Hägendorf: 355 Einsprachen und gefordertes Moratorium/Nieder

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Hägendorf: 355 Einsprachen und gefordertes Moratorium/Nieder

von The Future's black » 8. Juli 2005 15:55

© Oltner Tagblatt / MLZ; 08.07.2005

Stadt/Region Olten Zeitung

355 Einsprachen und gefordertes Moratorium

Hägendorf: Errichtung einer Mobilfunkanlage an der Bachmatt ist vorerst verhindert

351 berechtigte Personen mit Kollektiveinsprache und vier Einzelparteien haben sich gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage gewandt. Hägendorfs Bau- und Werkkommission ist auf das Begehren der Bauherrschaft aus Zürich nicht eingetreten.

Urs huber
Schwierig zu sagen, inwiefern sich die 351 Kollektiv- und 4 Einzeleinsprecher gegen den Bau einer Mobilfunkanlage in Hägendorfs Bachmatt letztlich durchzusetzen vermögen. In erster Linie nämlich hat die örtliche Bau- und Werkkommission (BWK) das entsprechende Baugesuch der TCD Switzerland AG in Zürich (besser bekannt unter dem Markennamen Sunrise), eingereicht am 6. Mai, darum abgelehnt, weil das Baugespann zum Zeitpunkt der Baugesuchseinreichung nicht vorschriftsgemäss beziehungsweise gar nicht erstellt worden war. So kam die BWK zum Schluss, die Baupublikation vom 12. Mai und die darauf folgende Einsprachefrist bis zum 26. Mai sei durch das Verschulden der Bauherrschaft nicht gesetzeskonform. «Somit wäre das Publikationsverfahren mit einer Neuansetzung der Einsprachefrist zu wiederholen, damit das nachbarliche und öffentliche Interesse gewahrt bleibt», äussert sich die örtliche Baukommission in ihrem Schreiben von Mitte Juni.

Anlage mit UMTS-Infrastruktur

Der sichtbare Anteil der von Sunrise beabsichtigten Anlage umfasst gemäss Anlagebeschrieb einen 35 Meter hohen Mast, der mit drei Sektorantennen für GSM- und UMTS-Dienste sowie je zwei Richtfunkantennen mit einem Durchmesser von 30 beziehungsweise 60 Zentimeter bestückt wird. Die Technikschränke sind - so der Beschrieb - neben dem Mast auf einer Betonfundamentplatte vorgesehen. Die Anlage wird von einem 2 Meter hohen Zaun umgeben. Die Anlage in der Bachmatt soll gemäss der Betreiberin für die Versorgung der Region Hägendorf, Industrie- und Wohngebiet, garantieren. Für Sunrise ist der Standort optimal und bietet Gewähr für eine gute Eingliederung ins bestehende Netz.

Dass dies Gründe sein mögen, die für die Errichtung einer neuen Sendeanlage sprechen, scheint auf den ersten Blick unbestritten. Trotzdem stellte sich die BWK Hägendorfs - ungeachtet des für den künftigen Betreiber positiven Entscheids des Amts für Umwelt in Solothurn - auf den Standpunkt, im Dorf gebe es bereits genügend Mobilfunkanlagen: so deren drei der Swisscom Mobile an Industrie- und Fabrikstrasse sowie bei der Raststätte Eggberg: hinzu kommt eine Anlage von Orange; sie alle sind mit UMTS-Antennen bestückt. Dazu Rudolf Hintermann, Hägendorfs Bauverwalter: «Uns ist in diesem Zusammenhang wichtig, auf gewisse Doppelspurigkeiten hinzuweisen. Darum verlangt die BWK von den Verantwortlichen bei Bund und Kanton ein Moratorium (Aufschub) für den Bau weiterer Sendeanlagen, bis sich die Anbieter auf die gemeinsame Nutzung bestehender Antennenanlagen einigen.» Aber die Kommission geht in ihrem Anliegen noch weiter: «Auch die Gesundheitsgefährdung durch nicht ionisierende Strahlung (NIS) muss definitiv abgeklärt und die Konsequenz daraus gesetzlich geregelt werden», so Hintermann, der zum hängigen Verfahren nicht mehr sagen will.

