von The Future's black » 13. Mai 2005 11:59
© St. Galler Tagblatt; 13.05.2005
Uzwil
Wiler Zeitung / Volksfreund
Durch «Hintertür» zur Bewilligung?
Beim Bahnhof Algetshausen wollen die SBB eine 31 Meter hohe Mobilfunkantenne bauen
Algetshausen. Rund 150 Anwohner und Uzwils Gemeinderat haben Einsprache gegen den Bau einer 31 Meter hohen UMTS-Mobilfunkantenne beim Bahnhof Algetshausen eingereicht. Kritisiert wird, dass mit dem eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren das ordentliche Baubewilligungsverfahren umgangen werden soll.
philipp stutz
Im Rahmen eines Gesamtprojekts planen die SBB 20 Antennen-Standorte an der Strecke St.Gallen-Effretikon. Solche Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Bau und Betrieb einer Eisenbahn dienen, können in einem besonderen eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren abgewickelt werden. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren kommt somit nicht zur Anwendung. So will es das Eisenbahngesetz.
Zwölf private Antennen
Der 31 Meter hohe Antennenmast soll mit insgesamt 13 Antennen bestückt werden. Davon dient nur eine auf 15 Metern Höhe dem Bahnfunk. Die übrigen 12 Antennen sollen von den privaten Telekommunikationsunternehmen Swisscom und Sunrise genutzt werden. «Mit diesem Projekt will man über eine Hintertür und an der Bevölkerung vorbei die Bewilligung erreichen», monieren Anwohner, die sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben und das Vorhaben gemeinsam bekämpfen. Im Ad-hoc-Komitee wirken unter anderen Heinz Anderegg, Hugo Egli, Urs Gubler, Ruedi Leuenberger, Stefan Schäpper und Heinrich Sollberger mit.
500 Haushaltungen betroffen
Gemäss Projektausschreibung sind sämtliche Haushaltungen und öffentlichen Einrichtungen innerhalb eines Radius von 1100 Meter des Antennenstandortes von der Strahlung betroffen und damit einspracheberechtigt, darunter Schulen und Kindergärten. Mittels Flugblatt ist die Bevölkerung sensibilisiert und aufmerksam gemacht worden, und das Echo war laut Komiteemitgliedern riesig. Rund 150 Vollmachten gingen innert kürzester Zeit bei der Interessengemeinschaft ein, welche nun den Anwalt Daniel Fässler in St.Gallen beauftragt hat, sie in dieser Angelegenheit zu vertreten. Auch die Gemeinde Uzwil wurde erfolgreich aufgefordert, Einsprache zu erheben.
Die von rund 150 Personen unterzeichnete Einsprache richtete sich an das Bundesamt für Verkehr. Ebenso wurden Vertreter-Vollmachten eingeholt und verarbeitet. Ziel der Interessengemeinschaft ist es, das Projekt zu verhindern oder zu verzögern, bis unabhängige Studien beweisen, dass Strahlen keine gesundheitliche Schäden hervorrufen. Besonders Schulen und Kindergärten dürften nicht «bestrahlt» werden. Für Anlagen der Mobilfunkanbieter müsse ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Es könne nicht sein, dass das Vorhaben im Schutze des Bahngesetzes ausgeführt werden kann.
«Saubere Visierung» gefordert
Auch die Visierung erregt Anstoss. So zeigt lediglich ein knapp mannshohes Visier den künftigen 31 Meter hohen Mast an. Im Gebiet Algetshausen sei der Empfang für Mobiltelefone genügend, sagen die Initianten und fordern von den Betreibern den Nachweis eines Versorgungsnotstandes im betroffenen Gebiet. Zudem wird die Leistung der Anlage in Frage gestellt und als «Vorrat für die Zukunft» erachtet. Das Komitee spricht der Bevölkerung und der Gemeinde Dank für deren Solidarität aus. Es sei lohnend, sich gegen dieses Projekt einzusetzen, «geht es doch um unsere Gesundheit».
