Freitag 9. September 2005, Kanton
«Potenzial für schädliche Wirkungen»
http://www.freiburger-nachrichten.ch/sm ... m?id=46368
Noch fehlen fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse, um alle Fragen rund um die Mobilfunkantennen zu beantworten, schreibt der Staatsrat auf eine Anfrage von SP-Grossrätin Solange Berset bezüglich des Widerstandes in der Bevölkerung.
Da eine Unsicherheit über die gesundheitlichen Folgen von nicht ionisierender Strahlung (NIS) besteht, zeigt der Staatsrat auch Verständnis für die Widerstände in der Bevölkerung gegen den Bau von Mobilfunkantennen.
Doch ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse sei es nicht möglich, die im Raum stehenden Fragen zu beantworten, schreibt der Staatsrat in einer Antwort auf die Frage von SP-Grossrätin Solange Berset bezüglich Widerstand gegen die Mobilfunktantennen.
Wissenschaftliche Studien mangelhaft
Die Frage, ob NIS ein Gesundheitsrisiko darstelle oder nicht, konnte in den bisherigen wissenschaftlichen Studien nicht endgültig beantwortet werden. Wissenschaftlicher Konsens über schädliche Wirkungen besteht nur bezüglich der thermischen und der Stimulationswirkungen, räumt der Staatsrat ein.
Im Bereich der Mobiltelefonie würden diese Symptome aber nur beim Benutzen des Mobiltelefons auftreten. Zu den elektromagnetischen Emissionen der Basisstationen (Mobilfunkantennen) wiederum äussert sich der Staatsrat folgendermassen: «Alle Beobachtungen aus wissenschaftlichen Untersuchungen lassen lediglich ein Potenzial für schädliche oder lästige Wirkungen erkennen; ein Risiko ist nach wissenschaftlichen Massstäben nicht bewiesen, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.»
Massnahmen auf Bundesebene
Der Staatsrat begrüsst denn auch die Entscheidung des Bundesrates ein neues Nationales Forschungsprogramm mit dem Thema «Nicht ionisierende Strahlung; Umwelt und Gesundheit» zu lancieren.
Damit soll der Besorgnis der Bevölkerung Rechnung getragen und die Frage nach der Gefährlichkeit der NIS fundiert beantwortet werden.
Bestimmungen werden eingehalten
Es werde auch darum gehen, die technischen Entwicklungen (insbesondere die technischen Fortschritte bei den Sendeanlagen) genau zu verfolgen, da es sehr wahrscheinlich möglich sein wird, die NIS-Emissionen dank neuer Technologien zu senken. In der Zwischenzeit achte der Staat darauf, so die Antwort, dass die Bestimmungen der NISV beim Errichten einer Mobilfunkantenne ausnahmslos eingehalten werden.
Gestützt auf das heute bestehende Wissen werde damit dem Vorsorgegrundsatz Genüge getan. Ausserdem hätten die betroffenen Personen laut Baurecht - insbesondere während der öffentlichen Auflage von Antennen-Bauvorhaben - die Möglichkeit, ihre Vorbehalte anzumelden und gegebenenfalls Einsprachen einzureichen. il
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© 24 heures Région Lausannoise; 09.09.2005; page 28
Non à une antenne géante
RENENS La Municipalité ne veut pas d'une antenne de 25 mètres de haut à l'entrée est de la localité. Elle a refusé de délivrer le permis de construire à Sunrise qui projetait d'installer un équipement pour la téléphonie mobile à l'angle de la rue de Lausanne et de la rue du Léman. L'entreprise a décidé de faire recours contre la décision de la Municipalité qui jugeait notamment le choix de l'emplacement peu opportun. 2
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© Neue Zürcher Zeitung; 09.09.2005; Seite 17; Nummer 210
Briefe an die NZZ
Zum Antennen-Moratorium
Annemarie Jenal Ammann
«Der Regierungsrat hält fest, es sei den Gemeinden nicht erlaubt, Moratorien in Bezug auf neue UMTS-Antennen auszusprechen» (NZZ 31. 8. 05). Warum wollen wohl manche ein Moratorium? Unsere Schweizer Grenzwerte betragen 4-6 V/m in Innenräumen. Im Aussenbereich (inkl. Verkehrsmitteln) betragen diese aber 40-60 V/m. Im Land Salzburg wurde seitens der Behörde empfohlen, 0,02 V/m infolge GSM-Mobilfunkstrahlung und 0,006 V/m infolge UMTS- Strahlung nicht zu überschreiten. Diese Werte sind durch die gesamteuropäische Erfahrung seit Jahren erhärtet. Der offizielle Grenzwert basiert demgegenüber auf blosser Physik: Der menschliche Körper darf sich nicht übermässig erwärmen. Biologische Studien zu Zellveränderungen, zu Nerven- Reaktionen, zur Durchlässigkeit der Blut-Hirn- Schranke usw. wurden jedoch damals nicht gemacht. Heute aber gibt es solche Studien, und sie sind alarmierend. Zwei aktuelle Krebsstudien (Naila, Deutschland, und Netanya, Israel), ergaben ein 3- bzw. 4-mal höheres Krebsrisiko neben Mobilfunksendern bei 0,2 bis 1,4 V/m. Unverständlich, dass der Bund 6 Jahre nach der Grenzwertfestsetzung nichts dazugelernt hat! Ich bin sicher, dass wenn unsere Schweizer Grenzwerte niedriger wären, einige Gemeinden auch kein Moratorium beschlossen hätten. Braucht es nicht einen Druck aus der Bevölkerung, aus den Gemeindebehörden, aus den Kantonen, damit der Bund endlich einmal diese zu hohen Grenzwerte herabsetzt?
