von Evi » 31. Mai 2006 13:09
Veruchen Sie es erst einmal noch auf die freundliche Tour, appellieren Sie an den Goodwill der Energie Service Biel und bitten Sie um die Versetzung der Trafostation an einen weiter entlegenen Ort, wo sie niemanden stört. Laden Sie einen Vertreter ein, des Nachts einmal diesen Brummton zu hören. Was man selber hört, nimmt man eher zur Kenntnis und erklärt sich dann ev. bereit, Schritte zu unternehmen. Erklären Sie den Leuten dort, dass es für ein solches Unternehmen ungleich weniger Umtriebe und vor allem finanzielle Konsequenzen hat, als für einen Privaten, der ev. umziehen müsste.
Bitten Sie auch die Verwaltung, Sie in diesem Vorstoss zu unterstützen und erklären Sie der Verwaltung, dass diese bei einer allfälligen Züglete das Problem ja nicht los ist. Der nächste Wohnungsmieter wird über das gleich klagen.
Es könnte doch sein, wenn alle Seiten sich zu einem Gespräch zusammensetzen, dass dabei eine akzeptable Lösung herauskommt.
Schliesslich könnten Sie noch auf den Art. 684 ZGB hinweisen, gemäss dem der Besitzer des Grundstücks für Störungen, die einen Nachbarn empfindlich treffen, verantwortlich ist und für deren Beseitigung zu sorgen hat.
Evi
@ Mips
Ich weiss nicht, ob Messen in diesem Fall so viel hilft: Was nützt die ganze Messerei, wenn der Brummton vorhanden ist. Massgebend ist die subjektive Belästigung (Belastung) und auf diese kommt es im Endeffekt an.
Veruchen Sie es erst einmal noch auf die freundliche Tour, appellieren Sie an den Goodwill der Energie Service Biel und bitten Sie um die Versetzung der Trafostation an einen weiter entlegenen Ort, wo sie niemanden stört. Laden Sie einen Vertreter ein, des Nachts einmal diesen Brummton zu hören. Was man selber hört, nimmt man eher zur Kenntnis und erklärt sich dann ev. bereit, Schritte zu unternehmen. Erklären Sie den Leuten dort, dass es für ein solches Unternehmen ungleich weniger Umtriebe und vor allem finanzielle Konsequenzen hat, als für einen Privaten, der ev. umziehen müsste.
Bitten Sie auch die Verwaltung, Sie in diesem Vorstoss zu unterstützen und erklären Sie der Verwaltung, dass diese bei einer allfälligen Züglete das Problem ja nicht los ist. Der nächste Wohnungsmieter wird über das gleich klagen.
Es könnte doch sein, wenn alle Seiten sich zu einem Gespräch zusammensetzen, dass dabei eine akzeptable Lösung herauskommt.
Schliesslich könnten Sie noch auf den Art. 684 ZGB hinweisen, gemäss dem der Besitzer des Grundstücks für Störungen, die einen Nachbarn empfindlich treffen, verantwortlich ist und für deren Beseitigung zu sorgen hat.
Evi
@ Mips
Ich weiss nicht, ob Messen in diesem Fall so viel hilft: Was nützt die ganze Messerei, wenn der Brummton vorhanden ist. Massgebend ist die subjektive Belästigung (Belastung) und auf diese kommt es im Endeffekt an.