Schnottwil: Antenne vergessen/Langenthal:Einsprachen gegen U

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Schnottwil: Antenne vergessen/Langenthal:Einsprachen gegen U

von The Future's black » 13. Oktober 2005 12:31

© Berner Zeitung; 08.10.2005; Seite 29

SO-Region Solothurn

Schnottwil

Antenne vergessen

Die Swisscom will ein neues Baugesuch für die Erstellung einer neuen UMTS- und Richtfunkantenne in Schnottwil einreichen. Dies ist notwendig, weil sie offenbar vergessen hatte, gegen den negativen Entscheid der Bau- und Werkkommission rechtzeitig die nötigen Rechtsmittel zu ergreifen. Gleichzeitig wurde auch der neue Mietvertrag zur Genehmigung eingereicht. Der jährliche Mietzins für die Swisscom Mobile AG sowie jeden allfälligen weiteren Mit-benutzer beträgt 4000 Franken. Er ist indexiert. mgt
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© Berner Zeitung; 08.10.2005; Seite 25

BZ-OA-Aufschlagseite

langenthal

Einsprachen gegen UMTS

Total 17 Einsprachen sind von den Anwohnern des Zeiewegs bei der Stadt eingegangen. Sie wehren sich gegen das Bauvorhaben des Mobilfunkanbieters Sunrise, der im Langenthaler Mehrfamilienhausquartier einen Mast mit drei Antennen für GSM und UMTS bauen will (wir berichteten). Die Einsprachen - darunter drei Sammeleinsprachen - beziehen sich auf eventuelle Gesundheitsschäden, den Wertverlust der Liegenschaften und das von der Stadt verhängte UMTS-Moratorium. Die Einsprachen werden nun von der Stadt überprüft. Erst danach, so Bauinspektor Manuel Bellot, entscheide der Gemeinderat über die Durchsetzung des Moratoriums in diesem Fall. khl

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© St. Galler Tagblatt; 06.10.2005

Stadt St. Gallen 1 (Uebernahmeseite)

Hauptblatt

Die meisten Antennen sind gebaut

Die Mobilfunkanbieter zu ihren Plänen in der Stadt St. Gallen

In der Schweiz gibt es immer mehr Handys. Heisst das, dass bald weitere Antennen gebaut werden in der Stadt? Zwei von drei Anbietern erklären, es stehe kein grosser Ausbau mehr bevor. Grosse Unbekannte ist allerdings die neue Technologie UMTS.

petra mühlhäuser

In wenigen Jahren schon soll es in der Schweiz mehr Mobiltelefone geben als Einwohner - das war kürzlich der Presse zu entnehmen. Ende letzten Jahres lag die so genannte Marktdurchdringung gemäss der Homepage des Bundesamts für Kommunikation, Bakom, bei 87 Prozent. Bereits heute gibt es etwa in Luxemburg mehr Handys als Personen (122 Prozent).

Wo mehr zum Natel gegriffen wird, braucht es auch mehr Mobilfunkantennen. Heisst das nun, dass uns schon bald weitere Konflikte um die Errichtung entsprechender Anlagen bevorstehen?

Auf die Anrufe kommt es an

Die Mobilfunkbetreiber geben grundsätzlich Entwarnung: Mehr Handys heisst nicht gleich mehr Antennen. Auch wer ein Zweithandy hat, kann nur ein Telefon aufs Mal machen. Es hängt vom Gesprächsaufkommen ab, ob die Mobilfunkantennen die Nachfrage bewältigen können oder nicht.

