von The Future's black » 5. September 2005 12:37
© Neue Luzerner Zeitung; 05.09.2005; Seite 26
Zuger Zeitung Leserbriefe
Mobilfunkanlagen und Politikverdrossenheit
Die aus dem 19. Jahrhundert stammende Spinnerei an der Lorze in Baar figuriert im so genannten Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos). Somit ist sie ein Ortsbild von nationaler Bedeutung. Anzumerken gilt es, dass nicht nur der Gebäudekomplex der ehemaligen Spinnerei an der Lorze bundesgeschützt ist, sondern grosse Gebiete drum herum, so auch die nahe gelegene ehemalige Ziegelhütte (ebenfalls aus dem 19. Jahrhundert). Ausgerechnet in diesem schützenswerten Gebiet von nationaler Bedeutung soll eine futuristische 32 Meter (!) hohe Mobilfunkanlage (MFA) erbaut werden. Der Gemeinderat hat sich anfänglich tapfer gewehrt wofür ihm grösste Anerkennung und Dank gebühren , hat aber letztendlich das Baugesuch trotzdem bewilligt.
Ein Augenschein
Wem es an Vorstellungsvermögen fehlt, wie die MFA die einzigartige «historische Charakterlandschaft» verunstaltet und somit gegen jede ästhetische Einordnung verstösst, der möge einen Augenschein nehmen. Von einem Fachmann von der Baarer Abteilung Planung/Bau wird man wie folgt belehrt: MFA sind keine Bauten und haben sich somit unter anderem nicht an die maximal zulässige Firsthöhe von 23,5 Metern zu halten, die im neuen Paragrafen 44 der Baarer Bauordnung statuiert sein wird. Das stimmt!
Auf der anderen Seite sagt die Rechtsprechung aber auch sehr klar, dass dies nur für MFA gilt, die von üblicher Grösse sind. In den Urteilen ging es unter anderem um MFA von zum Beispiel 2,9 Metern Höhe zudem noch auf Dächern. Vorliegend haben wir eine Antenne von 32 Metern Höhe (zirka elfmal höher), die fest mit dem Boden verankert ist.
Die MFA ist somit wahrlich von unüblicher Grösse. Kommt hinzu, dass sie in einem Ortsbild von nationaler Bedeutung und in einer Ortsbildschutzzone zu stehen kommen wird. Auch hier hat die Rechtsprechung eine Antwort parat: Die analoge Anwendung der Gebäude- und Firsthöhen-Vorschriften. Mit Paragraf 44 wollte man übrigens die Bau- und Firsthöhen aus Ästhetikgründen endlich vereinheitlichen. Kumuliert man nun diese beiden Faktoren, die unübliche Grösse und die sehr spezielle Zone, so dürfte die MFA unter diesen besonderen Umständen nicht höher als 23,5 Meter hoch gebaut werden. Aber das ist letztendlich wahrlich egal und sehr wahrscheinlich falsch, da der Gemeinderat auch im Fall der Hochspannungsleitung entlang der Autobahn betont, dass er «sich dagegen aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildschutzes» wehrt.
Der Gemeinderat hat daher aus ähnlichen Überlegungen im Jahr 2001 eine Antenne am Bahnhofplatz abgelehnt. Bei der Hochspannungsleitung wie auch bei der geplanten MFA sind die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV eingehalten. Warum sich der Gemeinderat bei der MFA im Isos-Ortsbild Spinnerei an der Lorze nicht «aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildschutzes» wehrt, ist aus objektiver Sicht nicht nachvollziehbar und unfair. Dabei ist sich der Gemeinderat seiner Verantwortung bewusst, und die Gesundheit seiner Bürger ist ihm ein echtes Anliegen.
Übrigens: Die im Gegensatz zur MFA viel kleinere Werbetafel, die an der MFA mittig hätte angebracht werden sollen, hätte sich «sehr störend» auf die ehemalige Spinnerei an der Lorze ausgewirkt. Die 32 Meter hohe MFA selbst ist aber nicht sehr störend, nicht mal ein bisschen störend. Das ist sehr logisch und widerspruchsfrei. Biblisch ausgedrückt: «Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?» Vielleicht heisst es im nächsten Jahr bei den Wahlen: «Wir übernehmen Verantwortung für eine strahlende Zukunft in Freiheit.»