Annemarie Jenal Ammann (Erlenbach)
Antennenbau und Gesundheit
Gemäss der Zürcher Regierung geht es beim Antennenbau um die Durchsetzung der Rechtmässigkeit. Das ist für sie die einzige Handlungsoption. Was aber, wenn bei der voreiligen Anwendung der ungeprüften Technologie des GSM- und UMTS-Mobilfunks Recht zu Unrecht wird? Dann braucht es eben notwendig den mit vollem Recht gesundheitlich motivierten Widerstand der Betroffenen gegen das wirtschaftspolitisch motivierte Diktat des Bundes. Denn auch die Rechtsprechung versagt, weil sie sich diesem Diktat beugt. Kurz: Es geht um den Kampf im Namen der Gesundheit der Bevölkerung gegen staatlich geschützte Wirtschaftsinteressen. Warum verschliesst der Bund als Verordnungsgeber die Augen vor den mittlerweile eindeutigen Erfahrungen mit Beschwerden und Krankheiten, mit hoher Mieterfluktuation und mit unverkäuflich gewordenem Wohneigentum um die Antennen herum? Und warum beschränkt sich die Kantonsregierung auf die Rolle einer blinden und tauben Vollzugsbehörde, statt die Bürger wirksam vor einem der grössten langfristigen Gesundheitsrisiken wirksam zu schützen? Warum vertraut sie dem Bundesrat, wenn dieses Vertrauen doch offensichtlich unberechtigt ist? Die - vom Bundesrat missachtete - Gesetzesbasis für einen vorsorglichen Schutz ist im Umweltschutzgesetz und im Zürcher Gesundheitsgesetz vorhanden.
Peter Schlegel (Esslingen)
Freitag 9. September 2005, Kanton
«Potenzial für schädliche Wirkungen»
http://www.freiburger-nachrichten.ch/smifrontend/artikel.cfm?id=46368
Noch fehlen fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse, um alle Fragen rund um die Mobilfunkantennen zu beantworten, schreibt der Staatsrat auf eine Anfrage von SP-Grossrätin Solange Berset bezüglich des Widerstandes in der Bevölkerung.
Da eine Unsicherheit über die gesundheitlichen Folgen von nicht ionisierender Strahlung (NIS) besteht, zeigt der Staatsrat auch Verständnis für die Widerstände in der Bevölkerung gegen den Bau von Mobilfunkantennen.
Doch ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse sei es nicht möglich, die im Raum stehenden Fragen zu beantworten, schreibt der Staatsrat in einer Antwort auf die Frage von SP-Grossrätin Solange Berset bezüglich Widerstand gegen die Mobilfunktantennen.
Wissenschaftliche Studien mangelhaft
Die Frage, ob NIS ein Gesundheitsrisiko darstelle oder nicht, konnte in den bisherigen wissenschaftlichen Studien nicht endgültig beantwortet werden. Wissenschaftlicher Konsens über schädliche Wirkungen besteht nur bezüglich der thermischen und der Stimulationswirkungen, räumt der Staatsrat ein.
Im Bereich der Mobiltelefonie würden diese Symptome aber nur beim Benutzen des Mobiltelefons auftreten. Zu den elektromagnetischen Emissionen der Basisstationen (Mobilfunkantennen) wiederum äussert sich der Staatsrat folgendermassen: «Alle Beobachtungen aus wissenschaftlichen Untersuchungen lassen lediglich ein Potenzial für schädliche oder lästige Wirkungen erkennen; ein Risiko ist nach wissenschaftlichen Massstäben nicht bewiesen, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.»
Massnahmen auf Bundesebene
Der Staatsrat begrüsst denn auch die Entscheidung des Bundesrates ein neues Nationales Forschungsprogramm mit dem Thema «Nicht ionisierende Strahlung; Umwelt und Gesundheit» zu lancieren.
Damit soll der Besorgnis der Bevölkerung Rechnung getragen und die Frage nach der Gefährlichkeit der NIS fundiert beantwortet werden.