Sukkurs vom Gemeinderat
Die Initianten erhalten Sukkurs vom Uzwiler Gemeinderat. Während die Gemeinde ansonsten als Baupolizeibehörde Bewilligungsinstanz von Natel-Antennen ist, sieht sie sich in diesem besonderen Verfahren zur Einsprache gezwungen. «Bauvorhaben für Natel-Antennen bewegen die Emotionen», hält der Gemeinderat fest. Für die Gemeinde stehe demgegenüber eine rein sachliche Beurteilung im Vordergrund. Dies unabhängig davon, ob sie selber Bewilligungsinstanz ist oder wie aktuell gegen ein Projekt Einsprache erhebt. Der Gemeinde liege auch fern, den für den Bahnbetrieb erforderlichen Bahnfunk zu verhindern. In diesem besonderen eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren bleibe den Gemeinden nur, ihre Interessen mit Einsprachen zu wahren. Sind sie doch in diesem Verfahren nicht Bewilligungsinstanz.
«Stein des Anstosses»
Dies ist für die Gemeinde einer der «Steine des Anstosses». Für sie ist klar: Die Anlage mit ihren 12 privaten Antennen, welche die enorme Höhe von gut 31 Metern erst erforderlich machen, dient nicht in erster Linie der Eisenbahn. Entsprechend hätte das Bauvorhaben aus Sicht der Gemeinde - soweit es sich nicht um den Bahnfunk handelt - im ordentlichen Baubewilligungsverfahren abgehandelt werden müssen. Mit dem gewählten eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren wird für die Gemeinde schlicht und einfach das ordentliche Baubewilligungsverfahren umgangen.
Fehlende Grenzwert-Nachweise
Dass der Antennenmast nicht in seiner Höhe visiert war, wird damit begründet, dass eine Visierung den Bahnbetrieb gefährden würde. Für die Gemeinde ist dies schwer nachvollziehbar. Sie verweist darauf, dass die geplante Antenne eines privaten Kommunikationsunternehmens an derselben Bahnlinie zwischen Niederstetten und Algetshausen ordnungsgemäss visiert war. Auch bei den Grenzwerten ortet die Gemeinde ein Problem. «Für Orte mit empfindlicher Nutzung muss nachgewiesen werden, dass die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung eingehalten werden.» Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten insbesondere auch unüberbaute eingezonte Grundstücke. Dort können Gebäude erstellt werden, in denen sich Personen aufhalten. Die Gemeinde stellt bei ihrer Überprüfung der Gesuchsunterlagen fest, dass die ausgewiesenen Berechnungen unvollständig sind. Für ein unüberbautes Grundstück in der Dorfkernzone fehle der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden.
Alternativen?
Das Umweltschutzgesetz hält fest, dass Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Für den Gemeinderat wäre ohne weiteres technisch und betrieblich möglich wie auch wirtschaftlich tragbar, den Antennenstandort so zu verschieben, dass die Auswirkungen aufs Dorf Algetshausen drastisch reduziert würden. Im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens blieb der Gemeinde sachlich einzig, beim Bundesamt für Verkehr gegen das Vorhaben Einsprache zu erheben und zu verlangen, dass die Bewilligung nicht erteilt wird.
Ortsbild wird verunstaltet
Die Antenne mit ihren 31,12 Metern Höhe soll bei der Bahnstation Algetshausen direkt angrenzend an die Dorfkernzone erstellt werden. Die Dorfkernzonen nach dem Uzwiler Zonenplan sind zugleich auch Ortsbildschutzgebiete nach der kommunalen Schutzverordnung. Die Schutzverordnung schützt den Charakter des Ortsbildes in Sachen Proportionen, Höhe usw. Sie untersagt auch in der unmittelbaren Umgebung des Ortsbildschutzgebietes alle Massnahmen, welche dieses beeinträchtigen. «Die geplante Antenne wirkt durch ihre überdimensionierte Höhe verunstaltend», hält der Uzwiler Gemeinderat fest.
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© Solothurner Zeitung / MLZ; 13.05.2005
LeBuWa Zeitung
Zwischen Hammer und Amboss
Unterleberberg Gemeindepräsidenten frustriert über Antennen-Standortprobleme
Die Unterleberberger Gemeindepräsidenten verlangen eine Unterredung mit Baudirektor Straumann. Sie fühlen sich zerrieben zwischen den Forderungen der Telekommunikationsfirmen, den «allzu päpstlichen» Vorgaben der kantonalen Gesetze und dem Volkswiderstand.
Anne-regula Keller
Vor zwei Jahren bekamen wir von Swisscom und Sunrise je eine Baueingabe für eine Antenne - 100 m auseinander», fasste Dieter Schaffner, Gemeindepräsident von Riedholz, die leidige Geschichte in seinem Dorf einleitend zusammen. «Wir suchten Alternativstandorte - innerhalb der Bauzone, wie es die kantonale Gesetzgebung verlangt. Zudem strebten wir eine gerechte Lastenverteilung an.» Der Standort, den die Gemeinde schliesslich für Sunrise empfahl, trug ihr 34 Klagen wegen Werteinbusse der Liegenschaft, 528 Petitionsunterschriften, 2 Postulate und 1 Motion zuhanden der Gemeindeversammlung ein.
