von Evi » 22. Mai 2006 06:11
Das ist wieder einmal ein Musterbeispiel, wie man das Recht nach allen Regeln der Kunst verbiegen kann. Beträfe es den Normalbürger, würde pickelhart nach einem ergangenen Bundesgerichtsurteil verfahren. Da wäre nirgends von Unverhältnismässigkeit die Rede. Trifft es die Industrie, sind sämtliche Winkelzüge erlaubt, um deren Interessen zu schützen.
Frage: Gibt es jetzt keine mit Antennenfällen befassten Anwälte /hier im Fall Zürich), die dagegen energisch angehen?
Noch was: Das Bafu ist doch dem Departement Leuenberger unterstellt. Aber was hört man von dort zur Sache? Ohrenbetäubendes Schweigen!
Evi
Das ist wieder einmal ein Musterbeispiel, wie man das Recht nach allen Regeln der Kunst verbiegen kann. Beträfe es den Normalbürger, würde pickelhart nach einem ergangenen Bundesgerichtsurteil verfahren. Da wäre nirgends von Unverhältnismässigkeit die Rede. Trifft es die Industrie, sind sämtliche Winkelzüge erlaubt, um deren Interessen zu schützen.
Frage: Gibt es jetzt keine mit Antennenfällen befassten Anwälte /hier im Fall Zürich), die dagegen energisch angehen?
Noch was: Das Bafu ist doch dem Departement Leuenberger unterstellt. Aber was hört man von dort zur Sache? Ohrenbetäubendes Schweigen!
Evi