Swisscom und Orange erklären, die Stadt zurzeit gut abdecken zu können. Swisscom hat auf Stadtgebiet zurzeit 25 Antennenanlagen mit GSM und/oder UMTS (siehe Kasten) in Betrieb. Eine Station ist noch im Bau und wird nächstes Jahr in Betrieb genommen. Die Abdeckung, auch mit der neuen UMTS-Technologie, ist für die Swisscom ausreichend. Im Stadtzentrum würde es gemäss Jürg Studerus von der Fachgruppe Mobilkommunikation und Umwelt bei Swisscom noch einen Standort vertragen, aber die seien dort besonders schwer zu finden. Und gerade hier braucht es am meisten Kapazitäten, weil am meisten telefoniert wird, wo am meisten Leute unterwegs sind: in Einkaufsmeilen zum Beispiel, Bildungsstätten oder Zentren mit vielen Arbeitsplätzen. Entsprechend kann sich die Nachfrage ändern, wenn etwa ein Business-Komplex gebaut wird.

«Ein Netz ist nie ganz fertig», sagt Tilman Eberle von der Fachstelle Umwelt bei Orange. Gemäss ihrer Homepage wird Orange bis Ende Jahr die UMTS-Abdeckung in der Innenstadt sowie im Osten der Stadt noch ausbauen. Orange verfügt gemäss Eberle derzeit über 20 bis 25 Standorte in der Stadt. Allerdings seien noch nicht alle in Betrieb. Bis Ende Jahr sind zwei zusätzliche geplant. Probleme gebe es nicht mit der Grundversorgung, sondern allenfalls mit der Kapazität, so Eberle.

Wie sich die Nachfrage nach der neuen UMTS-Technologie entwickle, sei derzeit allerdings schwer abschätzbar, erklärt er. Der Markt ist dynamisch, Kundenzahl und Verhalten der Konsumenten sind schwer vorauszusehen. Auch Jürg Studerus von Swisscom spricht davon, dass je nach Entwicklung allenfalls das UMTS-Netz noch etwas verdichtet werden müsse.

«Intensive Jahre»

Weil die Bewilligungsverfahren langwierig sein können, wenn es zu Einsprachen oder sogar Gerichtsverfahren kommt, müssten die Mobilfunkanbieter vorausplanen, sagt Tilman Eberle von Orange. Der Netzaufbau unmittelbar nach der Liberalisierung des Marktes und der Ausbau auf UMTS habe in der Stadt «sehr intensive Jahre» gebracht. Doch heute stehe Orange gut da.

Sunrise: Vier weitere Antennen

Über sechs Antennen mit der UMTS-Technologie verfügt derzeit Sunrise, zwei weitere kommen bis Ende Jahr noch hinzu. Vier, allenfalls fünf Standorte braucht Sunrise gemäss dem Umweltbeauftragten Manfred Speckert noch auf Stadtgebiet, und zwar möglichst bald. Er versichert: «Wir bauen nirgends eine Infrastruktur auf, wo wir sie nicht brauchen», denn die sei teuer.

Somit dürfte es auf Stadtgebiet derzeit gegen 60 Mobilfunkantennen geben. Das ist relativ wenig im Vergleich etwa zu Zürich, wo es gemäss Speckert 600 Standorte gibt. Allerdings sind hier die Mikrozellen mit eingerechnet. Neben den so genannten Makroantennen gibt es auch in St. Gallen noch eine Reihe Mikrozellen. Sie befinden sich oft in Komplexen mit viel Publikumsverkehr (etwa der Olma) und eignen sich wegen ihrer kleinen Leistung nicht für die Flächenabdeckung. Entsprechend ist für Mikrozellen auch keine Baubewilligung nötig. Sunrise etwa betreibt in der Stadt zehn davon.