«Krieg auf dem Rücken der Behörden»
«Das ist ein Krieg auf dem Rücken der Behörden. Wir sind geknechtet durch den Kanton.» Er habe deshalb einen Brief an den Baudirektor Walter Straumann aufgesetzt: «Macht ihr mit?» Offensichtlich sprach Schaffner seinen Kollegen aus dem Herzen. Etwa Andreas Eng, Günsberg: «Mit der gesetzlichen Forderung, Antennen nur in den Bauzonen zu erlauben, ist die Solothurner Raumplanung päpstlicher als der Papst.» Andere Kantone erlaubten jedenfalls günstige Antennenstandorte mit erwünschter Distanz zu Wohngebieten. «Wir müssen uns als Vertreter unserer Bürger mit Moratoriumforderungen und Einsprachen als politischem Auftrag engagieren, die der Baugesetzgebung widersprechen.» In der längeren Diskussion kam der Frust der Präsidenten in ihrer «ausweglosen Situation» zwischen Hammer und Amboss zum Ausdruck. Eng möchte via Kanton endlich Einblick in die Netzpläne der Gesellschaften verlangen. Nun erfolgt die Einladung an den Baudirektor im Namen des ganzen Gemeindeverbunds.
Forderung nach Bussen und Radwegen
Für das Agglomerationsprogramm Solothurn fordert die Konferenz die Aufnahme der Zu- und Wegfahrtskorridore für die Besucherströme zu den Naherholungsräumen im Unterleberberg sowie jene des Grundversorgungsangebots mit den verkehrsintensiven Anlagen (Kieswerk Attiswil) in den Perimeter des Agglomerationsgebiets. Der Verkehr Hinterriedholz-Hubersdorf und Günsberg-Balm sei keineswegs rückläufig. Wander- und Radwege sowie guter öffentlicher Verkehr (öV) werden für Ausflugsziele zwingend gefordert. Den Verkehrsknoten Hinterriedholz bezeichnen die Präsidenten als «dringenden Sanierungsfall». Wirtschaft soll sich entlang der Hauptverkehrsachse niederlassen. Betreffend «Bipperlisi» bestehen divergierende Interessen.
Gemeinsame Baubehörden vertagt
Dieter Schaffner schlug vor, eine 50-Prozent-Stelle für eine gemeinsame Bauverwaltung zu schaffen. Die Präsidien von Bau- und Werkkommissionen seien oft schwer zu besetzen. Es brauche Fachkenntnisse und Zeit auch tagsüber. Die Kommissionen würden durch eine gemeinsame, professionelle Bauverwalterstelle zwar nicht überflüssig, aber stark entlastet. Noch haben fast alle Gemeinden eine gute Lösung, möchten aber eine professionelle Zusammenarbeit im Auge behalten. Dies nur schon, weil es plötzlich nötig sein könnte, sowohl grossen Bauwilligen wie dem Kanton gegenüber als starker - gleich professioneller - Partner auftreten zu müssen, wie Urs Rusterholz betonte. Das Problem zeige sich etwa beim Holzverarbeitungszentrum in Luterbach. Im Wissen, dass man sich notfalls schnell formieren müsse, verschoben die Präsidenten diesen Zusammenschluss. Gemeinsame Kommissionen seien nur zwischen einzelnen Gemeinden sinnvoll. «Keine Milizkommission wird die Arbeit von mehr als zwei Gemeinden bewältigen können.»
Druck gegen Antennen Wie hier Kinder von Günsberg hoffen viele auf die Macht der Behörden. Maddalena Tomazzoli
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© 24 heures Régon Riviera Chablais; 13.05.2005; page 24
Riviera
CHEXBRES Antenne de téléphonie mobile refusée.
La commune sera mieux armée contre les opérateurs
» La commune de Chexbres est parvenue à refuser la pose d'une antenne de téléphonie mobile.
Les deux récentes mises à l'enquête pour la pose d'antennes sur le toit de l'H ôtel Cecil et celui d'un particulier à la rue de la Rochette ont fait grincer bien des dents à Chexbres. D'autant que la commune a déjà donné par le passé: trois émetteurs trônent ça et là sur des édifices communaux.
