tages-Anzeiger; 16.04.2005; Seite 12
Zürich
Natel-Mast ist ein massiver Eingriff in das Eigentum
Nach fünfjährigem Kampf hat ein Thalwiler Schreinermeister Recht bekommen. Orange darf keine Mobilfunkantenne auf seinem Dach errichten.
Von Thomas Hasler
Thalwil/Zürich. - «Es braucht halt etwas Zivilcourage», meinte der 54-Jährige am Freitag kurz nach dem Entscheid des Obergerichts, das seine Klage gutgeheissen hatte. Doch der Rechtsstreit dürfte noch nicht ausgestanden sein. Auch wenn der Rechtsvertreter von Orange das Urteil erst prüfen will, bevor er über einen Weiterzug ans Kassations- und Bundesgericht entscheidet, wird sich wohl eine höhere Instanz mit dem Entscheid befassen müssen. Zu viel steht auf dem Spiel.
Denn eines ist nach dem Urteil klar: In einem Haus, das mehreren Stockwerkseigentümern gemeinsam gehört, genügt ein einziges Nein, um auf dem Dach eine Mobilfunkantenne zu verhindern. Und Antennengegner gibt es viele, wie ein Blick in die Urteile allein des Bundesgerichts zeigt. Bisher allerdings hatten sich die Gerichte vor allem mit Einsprachen zu befassen, die sich gegen die erteilte Baubewilligung einer Gemeinde richteten. Die Frage, was zu geschehen hat, wenn sich gemeinsame Hausbesitzer nicht einig sind, war bisher nicht zu beantworten.
Im Haus waren alle Stockwerkseigentümer mit Ausnahme des Schreinermeisters damit einverstanden, dass Orange auf dem Dach einen 4,1 Meter hohen Mast für GMS- und UMTS-Funk montiert. Der Mietvertrag sollte mindestens bis ins Jahr 2013 reichen und sah einen indexierten jährlichen Mietzins von 12 000 Franken vor. Als sich der Schreiner weiter widersetzte, änderten die übrigen Hausmitbesitzer kurzerhand ihr Reglement. Nun sollte eine einfache Mehrheit der Hausbesitzer mit mindestens der Hälfte der Anteile genügen, um Verträge zur Begründung von Dienstbarkeiten und Miet- oder Pachtverträgen abzuschliessen.
Der Schreinermeister klagte. Für eine solche Änderung des Reglements brauche es einen einstimmigen Beschluss. Weil der Beschluss nicht einstimmig zu Stande gekommen und deshalb nichtig sei, sei auch der anschliessende Mietvertrag mit Orange nichtig. Dem pflichtete auch das Obergericht zu - und zwar deshalb, weil der Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt werden sollte.
Belastung der Sache
Insbesondere aber erinnerte das Obergericht an Artikel 648 des Zivilgesetzbuches. Danach müssen ausnahmslos alle Miteigentümer einer «Belastung der Sache» oder einer «Veränderung ihrer Zweckbestimmung» zustimmen. Zwar darf eine Stockwerkseigentümer-Gemeinschaft das Erfordernis der Einstimmigkeit im eigenen Reglement abändern und ein tieferes Quorum festsetzen. Doch braucht es - weil Artikel 648 eine wichtige Schutzvorschrift ist - für eine derartige Abänderung wiederum einen einstimmigen Beschluss. Den konnte die betreffende Stockwerkseigentümer-Gemeinschaft aber nicht vorweisen.
Laut Gericht greift eine Mobilfunkantenne auf dem Dach «massiv und auf Dauer» in die Eigentumsfreiheit des Besitzers ein. Einer der Richter vertrat sogar den Standpunkt, es handle sich auch um eine Änderung der Zweckbestimmung. Die Nutzung des Daches würde verändert, das Dach kommerzialisiert.
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© Tages-Anzeiger linkes Seeufer und Sihltal; 16.04.2005; Seite 4
Region
Elektrosmog kann schädlich sein
Die SBB planen am linken Zürichseeufer den Bau mehrerer Mobilfunkanlagen. In der Bevölkerung regt sich Widerstand gegen das Projekt.
von Stefan Häne
Region. Die SBB haben dieser Tage ein Baugesuch für eine neue Mobilfunkanlage beim Bahnhof Thalwil öffentlich aufgelegt. Und damit für Unmut gesorgt: «Jede weitere Antenne belastet uns noch mehr mit schädlicher Strahlung», warnt die Thalwilerin Gisela Kares, die im Interessenverein zum Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkantennen (ISBM) seit Jahren gegen die zunehmende Elektrosmogbelastung kämpft. Bereits heute würden in Thalwil mehrere Mobilfunkanlagen die Lebensqualität der Bevölkerung beeinträchtigen, so etwa die Antenne auf dem Dach des Güterschuppens neben dem Bahnhof. «Viele Leute leiden unter Schlafstörungen und haben übermässig häufig Kopfschmerzen», klagt Kares.
Die Aussagen der Thalwilerin stehen symptomatisch für die Befindlichkeit in weiten Kreisen der Bevölkerung, wenn es um den Bau von Mobilfunkanlagen geht: Elektromagnetische Strahlung flösst vielen Menschen Angst ein. In Zahlen: Mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung (53%) macht sich ernsthafte Sorgen wegen des Elektrosmogs. Dies ergab eine Anfang April publizierte Umfrage der Universität Bern.
