BAFU-QS-SYSTEM WICHTIG!

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BAFU-QS-SYSTEM WICHTIG!

von QS-Schrotti » 23. Januar 2006 13:38

Zum rechtswidrigen QS-System (Rundschreiben vom 16.01.2006) des BAFU inkl. Prüfstelle, welches noch gar nicht existiert:

Das QS-System lässt es faktisch zu, dass maximal während 24 Stunden die Grenzwerte überschritten werden (Behebung der Grenzwertüberschreitung in max. 24 Stunden). Dies widerspricht in krasser Weise dem Sinn und Zweck von BGE 1A.160/2004: Sinn und Zweck der "baulichen Vorkehrungen" ist es gerade, dass die Grenzwerte im Betrieb niemals bzw. zu keinem Zeitpunkt überschritten werden können. Wie kann ein BAFU es mittels eines QS-Systems überhaupt zulassen, dass Grenzwertüberschreitungen (überhaupt noch) möglich sind? Grenzwertüberschreitungen darf es aufgrund des Vorsorgeprinzips einfach nie geben. Innerhalb von 24 Stunden sollen ja die allfälligen Grenzwertüberschreitungen "behoben" werden.

Die NISV und das Vorsorgeprinzip statuieren jedoch, dass Grenzwertüberschreitungen im Betrieb niemals bzw. zu keinem Zeitpunkt vorkommen dürfen.

Das QS-System steht im krassen Widerspruch zur NISV und zum Vorsorgeprinzip, weil Grenzwertüberschreitungen nach wie vor - wenn auch "beschränkt" auf max. 24 Stunden - möglich sind.

Heute ist das QS-System ja noch nicht existent. Daraus folgt, dass die Mobilfunkbetreiber heute ohne QS-System eigentlich unkontrolliert (mit Ausnahme im Zeitpunkt der Abnahme- und Kontrollmessungen natürlich) die Grenzwerte im Betrieb per Fernsteuerung überschreiten können - auch länger als "nur" 24 Stunden. Das ist rechtswidrig.

Wozu brauchen wir dann noch die NISV und das Vorsorgeprinzip? Das QS-System ist definitiv rechtswidrig, weil Grenzwertüberschreitungen (immer noch) möglich sind, obwohl solche per se seit Inkrafttreten der NISV im Betrieb überhaupt gar nicht passieren dürfen.

Werden eben die Grenzwerte überschritten, die tatsächlich möglich sind, können eben Gesundheitsschädigungen eintreten, obwohl man ja mit der Einhaltung der Grenzwerte GERADE vor Gesundheitsschädigungen schützen will. Richtig?

Da wie oben erläutert eben (ohne QS-System) Grenzwertüberschreitungen von mehr als 24 Stunden (eine Minute ist ja schon schlimm genug) "problemlos" per Fernsteuerung möglich waren und sind, ergaben/ergeben sich eben die zahlreichen gesundheitlichen Beschwerden von Menschen, die in der Nähe von Mobilfunkanlagen leben. Diese Erkenntnis ist mal gesichert. Die Gesundheitsbeschwerden sind eben vielleicht grösstenteils AUCH auf die Grenzwertüberschreitungen zurückzuführen - auch wenn diese jetzt mit dem QS-System auf max. 24 Stunden "reduziert" werden sollen. Schlimm genug, dass das überhaupt möglich ist. Aber was passiert während 24 Stunden mit einem menschlichen Körper mit einer Feldstärke von z.B. 10 V/m...? Und wir leben hier in der Schweiz, ich will nichts von zehnmal strengeren NIS-Grenzwerten als im Ausland hören. Der Massstab ist das schweizerische Recht und die "schweizerische Gesundheit" und nichts anderes. Das Vorsorgeprinzip, das Verfassungsrang hat, wird mit dem QS-System verhöhnt. Dieses ist rechtswidrig.

Der Witz ist, dass man jetzt nicht argumentieren kann, die Grenzwerte wurden/werden PERMANENT eingehalten und man macht/e ja Kontrollemessungen (im Zeitpunkt X, und nachher?) und Gesundheitsschädigungen sind bei Einhaltung der Grenzwerte unmöglich etc., wenn Grenzwertüberschreitungen (per Fernsteuerung, aber nicht nur) "locker" möglich waren/sind und sogar das QS-System immer noch Grenzwertüberschreitungen während 24 Stunden ermöglicht. Mit einer behördlicherseits möglichen Grenzwertüberschreitung - auch während 24 Stunden - kann ja die Gesundheit gerade Schaden nehmen und das ist rechtswidrig. In Tat und Wahrheit kann nämlich die Behebung von Grenzwertüberschreitungen auch mit dem neuen QS-System Wochen dauern. Dies stellt eine Tatsache dar.

Das QS-System des BAFU ist rechtswidrig.

Auf diese Weise, liebe Mitkämpfer, kann man mit einer (eher) formal-juristischen Argumentation den Spiess umdrehen...

Bitte weiterleiten an wen es angeht.

Gruss

QS-Schrotti

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