Et pourtant: la Municipalité chexbrisienne a pu invoquer en avril dernier le plan de quartier de la rue de la Rochette pour s'y opposer. Et refuser le permis de construire au propriétaire du terrain. Rien à faire par contre pour l'antenne de l'H ôtel Cecil: les normes cantonales et fédérales faisant foi sont respectées. Un recours des opposants est encore possible dans ce deuxième cas.
Cette impuissance des communes avait motivé l'élu Eric Pugin à déposer une motion lors de la dernière séance du Législatif de l'année 2004. Histoire de définir des mesures propres à mettre plus facilement des bâtons dans les roues des opérateurs indélicats et indifférents à l'avis des populations locales. Réponse sans surprise de la Municipalité lors du Conseil communal de mercredi: le Canton et la Confédération sont seuls juges.
Qu'à cela ne tienne, un compromis a été trouvé: un spécialiste de téléphonie mobile sera adjoint à la commission de l'urbanisme, chargée à l'avenir de traîter d'ultérieures demandes en la matière. Un geste suffisant aux yeux d'Eric Pugin, qui a retiré sa motion.
K. DM
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© Berner Zeitung; 13.05.2005; Seite 25
BZ-OA-Aufschlagseite
natel-antennen
«Pick-up’s» für Tunnel
«InTunnelCom». Dies ist die Bezeichnung für den Zusammenschluss von Swisscom, Orange und Sunrise. Gemeinsam treten die Natelprovider für das Projekt Tunnelversorgung auf. So genannte Pick-up-Antennen sollen vor jedem Tunneleingang der Bahn-2000-Strecke Mattstetten- Rothrist erstellt werden, aufgerüstet auf UMTS/GSM, entweder in bestehende SBB-Kommunikationsanlagen integriert oder neu erstellt. Elf sinds insgesamt, zwei davon im Oberaargau: beim Tunnelportal Ost in Thunstetten und beim Aegertentunnel in Wynau.
«Pick-up-Antennen sind kleiner und haben eine schwächere Leistung, keine grosse Reichweite also», sagt Dieter Strahm, Bereichsleiter Micatel Kommunikations AG, die Projektverfasserin. «Wir müssen die Abdeckung optimieren, denn taucht ein Zug in einen Tunnel ein, schaltet die Aussen- auf die Innenversorgung nicht schnell genug um», so Strahm. Folge: Unterbruch des Empfangs, verärgerte Kunden.
Entsprechende Baugesuche für die Antennen in Wynau und Thunstetten sind derzeit im Amtsanzeiger Aarwangen publiziert. Einsprachefrist: 3. Juni 2005. azw
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© St. Galler Tagblatt; 13.05.2005
See
Hauptblatt
Swisscom will UMTS-Antenne errichten
Kreuzlingen. Hinter der Firma Kocherhans will die Swisscom Mobile AG auf dem Gelände der Sauter Natursteine AG im Kreuzlinger Industriegebiet eine neue Antenne errichten.
Brigitta Hochuli
«Es geht um die Verdichtung des heute bestehenden Netzes auf Grund erweiterter Kundenbedürfnisse», erklärte Josef Frey, Pressesprecher der Swisscom Mobile AG, Bern, gestern auf Anfrage.
Baugesuch für Neubau
Konkret hat die Swisscom das Baugesuch für den Neubau einer Kommunikationsanlage an der Sonnenwiesenstrasse 24 eingereicht. Die Pläne liegen auf der Bauverwaltung Kreuzlingen vom Dienstag, 17. Mai, bis zum 6. Juni zur Einsicht auf (siehe Rubrik Baugesuche auf dieser Seite).
Neue Generation
Es gehe beim Antennenneubau vor allem um die dritte Generation der Mobilkommunikation (UMTS), die jetzt als Ergänzung des GSM-Netzes installiert werde, erklärt Swisscom-Sprecher Frey. Mit GSM sei die Schweiz durchschnittlich zu 99,8 Prozent abgedeckt. Über UMTS könne man erst zu etwa 90 Prozent empfangen - so auch in der Region Kreuzlingen. Wie hoch die Antenne im Kreuzlinger Industriegebiet wird und was sie kostet, weiss Josef Frey nicht.
Laut Elisabeth Sauter von der Sauter Natursteine AG, die das Land für den Neubau vermieten will, würde die Antenne aber nicht stören, sie sei nicht höher als die nördlich gelegenen Gebäude.