Bestimmungen werden eingehalten
Es werde auch darum gehen, die technischen Entwicklungen (insbesondere die technischen Fortschritte bei den Sendeanlagen) genau zu verfolgen, da es sehr wahrscheinlich möglich sein wird, die NIS-Emissionen dank neuer Technologien zu senken. In der Zwischenzeit achte der Staat darauf, so die Antwort, dass die Bestimmungen der NISV beim Errichten einer Mobilfunkantenne ausnahmslos eingehalten werden.
Gestützt auf das heute bestehende Wissen werde damit dem Vorsorgegrundsatz Genüge getan. Ausserdem hätten die betroffenen Personen laut Baurecht - insbesondere während der öffentlichen Auflage von Antennen-Bauvorhaben - die Möglichkeit, ihre Vorbehalte anzumelden und gegebenenfalls Einsprachen einzureichen. il
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© 24 heures Région Lausannoise; 09.09.2005; page 28
Non à une antenne géante
RENENS La Municipalité ne veut pas d'une antenne de 25 mètres de haut à l'entrée est de la localité. Elle a refusé de délivrer le permis de construire à Sunrise qui projetait d'installer un équipement pour la téléphonie mobile à l'angle de la rue de Lausanne et de la rue du Léman. L'entreprise a décidé de faire recours contre la décision de la Municipalité qui jugeait notamment le choix de l'emplacement peu opportun. 2
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© Neue Zürcher Zeitung; 09.09.2005; Seite 17; Nummer 210
Briefe an die NZZ
Zum Antennen-Moratorium
Annemarie Jenal Ammann
«Der Regierungsrat hält fest, es sei den Gemeinden nicht erlaubt, Moratorien in Bezug auf neue UMTS-Antennen auszusprechen» (NZZ 31. 8. 05). Warum wollen wohl manche ein Moratorium? Unsere Schweizer Grenzwerte betragen 4-6 V/m in Innenräumen. Im Aussenbereich (inkl. Verkehrsmitteln) betragen diese aber 40-60 V/m. Im Land Salzburg wurde seitens der Behörde empfohlen, 0,02 V/m infolge GSM-Mobilfunkstrahlung und 0,006 V/m infolge UMTS- Strahlung nicht zu überschreiten. Diese Werte sind durch die gesamteuropäische Erfahrung seit Jahren erhärtet. Der offizielle Grenzwert basiert demgegenüber auf blosser Physik: Der menschliche Körper darf sich nicht übermässig erwärmen. Biologische Studien zu Zellveränderungen, zu Nerven- Reaktionen, zur Durchlässigkeit der Blut-Hirn- Schranke usw. wurden jedoch damals nicht gemacht. Heute aber gibt es solche Studien, und sie sind alarmierend. Zwei aktuelle Krebsstudien (Naila, Deutschland, und Netanya, Israel), ergaben ein 3- bzw. 4-mal höheres Krebsrisiko neben Mobilfunksendern bei 0,2 bis 1,4 V/m. Unverständlich, dass der Bund 6 Jahre nach der Grenzwertfestsetzung nichts dazugelernt hat! Ich bin sicher, dass wenn unsere Schweizer Grenzwerte niedriger wären, einige Gemeinden auch kein Moratorium beschlossen hätten. Braucht es nicht einen Druck aus der Bevölkerung, aus den Gemeindebehörden, aus den Kantonen, damit der Bund endlich einmal diese zu hohen Grenzwerte herabsetzt?
Annemarie Jenal Ammann (Erlenbach)
Antennenbau und Gesundheit
Gemäss der Zürcher Regierung geht es beim Antennenbau um die Durchsetzung der Rechtmässigkeit. Das ist für sie die einzige Handlungsoption. Was aber, wenn bei der voreiligen Anwendung der ungeprüften Technologie des GSM- und UMTS-Mobilfunks Recht zu Unrecht wird? Dann braucht es eben notwendig den mit vollem Recht gesundheitlich motivierten Widerstand der Betroffenen gegen das wirtschaftspolitisch motivierte Diktat des Bundes. Denn auch die Rechtsprechung versagt, weil sie sich diesem Diktat beugt. Kurz: Es geht um den Kampf im Namen der Gesundheit der Bevölkerung gegen staatlich geschützte Wirtschaftsinteressen. Warum verschliesst der Bund als Verordnungsgeber die Augen vor den mittlerweile eindeutigen Erfahrungen mit Beschwerden und Krankheiten, mit hoher Mieterfluktuation und mit unverkäuflich gewordenem Wohneigentum um die Antennen herum? Und warum beschränkt sich die Kantonsregierung auf die Rolle einer blinden und tauben Vollzugsbehörde, statt die Bürger wirksam vor einem der grössten langfristigen Gesundheitsrisiken wirksam zu schützen? Warum vertraut sie dem Bundesrat, wenn dieses Vertrauen doch offensichtlich unberechtigt ist? Die - vom Bundesrat missachtete - Gesetzesbasis für einen vorsorglichen Schutz ist im Umweltschutzgesetz und im Zürcher Gesundheitsgesetz vorhanden.
Peter Schlegel (Esslingen)