von Maxx » 14. Februar 2008 12:22
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Initiativkomitees und des Vereins «Jetzt längts au z'Emme» nicht eingetreten. Laut Mitteilung der Gemeinde Emmen vom Mittwoch hatten die Beschwerdeführer den Kostenvorschuss von 400 Franken nicht geleistet.
Mit der Initiative «Jetzt längts au z'Emme» wollte der Verein Mobilfunkanlagen in Kern- und Wohnzonen verbieten. Das Gemeindeparlament von Emmen hatte die Initiative im Frühling 2007 für ungültig erklärt, weil sie übergeordnetem Recht widerspricht.
Der Verein legte daraufhin beim Luzerner Regierungsrat eine Beschwerde ein, die abgelehnt wurde. Jetzt scheiterte der Verein auch vor Bundesdgericht, weil er den Kostenvorschuss nicht geleistet hat. Trotzdem muss er für die Gerichtskosten von 500 Franken aufkommen
quelle: zisch.ch
wenns dann an 400 franken scheitert muss man sich nat. fragen wie ernst es solchen einsprechern übehraupt ist
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Initiativkomitees und des Vereins «Jetzt längts au z'Emme» nicht eingetreten. Laut Mitteilung der Gemeinde Emmen vom Mittwoch hatten die Beschwerdeführer den Kostenvorschuss von 400 Franken nicht geleistet.
Mit der Initiative «Jetzt längts au z'Emme» wollte der Verein Mobilfunkanlagen in Kern- und Wohnzonen verbieten. Das Gemeindeparlament von Emmen hatte die Initiative im Frühling 2007 für ungültig erklärt, weil sie übergeordnetem Recht widerspricht.
Der Verein legte daraufhin beim Luzerner Regierungsrat eine Beschwerde ein, die abgelehnt wurde. Jetzt scheiterte der Verein auch vor Bundesdgericht, weil er den Kostenvorschuss nicht geleistet hat. Trotzdem muss er für die Gerichtskosten von 500 Franken aufkommen
quelle: zisch.ch
wenns dann an 400 franken scheitert muss man sich nat. fragen wie ernst es solchen einsprechern übehraupt ist