© St. Galler Tagblatt; 13.05.2005
Uzwil
Wiler Zeitung / Volksfreund
Durch «Hintertür» zur Bewilligung?
Beim Bahnhof Algetshausen wollen die SBB eine 31 Meter hohe Mobilfunkantenne bauen
Algetshausen. Rund 150 Anwohner und Uzwils Gemeinderat haben Einsprache gegen den Bau einer 31 Meter hohen UMTS-Mobilfunkantenne beim Bahnhof Algetshausen eingereicht. Kritisiert wird, dass mit dem eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren das ordentliche Baubewilligungsverfahren umgangen werden soll.
philipp stutz
Im Rahmen eines Gesamtprojekts planen die SBB 20 Antennen-Standorte an der Strecke St.Gallen-Effretikon. Solche Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Bau und Betrieb einer Eisenbahn dienen, können in einem besonderen eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren abgewickelt werden. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren kommt somit nicht zur Anwendung. So will es das Eisenbahngesetz.
Zwölf private Antennen
Der 31 Meter hohe Antennenmast soll mit insgesamt 13 Antennen bestückt werden. Davon dient nur eine auf 15 Metern Höhe dem Bahnfunk. Die übrigen 12 Antennen sollen von den privaten Telekommunikationsunternehmen Swisscom und Sunrise genutzt werden. «Mit diesem Projekt will man über eine Hintertür und an der Bevölkerung vorbei die Bewilligung erreichen», monieren Anwohner, die sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben und das Vorhaben gemeinsam bekämpfen. Im Ad-hoc-Komitee wirken unter anderen Heinz Anderegg, Hugo Egli, Urs Gubler, Ruedi Leuenberger, Stefan Schäpper und Heinrich Sollberger mit.
500 Haushaltungen betroffen
Gemäss Projektausschreibung sind sämtliche Haushaltungen und öffentlichen Einrichtungen innerhalb eines Radius von 1100 Meter des Antennenstandortes von der Strahlung betroffen und damit einspracheberechtigt, darunter Schulen und Kindergärten. Mittels Flugblatt ist die Bevölkerung sensibilisiert und aufmerksam gemacht worden, und das Echo war laut Komiteemitgliedern riesig. Rund 150 Vollmachten gingen innert kürzester Zeit bei der Interessengemeinschaft ein, welche nun den Anwalt Daniel Fässler in St.Gallen beauftragt hat, sie in dieser Angelegenheit zu vertreten. Auch die Gemeinde Uzwil wurde erfolgreich aufgefordert, Einsprache zu erheben.
Die von rund 150 Personen unterzeichnete Einsprache richtete sich an das Bundesamt für Verkehr. Ebenso wurden Vertreter-Vollmachten eingeholt und verarbeitet. Ziel der Interessengemeinschaft ist es, das Projekt zu verhindern oder zu verzögern, bis unabhängige Studien beweisen, dass Strahlen keine gesundheitliche Schäden hervorrufen. Besonders Schulen und Kindergärten dürften nicht «bestrahlt» werden. Für Anlagen der Mobilfunkanbieter müsse ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Es könne nicht sein, dass das Vorhaben im Schutze des Bahngesetzes ausgeführt werden kann.
«Saubere Visierung» gefordert
Auch die Visierung erregt Anstoss. So zeigt lediglich ein knapp mannshohes Visier den künftigen 31 Meter hohen Mast an. Im Gebiet Algetshausen sei der Empfang für Mobiltelefone genügend, sagen die Initianten und fordern von den Betreibern den Nachweis eines Versorgungsnotstandes im betroffenen Gebiet. Zudem wird die Leistung der Anlage in Frage gestellt und als «Vorrat für die Zukunft» erachtet. Das Komitee spricht der Bevölkerung und der Gemeinde Dank für deren Solidarität aus. Es sei lohnend, sich gegen dieses Projekt einzusetzen, «geht es doch um unsere Gesundheit».
