Heute hat das Bundesgericht zwei Urteile betreffend das QS-System veröffentlicht.
Und? Mobilfunkantennnen werden bewilligt, doch dürfen diese nur in Betrieb genommen werden, falls das QS-System implementiert ist.
GANZ WICHTIG: Es wurde nicht entschieden, OB das QS-System rechtskonform ist bzw. mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar ist. Das ist es nämlich nicht: Es verstösst aufgrund seiner möglichen Überschreitungen der bewilligten Sendeleistungen gegen das Vorsorgeprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV), weil damit die Anlagegrenzwerte gemäss NISV verletzt werden, die eben das Vorsorgeprinzip verkörperen.
Dies ist also nicht BESCHWERT!
GANZ WICHTIG: In jedem erdenklichen Verfahren, sei das vor dem Gemeinderat, Regierungsrat, Baurekurskommission, Appellationsgericht/Verwaltungsgericht oder Bundesgericht etc. MUSS das in den Rechtsschriften drinstehen. Die Schriftenwechsel sind faktisch nicht abgeschlossen, solange noch kein Urteil vorliegt (vgl.
http://www.gigaherz.ch/1026; BITTE AUSDRUCKEN UND BEILEGEN!).
Vielleicht, aber nur vielleicht, hören ja Gigaherz und die restlichen Einsprecher/MitkämpferInnen auf mich. Man kann es auch selber verbocken wenn man will, muss aber nicht.
Also sage ich: Weiterkämpfen! Aber bitte so weiterkämpfen, dass das Ganze Hand und Fuss hat und die Baubewilligungen eben nicht erteilt werden bzw. aufgehoben werden.
Ok? Gigaherz ist im Besitze einer (hastig verfassten) Rechtsschrift, die in ganz FORMALISTISCHER Art und Weise, so wie es das Bundsgericht +/- haben will, darlegt, dass das QS-System rechtswidrig ist. KORRIGIEREN und aufschalten. BITTE!
Ok?
MfG
antihandy...
Heute hat das Bundesgericht zwei Urteile betreffend das QS-System veröffentlicht.
Und? Mobilfunkantennnen werden bewilligt, doch dürfen diese nur in Betrieb genommen werden, falls das QS-System implementiert ist.
GANZ WICHTIG: Es wurde nicht entschieden, OB das QS-System rechtskonform ist bzw. mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar ist. Das ist es nämlich nicht: Es verstösst aufgrund seiner möglichen Überschreitungen der bewilligten Sendeleistungen gegen das Vorsorgeprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV), weil damit die Anlagegrenzwerte gemäss NISV verletzt werden, die eben das Vorsorgeprinzip verkörperen.
Dies ist also nicht BESCHWERT!
GANZ WICHTIG: In jedem erdenklichen Verfahren, sei das vor dem Gemeinderat, Regierungsrat, Baurekurskommission, Appellationsgericht/Verwaltungsgericht oder Bundesgericht etc. MUSS das in den Rechtsschriften drinstehen. Die Schriftenwechsel sind faktisch nicht abgeschlossen, solange noch kein Urteil vorliegt (vgl. http://www.gigaherz.ch/1026; BITTE AUSDRUCKEN UND BEILEGEN!).
Vielleicht, aber nur vielleicht, hören ja Gigaherz und die restlichen Einsprecher/MitkämpferInnen auf mich. Man kann es auch selber verbocken wenn man will, muss aber nicht.
Also sage ich: Weiterkämpfen! Aber bitte so weiterkämpfen, dass das Ganze Hand und Fuss hat und die Baubewilligungen eben nicht erteilt werden bzw. aufgehoben werden.
Ok? Gigaherz ist im Besitze einer (hastig verfassten) Rechtsschrift, die in ganz FORMALISTISCHER Art und Weise, so wie es das Bundsgericht +/- haben will, darlegt, dass das QS-System rechtswidrig ist. KORRIGIEREN und aufschalten. BITTE!
Ok?
MfG
antihandy...