von antihandy » 2. Juni 2006 09:39
Es ist zum Mäusemelken!
NIEMAND dieser "Richter" hat eine Ahnung vom Mobilfunk. NIEMAND! Da wird doch einfach tel quel das übernommen, was das BAFU an Blödsinn produziert hat, ohne selbst (nur) ein bisschen nachzudenken...
Gigaherz ist im Besitze einer Rechtsschrift, die ganz trocken "formell-rechtlich" die Rechtswidrigkeit des QS-Systems (Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip, Art. 74 Abs. 2 BV) darlegt. Per Email-Attachement an den Gemeinderat Zermatt schicken und fertig.
Da wird doch tatsächlich die Nichtmessbarketi von UMTS mit einer objektiven Überprüfbarkeit der Einhaltung der Anlagegrenzwerte verwechselt. Aber UMTS bleibt in alle Ewigkeit nicht genau messbar!!!
Dieses "Urteil" muss unbedingt bei Bundesgericht angefochten werden.
Zum Glück ist das Verwaltungsgericht Zürich ein bisschen intelligenter und denkt auch selber mal nach...
UNBEDINGT ANFECHTEN, KOSTE ES WAS ES WOLLE!
Es ist zum Mäusemelken!
NIEMAND dieser "Richter" hat eine Ahnung vom Mobilfunk. NIEMAND! Da wird doch einfach tel quel das übernommen, was das BAFU an Blödsinn produziert hat, ohne selbst (nur) ein bisschen nachzudenken...
Gigaherz ist im Besitze einer Rechtsschrift, die ganz trocken "formell-rechtlich" die Rechtswidrigkeit des QS-Systems (Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip, Art. 74 Abs. 2 BV) darlegt. Per Email-Attachement an den Gemeinderat Zermatt schicken und fertig.
Da wird doch tatsächlich die Nichtmessbarketi von UMTS mit einer objektiven Überprüfbarkeit der Einhaltung der Anlagegrenzwerte verwechselt. Aber UMTS bleibt in alle Ewigkeit nicht genau messbar!!!
Dieses "Urteil" muss unbedingt bei Bundesgericht angefochten werden.
Zum Glück ist das Verwaltungsgericht Zürich ein bisschen intelligenter und denkt auch selber mal nach...
UNBEDINGT ANFECHTEN, KOSTE ES WAS ES WOLLE!