Sukkurs vom Gemeinderat
Die Initianten erhalten Sukkurs vom Uzwiler Gemeinderat. Während die Gemeinde ansonsten als Baupolizeibehörde Bewilligungsinstanz von Natel-Antennen ist, sieht sie sich in diesem besonderen Verfahren zur Einsprache gezwungen. «Bauvorhaben für Natel-Antennen bewegen die Emotionen», hält der Gemeinderat fest. Für die Gemeinde stehe demgegenüber eine rein sachliche Beurteilung im Vordergrund. Dies unabhängig davon, ob sie selber Bewilligungsinstanz ist oder wie aktuell gegen ein Projekt Einsprache erhebt. Der Gemeinde liege auch fern, den für den Bahnbetrieb erforderlichen Bahnfunk zu verhindern. In diesem besonderen eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren bleibe den Gemeinden nur, ihre Interessen mit Einsprachen zu wahren. Sind sie doch in diesem Verfahren nicht Bewilligungsinstanz.
«Stein des Anstosses»
Dies ist für die Gemeinde einer der «Steine des Anstosses». Für sie ist klar: Die Anlage mit ihren 12 privaten Antennen, welche die enorme Höhe von gut 31 Metern erst erforderlich machen, dient nicht in erster Linie der Eisenbahn. Entsprechend hätte das Bauvorhaben aus Sicht der Gemeinde - soweit es sich nicht um den Bahnfunk handelt - im ordentlichen Baubewilligungsverfahren abgehandelt werden müssen. Mit dem gewählten eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren wird für die Gemeinde schlicht und einfach das ordentliche Baubewilligungsverfahren umgangen.
Fehlende Grenzwert-Nachweise
Dass der Antennenmast nicht in seiner Höhe visiert war, wird damit begründet, dass eine Visierung den Bahnbetrieb gefährden würde. Für die Gemeinde ist dies schwer nachvollziehbar. Sie verweist darauf, dass die geplante Antenne eines privaten Kommunikationsunternehmens an derselben Bahnlinie zwischen Niederstetten und Algetshausen ordnungsgemäss visiert war. Auch bei den Grenzwerten ortet die Gemeinde ein Problem. «Für Orte mit empfindlicher Nutzung muss nachgewiesen werden, dass die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung eingehalten werden.» Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten insbesondere auch unüberbaute eingezonte Grundstücke. Dort können Gebäude erstellt werden, in denen sich Personen aufhalten. Die Gemeinde stellt bei ihrer Überprüfung der Gesuchsunterlagen fest, dass die ausgewiesenen Berechnungen unvollständig sind. Für ein unüberbautes Grundstück in der Dorfkernzone fehle der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden.
Alternativen?
Das Umweltschutzgesetz hält fest, dass Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Für den Gemeinderat wäre ohne weiteres technisch und betrieblich möglich wie auch wirtschaftlich tragbar, den Antennenstandort so zu verschieben, dass die Auswirkungen aufs Dorf Algetshausen drastisch reduziert würden. Im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens blieb der Gemeinde sachlich einzig, beim Bundesamt für Verkehr gegen das Vorhaben Einsprache zu erheben und zu verlangen, dass die Bewilligung nicht erteilt wird.
Ortsbild wird verunstaltet
Die Antenne mit ihren 31,12 Metern Höhe soll bei der Bahnstation Algetshausen direkt angrenzend an die Dorfkernzone erstellt werden. Die Dorfkernzonen nach dem Uzwiler Zonenplan sind zugleich auch Ortsbildschutzgebiete nach der kommunalen Schutzverordnung. Die Schutzverordnung schützt den Charakter des Ortsbildes in Sachen Proportionen, Höhe usw. Sie untersagt auch in der unmittelbaren Umgebung des Ortsbildschutzgebietes alle Massnahmen, welche dieses beeinträchtigen. «Die geplante Antenne wirkt durch ihre überdimensionierte Höhe verunstaltend», hält der Uzwiler Gemeinderat fest.
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© Solothurner Zeitung / MLZ; 13.05.2005
LeBuWa Zeitung
Zwischen Hammer und Amboss
Unterleberberg Gemeindepräsidenten frustriert über Antennen-Standortprobleme
Die Unterleberberger Gemeindepräsidenten verlangen eine Unterredung mit Baudirektor Straumann. Sie fühlen sich zerrieben zwischen den Forderungen der Telekommunikationsfirmen, den «allzu päpstlichen» Vorgaben der kantonalen Gesetze und dem Volkswiderstand.
Anne-regula Keller
Vor zwei Jahren bekamen wir von Swisscom und Sunrise je eine Baueingabe für eine Antenne - 100 m auseinander», fasste Dieter Schaffner, Gemeindepräsident von Riedholz, die leidige Geschichte in seinem Dorf einleitend zusammen. «Wir suchten Alternativstandorte - innerhalb der Bauzone, wie es die kantonale Gesetzgebung verlangt. Zudem strebten wir eine gerechte Lastenverteilung an.» Der Standort, den die Gemeinde schliesslich für Sunrise empfahl, trug ihr 34 Klagen wegen Werteinbusse der Liegenschaft, 528 Petitionsunterschriften, 2 Postulate und 1 Motion zuhanden der Gemeindeversammlung ein.