Das weit verbreitete Unbehagen kommt nicht von ungefähr, wie neueste Studien zeigen. So hat das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Uni Basel im Auftrag des Bundes den Zusammenhang zwischen Elektrosmog und Gesundheitsrisiken untersucht. Die Haupterkenntnis: Elektrosmog kann die Gesundheit tatsächlich beeinträchtigen. Die Studie hält aber auch fest, dass die Strahlungen nicht immer die wahrscheinlichste Ursache für Erkrankungen seien, auch wenn die betroffenen elektrosensiblen Personen dies vermuten würden. Ein weiterer wichtiger Befund: Wissenschaftlich erhärtete Informationen über das genaue Ausmass der Gefährdung sind nach wie vor spärlich. Um in dieser Frage mehr Klarheit zu schaffen, hat der Bundesrat Mitte März dieses Jahres beschlossen, ein nationales Forschungsprogramm mit einer Gesamtsumme von 5 Millionen Franken zu lancieren.
Antennenwald wächst weiter
Bis die ersten Ergebnisse vorliegen, wird es Jahre dauern. In der Zwischenzeit wird der Antennenwald kräftig weiterwachsen. Und dies nicht nur in Thalwil. Die SBB planen auf der Strecke zwischen Zürich und Ziegelbrücke insgesamt 18 Anlagen, direkt betroffen sind am linken Zürichseeufer die Bahnhöfe in Kilchberg und Oberrieden, ebenso die Stationen Au, Wädenswil und Richterswil. Der Grund für die Antennenoffensive: Der Bahnfunk der SBB ist veraltet, und für den neuen braucht es rund neue 1000 Antennen entlang dem Streckennetz (siehe Kasten). Die Kosten für die 18 Antennen zwischen Zürich und Ziegelbrücke belaufen sich auf 4,1 Millionen Franken. Baubeginn ist im nächsten Jahr, in Betrieb gehen die Anlagen voraussichtlich Ende 2007.
Thalwil: Rekurs ist möglich
Falls alles nach Plan verläuft. Und danach sieht es derzeit nicht aus. Bereits regt sich Widerstand gegen die Baugesuche der SBB, die noch bis zum 9. Mai in den betroffenen Gemeinden öffentlich aufliegen. «Wir überlegen uns, gegen die geplante Antenne Einsprache zu erhe
erhöhte Strahlung beim Bahnhof Thalwil :
ben», stellt Gisela Kares vom ISBM in Aussicht. Ähnliche Töne schlägt Jeanine Kosch von der grünen Ortspartei Kilchberg-Rüschlikon an. Auch sie ist skeptisch, was den Antennenwildwuchs anbelangt. Und mahnt deshalb zur Zurückhaltung: «Solange die Auswirkungen von Elektrosmog nicht ausreichend erforscht sind, ist Vorsicht die beste Medizin.» Zusammen mit Fachleuten wird Kosch die Situation jetzt genau analysieren. Wie sie betont, handelt es sich hierbei um eine klassische Güterabwägung zwischen einer verbesserten Sicherheit auf dem Bahnnetz und dem Schutz der Bevölkerung. «Was ist uns mehr wert?», fragt sie.
Die Opposition am linken Zürichseeufer kommt für die SBB nicht überraschend. «Wir haben Verständnis dafür, dass die Bevölkerung mitreden will», sagt Pressesprecher Roger Baumann. Das Planungs-Genehmigungsverfahren diene ja gerade dazu, die Bedürfnisse der Bevölkerung in den Prozess miteinzubeziehen. Bedenken wegen einer allfälligen Strahlungsüberdosis zerstreut er: «Die Strahlung der Antennen übersteigt die Belastungsgrenzwerte nicht.» Sämtliche Anlagen würden die gesetzlichen Vorgaben der SBB erfüllen, stellt er klar. Zudem sind laut Baumann die Grenzwerte in der Schweiz um den Faktor 10 tiefer angesetzt als im übrigen Europa.
Doch ist die Bevölkerung damit wirklich ausreichend geschützt? Baumann: «Der Bundesrat geht in Übereinstimmung mit den Aufsichtsbehörden und der Fachwelt davon aus, dass dies mit der Einhaltung der Grenzwerte der Fall ist.»
Finanzielle Folgen für die SBB?
Ob sich die Skeptiker von diesen Argumenten überzeugen lassen und Einsprachen ausbleiben werden, ist fraglich. Was sicher ist: Die SBB stehen unter Zeitdruck. Der Grund: Es wird für die Bundesbahn immer schwieriger, Ersatzteile für die alten Systeme zu erhalten. Das neue Verfahren soll deshalb landesweit bis im Jahr 2010 betriebsbereit sein. Einsprachen könnten den SBB einen dicken Strich durch die Rechnung machen. Welche finanziellen Folgen eine Verzögerung des Projektes am linken Zürichseeufer nach sich ziehen könnte, ist nicht bekannt. Die SBB jedenfalls halten sich mit Prognosen zurück: Das sei Zukunftsmusik, heisst es bei der zuständigen Stelle.
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© Berner Zeitung; 18.04.2005; Seite 24
SO-Region Grenchen
Pieterlen
Gegen die Antenne
Die Pieterler wehren sich gegen eine geplante Natel-Antenne im Dorfkern. Sunrise will hingegen nahe beim Kunden sein.
Eine Baupublikation für eine Kommunikationsanlage von Sunrise erhitzte Anfang März in Pieterlen die Gemüter und führte zu einer grossen Einspracheaktion seitens Behörden und Bevölkerung.
Roger Schaller, Umweltverantwortlicher bei Sunrise, begründete nun den Standort der Antenne, die mitten im Dorfkern zu stehen kommen soll: solche Anlagen müssten möglichst nahe beim Nutzer betrieben werden. Gerade für die Versorgung von UMTS-Geräten sei der zentrale Standort wichtig. Hoffnung gibt den Pieterler die Sunrise-Homepage: nicht nur Unternehmensziele seien zentral, sondern auch verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber Mensch und Umwelt, steht da. msp