Beco sorgt für Marschhalt bei Natelantennen

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Beco sorgt für Marschhalt bei Natelantennen

von The Future's black » 23. November 2005 11:55

© Der Bund; 23.11.2005; Seite 23

Bernseite

Der Bund

Beco sorgt für Marschhalt bei Natelantennen

Bis voraussichtlich Ende Jahr werden wegen des Bundesgerichtsurteils im Fall Bolligen im ganzen Kanton keine Sendeanlagen mehr genehmigt

Das Urteil des Bundesgerichts zur geplanten Orange-Anlage in Bolligen hat weitreichende Folgen: Das Berner Wirtschaftsamt (Beco) hat alle Genehmigungen gestoppt. Und auf die Netzbetreiber kommen rigorose Kontrollen zu.

rainer schneuwly

Den Betreibern von Mobilfunknetzen in der Schweiz weht eine zunehmend steife Bise entgegen. Einerseits melden immer mehr Gemeinden, dass sie, bis fundierte Aussagen über allfällige gesundheitliche Folgen der Strahlung vorliegen, keine neuen Antennen mehr auf eigenen Liegenschaften aufstellen lassen. Letzte Woche fällte der Berner Gemeinderat diesen Entscheid, schon seit mehreren Jahren übrigens handelt der Ostermundiger Gemeinderat so. Anderseits hat die kantonale Aufsichtsbehörde über Mobilfunkantennen, die Abteilung Immissionsschutz des Berner Wirtschaftsamts (Beco), vor ein paar Tagen ein Antennengenehmigungsmoratorium ausgesprochen. In einem Brief an die Regierungsstatthalter und die rund 30 Bauverwaltungen mit voller Bewilligungskompetenz im Kanton schreibt das Beco, es werde - voraussichtlich bis Ende Jahr - keine neuen Genehmigungen für Mobilfunk-Basisstationen mehr erteilen. Hängige Baugesuche könnten aber weiter bearbeitet werden. Gemäss Peter Matti vom Beco dürften im Kanton Bern vom Moratorium etwa 50 Gesuche betroffen sein.

Leistung muss überprüft werden

Der Grund für das Moratorium: Im März hat das Bundesgericht die Beschwerde von Privatpersonen gegen ein Antennenprojekt der Firma Orange in Bolligen gutgeheissen und den Fall zurück ans Verwaltungsgericht geschickt. In diesem Urteil halten die Lausanner Richter fest, dass die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen gewährleistet und überwacht werden muss. In einem Urteil von 2002 zu einer Zürcher Mobilfunkantenne hat das Bundesgericht auch festgehalten, dass die Vollzugsbehörden - die Kantone - sicherstellen müssen, dass die Antennen in die festgelegte Richtung strahlen. «Die Senderichtung der Antennen (horizontal und vertikal) ist eine wichtige Grösse für die Berechnung der NIS-Belastung», steht im Urteil. NIS bedeutet nichtionisierende Strahlung.

Soft- statt «Hardware» ändern

Matti, Experte für nichtionisierende Strahlung im Beco, sagt, das Bundesgericht habe an sich bauliche Massnahmen an den Antennen gefordert. Es liess aber auch andere Möglichkeiten offen. Den in einer nationalen Arbeitsgruppe zusammengeschlossenen NIS-Fachleuten scheint es sinnvoll, wenn die Mobilfunkbetreiber mit einer Änderung der Antennensteuerungstechnik die Leistungsbeschränkung und den Neigewinkel garantieren. «Das wird heute alles ferngesteuert», erkärt Matti. In einer von den Fachleuten in Auftrag gegebenen Expertise bestätigte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Machbarkeit und hält den Vorschlag ebenfalls für zweckmässig. Die NIS-Fachleute schlagen nun vor, dass die Computerprogramme, welche die Antennen steuern, so abgeändert werden, dass bei einer Überschreitung der zulässigen Sendeleistung oder bei einer Veränderung des Neigungswinkels das System automatisch einen Alarm auslöst. Die NIS-Fachstellen wollen stichprobenartig diese Vergleiche zwischen den Vorgaben der Baubewilligung und der effektiven Antennenstrahlung überprüfen können. Ausserdem soll eine externe Qualitätssicherungsinstitution die Arbeit der Mobilfunkbetreiber inspizieren. Vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft erwarten die NIS-Fachleute bis Ende Jahr in Form einer Empfehlung grünes Licht für diese Vorschläge. Deshalb das Moratorium bis Ende Jahr.

Bedeutet die verschärfte Prüfung der Antennenabstrahlung, dass die Mobilfunkbetreiber hin und wieder ihre Antennen zu stark nutzten? Seit einem Jahr habe die bernische Fachstelle die Möglichkeit, die Antennendaten der Mobilfunkbetreiber beim Bakom online einzusehen, antwortet Matti. Leistungsüberschreitungen seien keine festgestellt worden. «Gerade bei älteren Anlagen ist die Datenfülle aber weniger gross.»

Ziel der kantonalen Fachstellen ist es, dass ab nächstem Jahr neue und bestehende Anlagen überprüft werden können. «Das bedeutet natürlich einen Kraftakt für die Netzbetreiber», gibt Matti zu.

Betreiber sind schon fast bereit

Wie reagieren die drei Schweizer Mobilfunknetzbetreiber auf die neusten Entwicklungen? Carsten Krenz von Swisscom Mobile sagte gestern auf Anfrage, im Rahmen des Branchenverbands Sicta hätten sich die drei Unternehmen dem Vorschlag der NIS-Fachstellen angeschlossen und bereits schriftlich zugesichert, die Computerprogramme anzupassen. Swisscom ist zuversichtlich, Anfang nächstes Jahr bereit zu sein. «Wir stellen uns damit einer sehr grossen Herausforderung, die nur mit erheblichen Anstrengungen gemeistert werden kann», bestätigt Krenz. Die Arbeiten hätten «erhebliche Kostenfolgen», die aber nicht auf die Kundschaft abgewälzt würden. Im Vergleich mit anderen Branchen machten die Behörden den Mobilfunkbetreibern sehr strenge Auflagen, so Krenz weiter.

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