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© Mittelland Zeitung; 06.10.2005

Baden Tabloid

briefe an die az

Gegen Antennenbauer machtlos

AZ vom 24. 9./4. 10. Auch mitten in der Wohnzone von Neuenhof plant Sunrise einen Mobilfunkantennenbau. Bei unserer Einspracheverhandlung (90 Einsprachen) mussten wir trotz vieler Argumente (Gesundheitsschäden/Wertminderung unserer Wohnhäuser etc.) zur Kenntnis nehmen, dass wir im Grunde gar nichts dagegen unternehmen können und die Sunrise mit dem Segen unserer Dorfpolitiker ihr Bauvorhaben realisieren wird. Es scheint so, dass jede Telefongesellschaft ihre Antennen dorthin bauen kann, wo es ihr passt. Auch unser Vorschlag, die Antenne in wenig besiedeltes Gebiet zu bauen, wurde belächelt. Wir scheinen diesbezüglich also machtlos zu sein. Sie sehen Herr Wannaz, auch bei uns in Neuenhof wird es eine Mobilfunkantenne mehr mitten in einem Wohnquartier geben.

F. Lopo, Neuenhof
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© Neue Luzerner Zeitung; 06.10.2005; Seite 27

Zuger Zeitung Leserbriefe

Solls ein Mindestalter für Handybenützer geben?

Wieso werden also eigentlich immer noch die Antennen bekämpft? Man weiss doch, dass es davon gezwungenermassen immer mehr oder stärkere braucht bei stärkerer Nachfrage, da ein Sender nur eine begrenzte Anzahl Gespräche bewältigen kann. Bequem ist es, nach jeder örtlichen Baubewilligung für eine Antenne auf die gemeindlichen Behörden einzuprügeln, obwohl man mittlerweile weiss, dass deren Befugnisse durch eidgenössische Bestimmungen begrenzt sind. Braucht es vielleicht etwas mehr Zivilcourage, sich für ein Mindestalter der Benutzer und höhere Gebühren einzusetzen? Könnten sich dann plötzlich persönliche Freunde und Bekannte angegriffen fühlen?

Verena Dübendorfer-Vetsch, Baar

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© Basler Zeitung; 06.10.2005; Seite 16

land

Jetzt sieht Bättwil wegen Orange rot

Solothurner Obergericht gibt grünes Licht für den Bau einer umstrittenen Sendeanlage

Kurt Tschan
Ein Grundsatzurteil des Amtsgerichtes Dorneck-Thierstein ist Makulatur, noch ehe es in Rechtskraft getreten ist. Das Solothurner Obergericht hält die Mietverträge beim Bau von Sendeanlagen für rechtens.

Der Entscheid des dreiköpfigen Amtsgerichtes in Dornach unter der Leitung von Markus Christ Ende Oktober 2004 barg Zündstoff. Erstmals in der Schweiz zweifelte ein Gericht die Gültigkeit der Verträge an, die die Mobilfunkanbieter zum Erstellen ihrer Sendeanlagen mit Grundstück- und Landbesitzern abgeschlossen haben.

Weil Orange und Co. auf fremdem Grund und Boden bauliche Anlagen erstellen, könne nicht von einem Mietvertrag die Rede sein. Vielmehr hätten die Betreiber von Handy-Anlagen Baurechtsverträge abschliessen müssen, befand das Gericht. Zudem rüffelten sie Orange SA, weil im Fall von Bättwil fälschlicherweise das Mietrecht als solches im Grundbuch eingetragen werden sollte und nicht ein Eintrag als Dienstbarkeit vorgesehen war. Mit seiner Rechtsaufffassung steht das Richteramt in Dornach vorerst aber im Abseits.

boykott im dorf. Im September hat das Solothurner Obergericht «eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen», wie der Anwalt des betroffenen Garagisten in Bättwil, Lorenz Altenbach, betont. Lapidar in nur zwei Sätzen sei den Mobilfunkanbietern bestätigt worden, dass die bisherige Praxis mit Mietverträgen richtig sei.