Dennoch nicht sehr zuversichtlich

Hägendorfs BWK wehrt sich also mit Händen und Füssen gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage. Dennoch gibt sich Hintermann nicht sehr zuversichtlich. «Wenn die Normen der NIS-Verordnung eingehalten sind, gibts praktisch keine Möglichkeit, das Vorhaben zu verhindern», resümiert er.

Dass diese eingehalten sind, bestätigt Markus Chastonay vom kantonalen Amt für Umwelt. «Die von den Betreibern der Sendeanlage vorgelegten Immissionsprognosen für die Mobilfunkanlage zeigen, dass die Anlagegrenzwerte der NIS-Verordnung eingehalten werden.» Eine Neubeurteilung wäre erst vorzunehmen, wenn die Strahlungsleistungen erhöht würden, die vorgesehene Antenne durch eine solche mit grösserem Öffnungswinkel ersetzt oder die Neuanordnung der Antennen erwogen würde. «Im Moment aber», so Chastonay, «gibt es bezüglich der Nis-Verordnung keinerlei Grund, das entsprechende Bauvorhaben nicht zu bewilligen.»

Wenig Aussichten also für Elektro-sensible. Wenig Aussichten auch für die Einsprecher, die im Umkreis von 581 m vom Anlagestandort entfernt wohnen oder arbeiten. Darunter fällt auch das Schulhaus Oberdorf. Nicht zuletzt darum stammen ein Dutzend Unterschriften aus der dortigen Lehrerschaft. Diese geht zusammen mit den andern Einsprechern davon aus, dass die jetzigen - viel zu hohen - Immissionsgrenzwerte in keinster Weise der Gesundheitsfürsorge dienen.

GLOSSAR

· NIS (nicht ionisierende Strahlung) ist diejenige elektromagnetische Strahlung, deren Quantumenergie nicht ausreicht, um die Bausteine des Lebens zu verändern. Das NIS-Spektrum umfasst die elektromagnetischen Felder im Frequenzbereich von 0 Hz 300 GHz

· UMTS steht für Universal Mobile Telecommunications System und ist ein Standard der 3. Mobilfunk-Generation. UMTS-Netze sollen - zusätzlich zu den konventionellen Sprach-, Fax- und Datendiensten der 2. Generation (GSM) - Multimediadienste wie Internet oder Videotelefonie erlauben. UMTS-Systeme arbeiten im 2-GHz-Frequenzband (1900-2200 MHz).

· GSM steht für Global System for Mobile Communications und ist ein Standard in der mobilen Telekommunikation. Er beinhaltet die Definition der Frequenzbänder (in Europa um 900 und 1800 MHz) sowie die Protokolle für die Signalübertragung.

· Der Anlagegrenzwert ist eine Begrenzung für die von einer bestimmten Anlage ankommende Strahlung und ist an denjenigen Orten einzuhalten, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten können, so genannte Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) (z. B. für Wohn- und Arbeitsräume und Kinderspielplätze).

· Elektrosensible befürchten mit dem zunehmenden Aufkommen der UMTS-Sendepraxis eine drastische Verschlimmerung ihrer Situation, weil diese höherfrequent und leistungsstärker sendet und sich dies noch negativer auf ihre Befindlichkeit auswirkt. Elektrosensible leiden an Schlafstörungen, depressiven Verstimmungen, Kopfschmerzen, Tinnitus, Herzrhythmusstörungen, Schwindel, Blutbild-Veränderungen und anderem mehr. (hub)

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© Oltner Tagblatt / MLZ; 08.07.2005

Niederamt Zeitung

Schadenersatz in 2-stelliger Millionenhöhe?