«Krieg auf dem Rücken der Behörden»
«Das ist ein Krieg auf dem Rücken der Behörden. Wir sind geknechtet durch den Kanton.» Er habe deshalb einen Brief an den Baudirektor Walter Straumann aufgesetzt: «Macht ihr mit?» Offensichtlich sprach Schaffner seinen Kollegen aus dem Herzen. Etwa Andreas Eng, Günsberg: «Mit der gesetzlichen Forderung, Antennen nur in den Bauzonen zu erlauben, ist die Solothurner Raumplanung päpstlicher als der Papst.» Andere Kantone erlaubten jedenfalls günstige Antennenstandorte mit erwünschter Distanz zu Wohngebieten. «Wir müssen uns als Vertreter unserer Bürger mit Moratoriumforderungen und Einsprachen als politischem Auftrag engagieren, die der Baugesetzgebung widersprechen.» In der längeren Diskussion kam der Frust der Präsidenten in ihrer «ausweglosen Situation» zwischen Hammer und Amboss zum Ausdruck. Eng möchte via Kanton endlich Einblick in die Netzpläne der Gesellschaften verlangen. Nun erfolgt die Einladung an den Baudirektor im Namen des ganzen Gemeindeverbunds.
Forderung nach Bussen und Radwegen
Für das Agglomerationsprogramm Solothurn fordert die Konferenz die Aufnahme der Zu- und Wegfahrtskorridore für die Besucherströme zu den Naherholungsräumen im Unterleberberg sowie jene des Grundversorgungsangebots mit den verkehrsintensiven Anlagen (Kieswerk Attiswil) in den Perimeter des Agglomerationsgebiets. Der Verkehr Hinterriedholz-Hubersdorf und Günsberg-Balm sei keineswegs rückläufig. Wander- und Radwege sowie guter öffentlicher Verkehr (öV) werden für Ausflugsziele zwingend gefordert. Den Verkehrsknoten Hinterriedholz bezeichnen die Präsidenten als «dringenden Sanierungsfall». Wirtschaft soll sich entlang der Hauptverkehrsachse niederlassen. Betreffend «Bipperlisi» bestehen divergierende Interessen.
Gemeinsame Baubehörden vertagt
Dieter Schaffner schlug vor, eine 50-Prozent-Stelle für eine gemeinsame Bauverwaltung zu schaffen. Die Präsidien von Bau- und Werkkommissionen seien oft schwer zu besetzen. Es brauche Fachkenntnisse und Zeit auch tagsüber. Die Kommissionen würden durch eine gemeinsame, professionelle Bauverwalterstelle zwar nicht überflüssig, aber stark entlastet. Noch haben fast alle Gemeinden eine gute Lösung, möchten aber eine professionelle Zusammenarbeit im Auge behalten. Dies nur schon, weil es plötzlich nötig sein könnte, sowohl grossen Bauwilligen wie dem Kanton gegenüber als starker - gleich professioneller - Partner auftreten zu müssen, wie Urs Rusterholz betonte. Das Problem zeige sich etwa beim Holzverarbeitungszentrum in Luterbach. Im Wissen, dass man sich notfalls schnell formieren müsse, verschoben die Präsidenten diesen Zusammenschluss. Gemeinsame Kommissionen seien nur zwischen einzelnen Gemeinden sinnvoll. «Keine Milizkommission wird die Arbeit von mehr als zwei Gemeinden bewältigen können.»
Druck gegen Antennen Wie hier Kinder von Günsberg hoffen viele auf die Macht der Behörden. Maddalena Tomazzoli
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© 24 heures Régon Riviera Chablais; 13.05.2005; page 24
Riviera
CHEXBRES Antenne de téléphonie mobile refusée.
La commune sera mieux armée contre les opérateurs
» La commune de Chexbres est parvenue à refuser la pose d'une antenne de téléphonie mobile.
Les deux récentes mises à l'enquête pour la pose d'antennes sur le toit de l'H ôtel Cecil et celui d'un particulier à la rue de la Rochette ont fait grincer bien des dents à Chexbres. D'autant que la commune a déjà donné par le passé: trois émetteurs trônent ça et là sur des édifices communaux.