Knifflig ist der Fall in Bättwil aber auch in anderer Hinsicht: Nachdem der Garagist den Vertrag mit Orange Communications SA unterzeichnet hatte, kündigte er ihn plötzlich wieder. Vor Gericht gab er an, dass er mehrfach übel beschimpft worden sei. Kunden hätten zudem woanders getankt und ihre Fahrzeuge nicht mehr zur Reparatur gebracht. Der Widerstand gegen das Projekt manifestierte sich aber auch an der Gründung von zwei Initiativ-Komitees in Bättwil. Diese sammelten nicht weniger als 700 Unterschriften und brachten dadurch nicht nur den Garagisten, sondern auch die Einwohnergemeinde unter Druck.

In einem für Schweizer Verhältnisse einmaligen Entscheid stellte die Gemeindeversammlung schliesslich dem Gemeinderat einen Blankocheck aus. Um die ungeliebte Orange-Antenne zu verhindern, wurde ohne Kostendach ein Kredit für die Verfahrenskosten sowie die Schadenersatzforderungen von Orange erteilt. Diese beliefen sich bei der Widerklage von Orange immerhin auf respektable 900 000 Franken.

bundesgericht anrufen. Mit dem Entscheid des Solothurner Obergerichtes ist dieser sechsstellige Betrag zwar vorerst vom Tisch. Allerdings wird nun eine Parteientschädigung von 16 300 Franken fällig, die eigentlich der Garagist zahlen müsste. Zudem muss die Einwohnergemeinde die Parteikosten des Garagisten sowie einen Grossteil der Gerichtskosten übernehmen.

Im Gegensatz zum Amtsgericht hatte das Obergericht keine wichtigen Gründe ausfindig gemacht, die den Garagisten zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages berechtigt hätten. Der Widerstand gegen den Antennenbau sei voraussehbar gewesen. Es habe sich um blosse Konjunkturschwankungen gehandelt. Sollte der Garagist bei der Unterzeichnung des Vertrages mit Orange den möglichen Widerstand im Dorf nicht bedacht haben, hätte er sich dies selber zuzuschrieben.

Gemäss Altenbach prüft der Gemeinderat von Bättwil gegenwärtig, ob gegen das Urteil Berufung vor Bundesgericht eingelegt wird. Die Frist dafür läuft bis zum 17. Oktober. Bis zu diesem Zeitpunkt sei es nicht möglich, das Urteil des Obergerichtes öffentlich zu kommentieren. Verzichtet die Gemeinde auf einen Weiterzug des Verfahrens, kann Orange in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kreisschule «Laubfrosch» mit dem Bau der Sendeanlage beginnen.
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© St. Galler Tagblatt; 06.10.2005

Wil

Wiler Zeitung / Volksfreund

Strengere Vorschriften

Der Stadtrat will die maximale Höhe von Mobilfunkantennen deutlich einschränken

Der Wiler Stadtrat beantragt das Baureglement so zu ergänzen, dass die Baukommission verstärkt Einfluss auf die Wahl der Standorte von Mobilfunkantennen nehmen kann.

Der Gebrauch von Mobiltelefonen habe in den letzten Jahren massiv zugenommen, ist in einer Medienmitteilung der Stadtkanzlei nachzulesen. Dementsprechend werde die Mobilfunk-Versorgung immer besser und lückenloser. Die Strahlung, welche von Mobilfunkantennen ausgehe, nehme dabei ebenfalls zu, und in weiten Teilen der Bevölkerung steige die Verunsicherung in Bezug auf mögliche gesundheitsschädigende Auswirkungen. Zum Schutz der Bevölkerung vor der Strahlenbelastung habe der Bundesrat in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) Grenzwerte festgelegt. Mobilfunkantennen dürften nur errichtet werden, wenn die in der NISV festgelegten Grenzwerte eingehalten würden. Trotz dieser rechtlichen Schranken bleibe die Verunsicherung und die Angst in Teilen der Bevölkerung gross, so die Medienmitteilung des Stadtrats. Wenig im Bewusstsein der Bevölkerung verankert sei dagegen die Strahlung, die beim Gebrauch des Mobiltelefons vom Gerät selbst ausgehe. Auch wenn eine Schädigung der Gesundheit bei Einhaltung der Immissionsgrenzwerte wissenschaftlich nicht nachgewiesen sei, könne sie nicht einfach ausgeschlossen werden. Der Stadtrat nehme die Anliegen der Bevölkerung ernst, zumal es den Mobilfunkbetreibern nicht gelinge, Ängste und Verunsicherung abzubauen. Der Stadtrat beabsichtige nicht, den Bau weiterer Mobilfunkantennen auf dem Gebiet der Gemeinde gänzlich zu verbieten, was rechtlich nicht zulässig wäre. Die bisherige Entwicklung wecke jedoch den Eindruck, dass Antennen dort erstellt würden, wo die Zustimmung der Grundeigentümer am leichtesten erreicht werde. Deshalb wolle der Stadtrat auf die Wahl der Standorte verstärkt Einfluss nehmen.