Jakob Senn, Baar
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© La Liberté; 05.09.2005; page 15
Regions
antennes
Bellegarde et Le Pâquier recourent une nouvelle fois
Les opposants au projet d'implantation d'antennes de téléphonie mobile à Bellegarde et au Pâquier persistent après le rejet de leur opposition par le préfet de la Gruyère. A Bellegarde, les citoyens ont déposé recours il y a quelques jours auprès du Tribunal administratif. Ceux du Pâquier ont décidé de les imiter mercredi lors de la soirée d'information. «Les quelque cinquante personnes présentes étaient très motivées de faire recours», explique Jacqueline Pythoud-Buchs, responsable des opposants du Pâquier. «Sans parler des nuisances pour la santé, il y aura des millions de francs de perte avec ce projet car les terrains et les immeubles vont perdre de la valeur.» Notamment le terrain que la commune veut vendre en face du site prévu pour l'antenne. TJ
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© Neue Luzerner Zeitung; 05.09.2005; Seite 26
Zuger Zeitung Leserbriefe
Mobilfunkanlagen und Politikverdrossenheit
Die aus dem 19. Jahrhundert stammende Spinnerei an der Lorze in Baar figuriert im so genannten Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos). Somit ist sie ein Ortsbild von nationaler Bedeutung. Anzumerken gilt es, dass nicht nur der Gebäudekomplex der ehemaligen Spinnerei an der Lorze bundesgeschützt ist, sondern grosse Gebiete drum herum, so auch die nahe gelegene ehemalige Ziegelhütte (ebenfalls aus dem 19. Jahrhundert). Ausgerechnet in diesem schützenswerten Gebiet von nationaler Bedeutung soll eine futuristische 32 Meter (!) hohe Mobilfunkanlage (MFA) erbaut werden. Der Gemeinderat hat sich anfänglich tapfer gewehrt wofür ihm grösste Anerkennung und Dank gebühren , hat aber letztendlich das Baugesuch trotzdem bewilligt.
Ein Augenschein
Wem es an Vorstellungsvermögen fehlt, wie die MFA die einzigartige «historische Charakterlandschaft» verunstaltet und somit gegen jede ästhetische Einordnung verstösst, der möge einen Augenschein nehmen. Von einem Fachmann von der Baarer Abteilung Planung/Bau wird man wie folgt belehrt: MFA sind keine Bauten und haben sich somit unter anderem nicht an die maximal zulässige Firsthöhe von 23,5 Metern zu halten, die im neuen Paragrafen 44 der Baarer Bauordnung statuiert sein wird. Das stimmt!
Auf der anderen Seite sagt die Rechtsprechung aber auch sehr klar, dass dies nur für MFA gilt, die von üblicher Grösse sind. In den Urteilen ging es unter anderem um MFA von zum Beispiel 2,9 Metern Höhe zudem noch auf Dächern. Vorliegend haben wir eine Antenne von 32 Metern Höhe (zirka elfmal höher), die fest mit dem Boden verankert ist.
Die MFA ist somit wahrlich von unüblicher Grösse. Kommt hinzu, dass sie in einem Ortsbild von nationaler Bedeutung und in einer Ortsbildschutzzone zu stehen kommen wird. Auch hier hat die Rechtsprechung eine Antwort parat: Die analoge Anwendung der Gebäude- und Firsthöhen-Vorschriften. Mit Paragraf 44 wollte man übrigens die Bau- und Firsthöhen aus Ästhetikgründen endlich vereinheitlichen. Kumuliert man nun diese beiden Faktoren, die unübliche Grösse und die sehr spezielle Zone, so dürfte die MFA unter diesen besonderen Umständen nicht höher als 23,5 Meter hoch gebaut werden. Aber das ist letztendlich wahrlich egal und sehr wahrscheinlich falsch, da der Gemeinderat auch im Fall der Hochspannungsleitung entlang der Autobahn betont, dass er «sich dagegen aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildschutzes» wehrt.
Der Gemeinderat hat daher aus ähnlichen Überlegungen im Jahr 2001 eine Antenne am Bahnhofplatz abgelehnt. Bei der Hochspannungsleitung wie auch bei der geplanten MFA sind die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV eingehalten. Warum sich der Gemeinderat bei der MFA im Isos-Ortsbild Spinnerei an der Lorze nicht «aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildschutzes» wehrt, ist aus objektiver Sicht nicht nachvollziehbar und unfair. Dabei ist sich der Gemeinderat seiner Verantwortung bewusst, und die Gesundheit seiner Bürger ist ihm ein echtes Anliegen.
Übrigens: Die im Gegensatz zur MFA viel kleinere Werbetafel, die an der MFA mittig hätte angebracht werden sollen, hätte sich «sehr störend» auf die ehemalige Spinnerei an der Lorze ausgewirkt. Die 32 Meter hohe MFA selbst ist aber nicht sehr störend, nicht mal ein bisschen störend. Das ist sehr logisch und widerspruchsfrei. Biblisch ausgedrückt: «Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?» Vielleicht heisst es im nächsten Jahr bei den Wahlen: «Wir übernehmen Verantwortung für eine strahlende Zukunft in Freiheit.»
Jakob Senn, Baar
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© La Liberté; 05.09.2005; page 15
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antennes
Bellegarde et Le Pâquier recourent une nouvelle fois
Les opposants au projet d'implantation d'antennes de téléphonie mobile à Bellegarde et au Pâquier persistent après le rejet de leur opposition par le préfet de la Gruyère. A Bellegarde, les citoyens ont déposé recours il y a quelques jours auprès du Tribunal administratif. Ceux du Pâquier ont décidé de les imiter mercredi lors de la soirée d'information. «Les quelque cinquante personnes présentes étaient très motivées de faire recours», explique Jacqueline Pythoud-Buchs, responsable des opposants du Pâquier. «Sans parler des nuisances pour la santé, il y aura des millions de francs de perte avec ce projet car les terrains et les immeubles vont perdre de la valeur.» Notamment le terrain que la commune veut vendre en face du site prévu pour l'antenne. TJ
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