Niedererlinsbach: Die Gegner der Mobilfunkantenne auf dem Von-Däniken-Haus stellen diese Forderung

Der Kampf gegen Mobilfunkantennen im Wohngebiet von Niedererlinsbach nimmt eine neue Dimension an: Die organisierten Gegner erheben beim Projekt von Sunrise an der Aarauerstrasse 101 Schadenersatzforderung in der Grössenordnung von über 10 Millionen.

andreas Tschopp
Es ist hinlänglich bekannt, dass Liegenschaften in der Umgebung von Mobilfunkanlagen deutlich an Wert einbüssen. Dies erklärt sich hauptsächlich aus den unabsehbaren Risiken, die mit dieser Technologie, inbesondere nach dem UMTS-Standard, verbunden sind»: Dies schreibt die Niedererlinsbacher «Arbeitsgruppe gegen Mobilfunkanlagen im Wohngebiet» in ihrer jüngsten Mitteilung. Diese hatte im Fall des Projekts von Sunrise auf dem Dach der Liegenschaft Aarauerstrasse 101 (so genanntes Von-Däniken-Haus) nach Erteilung der Baubewilligung durch die Baukommission eine private Sammelbeschwerde erhoben.

Wertverlust von 25% beklagt

Im Vorfeld eines (ersten) Augenscheins, der kürzlich im Beisein von Vertretern des Kantons, der von Däniken AG (Liegenschaftsbesitzerin) und der Firma Sunrise stattfand, hat die Beschwerdeführerin Liegenschaftsbesitzer in der nahen Umgebung der projektierten Anlage kontaktiert und diese auf den eingangs erwähnten «Sachverhalt aufmerksam gemacht». Gestützt auf ZGB Art. 679 und 684.1 macht die Arbeitsgruppe laut Mitteilung «jetzt gegenüber der von Däniken AG als Standortgeberin Schadenersatzforderungen im Umfang von mindestens Fr. 10 897 905.- geltend». Diese Summe verteilt sich auf 32 Positionen und sei «innert weniger Tage zusammengekommen», heisst es. Auch die Einwohnergemeinde befürchtet demnach «einen deutlichen Wertverlust des Gemeindehauses». Weiterreichende Forderungen, etwa wegen Beeinträchtigung der Gesundheit, «bleiben ausdrücklich vorbehalten», wird in der Forderung betont, in der Wertverluste bis 25 Prozent beklagt werden.

«Viel Polemik, keine Substanz»

«Eine Sammelklage ist heute modern», äusserte sich Markus von Däniken, Adressat des Schreibens der Arbeitsgruppe und Verwalter der von Däniken AG, auf Anfrage nur kurz zu dem seiner Ansicht nach «heissen Thema» und gab den Ball sogleich an die Firma Sunrise weiter. «Wir lassen Markus von Däniken nicht allein, sondern stehen ihm zur Seite», betonte bei Sunrise der Umweltbeauftragte Manfred Speckert. Dieser nimmt die Sache an sich gelassen und sieht «viel Polemik und keine Substanz» hinter der Schadenersatzforderung. Diese offenbare jedoch eine «bedenkliche Tendenz», so der Sunrise-Umweltbeauftragte, indem in der Auseinandersetzung um Mobilfunkanlagen verstärkt «auf den Mann gespielt» und quasi auf Vorrat «Nachteile angedroht» würden.

BAUGESPANN WEG

Die Unterzeichnenden der privaten Sammelbeschwerde beanstanden in einer Eingabe ans kantonale Baudepartement auch, dass Sunrise «ohne triftigen Grund» im laufenden Verfahren das Baugespann auf dem Dach des Von-Däniken-Hauses entfernen liess. Damit werde das «fragwürdige Projekt aus dem Bewusstsein der betroffenen Bevölkerung gerückt» und versucht, sich «in unlauterer Absicht» einen Vorteil zu verschaffen, wird moniert. Dies sei «nicht böswillig» erfolgt, erklärt der Verwalter der von Däniken AG, sondern aufgrund eines «Kommunikationsfehlers» mit Sunrise. (atp)

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© La Liberté; 08.07.2005; page 11