Handlungsspielraum abgeklärt

Gestützt auf ein vom Stadtparlament am 3. Juni des vergangenen Jahres erheblich erklärtes Postulat, habe der Stadtrat die geltende Bewilligungspraxis unabhängig von einem konkreten Einzelfall überprüft. Dabei habe er abklären lassen, ob ein weitergehender rechtlicher Handlungsspielraum auf kommunaler Ebene bestehe, um bei der Erstellung von Mobilfunkanlagen auf die Wahl der Standorte Einfluss nehmen zu können. Die rechtlichen Abklärungen hätten zum Ergebnis geführt, dass sich die im Postulat gemachten Vorschläge nicht realisieren liessen. Demgegenüber bestehe im Bereich der baurechtlichen Bestimmungen ein gewisser Handlungsspielraum. Gemäss kantonalem Baugesetz könnten die Gemeinden im Baureglement oder in Sonderbauvorschriften die äussere Erscheinungsform von Bauten und Anlagen regeln. Diesen Spielraum beabsichtige der Stadtrat zu nutzen. Die Erscheinung von Anlagen - dazu gehören Kamine, feste Krananlagen, Leitungsmasten oder Antennen - sei weitgehend durch ihren technischen Zweck bestimmt. Da bei solchen Anlagen die Nachbarn und die Allgemeinheit betroffen seien, sei es angezeigt, im Baureglement Vorschriften bezüglich der Höhe und des Grenzabstandes zu schaffen.

Höhe beschränken

Der Stadtrat erachte es als sinnvoll, bezüglich der Anlagenhöhe auf die in der jeweiligen Bauzone geltende maximale Firsthöhe von Bauten abzustellen. Diese solle auch für Dachaufbauten gelten. Zudem hätten Anlagen in Bauzonen den für Bauten geltenden kleinen Grenzabstand einzuhalten. In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen betrage der Grenzabstand generell sechs Meter. Die Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen bleibe bestehen. Voraussetzung einer Ausnahmebewilligung für eine Mobilfunkanlage werde auch sein, dass sie für die Versorgung des Gebiets notwendig sei und dass auch Ersatzstandorte geprüft würden. Damit bestehe eine rechtliche Ausgangslage, die etwa vergleichbar sei mit jener für die Erstellung einer solchen Anlage ausserhalb der Bauzone.

Regeln wie bei Bauten

Die vom Stadtrat beantragte Ergänzung des Baureglementes liege im öffentlichen Interesse. Die Regelung bedeutet kein generelles Verbot von Mobilfunkanlagen und tangiere auch die bundesrechtlich festgelegten Grenzwerte für die Strahlungsimmissionen nicht. Sie unterstelle jedoch die Mobilfunkanlagen und alle anderen Arten von Anlagen einer Regelbauweise, wie sie für Bauten seit jeher gelte. Die Parlamentsvorlage sei der Bau- und Verkehrskommission zur Vorberatung zugewiesen worden, schreibt der Stadtrat abschliessend. (sk.)
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