Et pourtant: la Municipalité chexbrisienne a pu invoquer en avril dernier le plan de quartier de la rue de la Rochette pour s'y opposer. Et refuser le permis de construire au propriétaire du terrain. Rien à faire par contre pour l'antenne de l'H ôtel Cecil: les normes cantonales et fédérales faisant foi sont respectées. Un recours des opposants est encore possible dans ce deuxième cas.
Cette impuissance des communes avait motivé l'élu Eric Pugin à déposer une motion lors de la dernière séance du Législatif de l'année 2004. Histoire de définir des mesures propres à mettre plus facilement des bâtons dans les roues des opérateurs indélicats et indifférents à l'avis des populations locales. Réponse sans surprise de la Municipalité lors du Conseil communal de mercredi: le Canton et la Confédération sont seuls juges.
Qu'à cela ne tienne, un compromis a été trouvé: un spécialiste de téléphonie mobile sera adjoint à la commission de l'urbanisme, chargée à l'avenir de traîter d'ultérieures demandes en la matière. Un geste suffisant aux yeux d'Eric Pugin, qui a retiré sa motion.
K. DM
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© Berner Zeitung; 13.05.2005; Seite 25
BZ-OA-Aufschlagseite
natel-antennen
«Pick-up’s» für Tunnel
«InTunnelCom». Dies ist die Bezeichnung für den Zusammenschluss von Swisscom, Orange und Sunrise. Gemeinsam treten die Natelprovider für das Projekt Tunnelversorgung auf. So genannte Pick-up-Antennen sollen vor jedem Tunneleingang der Bahn-2000-Strecke Mattstetten- Rothrist erstellt werden, aufgerüstet auf UMTS/GSM, entweder in bestehende SBB-Kommunikationsanlagen integriert oder neu erstellt. Elf sinds insgesamt, zwei davon im Oberaargau: beim Tunnelportal Ost in Thunstetten und beim Aegertentunnel in Wynau.
«Pick-up-Antennen sind kleiner und haben eine schwächere Leistung, keine grosse Reichweite also», sagt Dieter Strahm, Bereichsleiter Micatel Kommunikations AG, die Projektverfasserin. «Wir müssen die Abdeckung optimieren, denn taucht ein Zug in einen Tunnel ein, schaltet die Aussen- auf die Innenversorgung nicht schnell genug um», so Strahm. Folge: Unterbruch des Empfangs, verärgerte Kunden.
Entsprechende Baugesuche für die Antennen in Wynau und Thunstetten sind derzeit im Amtsanzeiger Aarwangen publiziert. Einsprachefrist: 3. Juni 2005. azw
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Hauptblatt
Swisscom will UMTS-Antenne errichten
Kreuzlingen. Hinter der Firma Kocherhans will die Swisscom Mobile AG auf dem Gelände der Sauter Natursteine AG im Kreuzlinger Industriegebiet eine neue Antenne errichten.
Brigitta Hochuli
«Es geht um die Verdichtung des heute bestehenden Netzes auf Grund erweiterter Kundenbedürfnisse», erklärte Josef Frey, Pressesprecher der Swisscom Mobile AG, Bern, gestern auf Anfrage.
Baugesuch für Neubau
Konkret hat die Swisscom das Baugesuch für den Neubau einer Kommunikationsanlage an der Sonnenwiesenstrasse 24 eingereicht. Die Pläne liegen auf der Bauverwaltung Kreuzlingen vom Dienstag, 17. Mai, bis zum 6. Juni zur Einsicht auf (siehe Rubrik Baugesuche auf dieser Seite).
Neue Generation
Es gehe beim Antennenneubau vor allem um die dritte Generation der Mobilkommunikation (UMTS), die jetzt als Ergänzung des GSM-Netzes installiert werde, erklärt Swisscom-Sprecher Frey. Mit GSM sei die Schweiz durchschnittlich zu 99,8 Prozent abgedeckt. Über UMTS könne man erst zu etwa 90 Prozent empfangen - so auch in der Region Kreuzlingen. Wie hoch die Antenne im Kreuzlinger Industriegebiet wird und was sie kostet, weiss Josef Frey nicht.
Laut Elisabeth Sauter von der Sauter Natursteine AG, die das Land für den Neubau vermieten will, würde die Antenne aber nicht stören, sie sei nicht höher als die nördlich gelegenen Gebäude.