Regions

kleingurmels

Electrosmog: la résistance continue

marc-roland zoellig

Voilà quelques années déjà que Swisscom aimerait «gonfler» son antenne de téléphonie mobile de Kleingurmels, en l'équipant du dernier cri de la technologie UMTS. Mais les habitants de la petite commune lacoise ne l'entendent pas de cette oreille. Ce matin, une nouvelle pétition, paraphée par 234 riverains (soit la quasi-totalité des habitants du village), sera remise à Daniel Lehmann, préfet du district du Lac. Elle demande - tout comme la première, portant 214 signatures et remise au conseiller d'Etat Beat Vonlanthen le 27 septembre 2004 - que l'opérateur téléphonique choisisse un lieu plus approprié qu'un quartier d'habitation pour implanter sa technologie à fort rayonnement électrique.

«Cette antenne», écrivent les opposants, «se situe à moins de 50 mètres de nos maisons.» Son adaptation aux derniers standards technologiques aurait pour effet de multiplier par 25 le rayonnement subi par les habitants du quartier, «dont de nombreuses familles avec de jeunes enfants». Une telle augmentation de capacité (de 400 à 9000 watts) ne correspond pas aux besoins des utilisateurs, estiment les opposants. Des études scientifiques ont démontré que l'électrosmog pouvait avoir des conséquences «significatives» sur la santé, poursuivent-ils.

Pour ces raisons, les pétitionnaires demandent à leur préfet de persuader l'opérateur téléphonique d'étudier un autre lieu d'implantation pour son antenne. Si possible éloigné des zones d'habitation, ce qui diminuerait les risques sanitaires encourus par la population. Il en existe suffisamment dans la région, précisent-ils. I
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© St. Galler Tagblatt; 08.07.2005

Uzwil

Wiler Zeitung / Volksfreund

leserbrief

Schon wieder Baugesuch für Mobilfunkantenne

In diesem Frühjahr wurde mitten in Oberuzwil an der Talstrasse 2 eine UMTS-Mobilfunkantenne von Orange in Betrieb genommen. Die gesundheitlichen Folgen wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Unwohlsein werden sich nicht nur für elektrosensible Personen erst nach und nach zeigen.

Und schon planen Orange und Sunrise am selben Standort eine neue Sendeanlage. Die Sendeleistung soll dabei auf fast unglaubliche 13 100 Watt verdoppelt werden.

Unnötig festzuhalten, dass diese Leistung nicht nur für unser kleines Dorf bestimmt ist. Offenbar glauben die Mobilfunkbetreiber, in Oberuzwil leichtes Spiel zu haben und hier diejenigen Anlagen errichten zu können, die andernorts am Widerstand der betroffenen Bevölkerung scheitern.

Wie riesig das neue Vorhaben ist, zeigt sich allein daran, dass in einem Umkreis von fast 800 Metern alle Personen einspracheberechtigt sind. Mit Ausnahme weniger Häuser liegt fast ganz Oberuzwil weniger als 800 Meter von der alten und neuen Sendeanlage entfernt. Sie alle sind somit zur Einsprache berechtigt, weil Sie durch die geplante Anlage gesundheitliche Nachteile befürchten müssen.

Gegen den Bau der ersten Anlage setzten sich die Gemeindebehörden (im Gegensatz zu vielen umliegenden Gemeinden) nicht zur Wehr, und auch der Widerstand einzelner Bürger war schwach.

Ich hoffe, dass sich sowohl die Bevölkerung als auch die Gemeindebehörden von Oberuzwil diesmal gemeinsam und entschieden gegen den Versuch zur Wehr setzen, die Lebensqualität unseres Dorfes nachhaltig zu gefährden.

Dass die Baueingabe kurz vor Beginn der Sommerferien erfolgte, zeigt wenig demokratisches Verständnis der Mobilfunkbetreiber. Vielleicht glauben sie, dass die Aussicht auf Sonne und Strand die möglichen Gefahren verdeckt.

Falls Sie vor dem 20. Juli keine Zeit für Ihre Einsprache finden, können Sie die Gemeinde um eine Fristverlängerung bitten. Jede Einsprache zählt.

Ruedi Berger

Maienwies 1, 9242 Oberuzwil

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