von mips » 21. November 2005 10:53
In Form einer Anpassung der Hausordnung wohl kaum. Wenn dieses Verbot aber im Mietvertrag definiert wird, der von beiden Seiten unterzeichnet ist, dann sollte diese Forderung auch durchsetzbar sein.
Die Anpassung bestehender Mitverträge kann ein Mieter verweigern. Dem Vermieter bleibt dann nur noch das Mietverhältnis aufzukündigen. Der Mieter hat dann die mietrechtlichen Möglichkeiten die Kündigungen anzufechten und dürfte vermutlich recht bekommen, wenn die Kündigung auf Grund der Verweigerung eines neuen Vertrages erfolgte, dessen Abweichung zum alten Vertrag hauptsächlich aus dem DECT- Verbot besteht.
Ich rate deshalb Vermietern, die diesen löblichen Weg gehen wollen, zuerst das Gespräch mit den Mietern zu suchen und über die Gefahr aufzuklären. Wenn dann eine von zehn Partien nicht einsichtig ist, kann sozialer Druck durch die Nachbarn erfolgreicher sein als der Rechtsweg.
In Form einer Anpassung der Hausordnung wohl kaum. Wenn dieses Verbot aber im Mietvertrag definiert wird, der von beiden Seiten unterzeichnet ist, dann sollte diese Forderung auch durchsetzbar sein.
Die Anpassung bestehender Mitverträge kann ein Mieter verweigern. Dem Vermieter bleibt dann nur noch das Mietverhältnis aufzukündigen. Der Mieter hat dann die mietrechtlichen Möglichkeiten die Kündigungen anzufechten und dürfte vermutlich recht bekommen, wenn die Kündigung auf Grund der Verweigerung eines neuen Vertrages erfolgte, dessen Abweichung zum alten Vertrag hauptsächlich aus dem DECT- Verbot besteht.
Ich rate deshalb Vermietern, die diesen löblichen Weg gehen wollen, zuerst das Gespräch mit den Mietern zu suchen und über die Gefahr aufzuklären. Wenn dann eine von zehn Partien nicht einsichtig ist, kann sozialer Druck durch die Nachbarn erfolgreicher sein als der Rechtsweg.