Sehr geehrter Herr Hidber
Endlich, endlich hat es auch Burgdorf begriffen. Kein Moratorium, aber dafür werden Baugesuche (im Lichte des Zürcher Verwaltungsgerichtsurteils vom 8. Februar, VB.2006.00001 [die Baubewilligung wurde ja aufgehoben]?) abgelehnt.
Heute zu lesen in der Berner Zeitung. Im "Der Bund", glaube ich, steht das natürlich ein bisschen "anders".
Als nächstes wird wohl auch noch das rechtswidrige QS-System daran glauben müssen. Wirklich unabhängige Juristen, die das Vorsorgeprinzip verstanden haben, halten das QS-System für rechtswidrig (vgl. Rausch/Marti/Griffel, Umweltrecht, Zürich 2004, S. 19-29).
In Frage gestellt werden nicht die NIS-Grenzwerte, sondern deren Überschreitung. Das sind eben zweierlei Dinge. Bei Überschreitung der NIS-Grenzwerte (durch das QS-System) wird gegen das verfassungsmässig verankerte Vorsorgeprinzip (Art. 74 BV) verstossen. Daher gibt es (endlich) Raum für die Anwendung des Vorsorgeprinzips.
Es geht auch ganz rechtlich und sachlich. Aber das Recht bzw. die Verfassung (Art. 74 BV, Vorsorgeprinzip) wird obsiegen und sicherlich nicht dieser QS-System-Schwachsinn. Zur Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip hat sich das Verwaltungsgericht Zürich ja nicht geäussert. Aber alle "stürzen" sich auf die Aussage, dass das inexistente "QS-System" grundsätzlich geeignet sei, die Strahlung "besser" zu kontrollieren. Per se stimmt die Aussage vollkommen, keine Diskussion. Aber das bedeutet eben nicht, dass das QS-System mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar ist.
Heute ohne QS-System verstossen sämtliche Mobilfunkanlagen "umso mehr" gegen das Vorsorgeprinzip, weil Grenzwertüberschreitungen (auch minime) an der Tagesordnung sind, wenn doch schon mit einem "Super"-QS-System faktisch Grenzwertüberschreitungen von 24 Stunden oder gar länger möglich sind.
Aber nein, nein, Mobilfunkstrahlung ist bei permanenter (auch minimen) Grenzwertüberschreitungen nicht gesundheitsschädlich, nein nein.
Wofür haben wir denn die NISV und die NIS-Anlagegrenzwerte? Reinste Bananenrepublik.
Die Mobilfunkbetreiber sind m.E. im Lichte des Vorsorgeprinzips (Art. 74 BV) nicht ernst zu nehmen. Dazu gehört auch das Forum Mobil. Das QS-System beweist es (e contrario).
Mit freundlichen Grüssen
Jakob Senn
Statt Stopp ein Nein. Das Moratorium fällt: In Burgdorf werden Baugesuche für Natelanlagen wieder bearbeitet – aber abschlägig beantwortet.
http://www.espace.ch/artikel_195845.html