Ehrenkodex der Telefondienst-Anbieter

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Re: Ehrenkodex der Telefondienst-Anbieter

von Olaf » 23. August 2006 10:54

> Besorgte Eltern können das Handy für Sexdienste sperren lassen

Hier stimmt doch etwas nicht. Am Kiosk müssen sich unsere unsere Kinder auf ein Schemili stellen um an die Pornohefte ranzukommen.
Und wenns sie dann eins ergattert haben ist es sehr fraglich ob die Kioskfrau ihnen das Heft dann auch verkauft.

Vermutlich gibt es ein Gesetz welches dies so regelt, oder ist es der Ehrenkodex der Kioskbetreiber und Tankstellenshops welches dies vorschreibt?

Im Internet- und Handybusiness ist scheinbar alles anders.
Viele Minderjährigen haben mit 14 Jahren im Internet vermutlich schon mehr Nacktes und Perverses gesehen als ihr Grossvater in seinem ganzen Leben. Die ganze Verantwortung dafür auf die Eltern abschieben ist zu einfach.
Swisscom als letzte Meile Monopolist in der Schweiz müsste man einklagen wegen Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit und wegen Beihilfe zur Verbreitung von Pornografie (Pornografieartikel)

Die Anbieten müssen gezwungen werden Ihre Dienste welche nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind generell zu sperren, und diese erst auf Bestellung nach einer Altersüberprüfung freizugeben.

Ehrenkodex der Telefondienst-Anbieter

von Elisabeth Buchs » 10. August 2006 21:00

Heute in der Tagesschau:

Kinder und Jugendliche sollen mit einem Ehrenkodex der Telefondienst-Anbieter besser vor kein Ersatz-Telefon und kein Ersatz-SMS-Angeboten geschützt werden.

Das Schutzalter soll von 16 auf 18 Jahre erhöht werden.

Die Branche verdient an Zusatzdiensten 300 Mio.

Nationalrat Giezendanner ist Präsident dieses Branchenverbandes, dem Swisscom, Orange, aber auch der Erotik-Anbieter Televox angehören.

Besorgte Eltern können das Handy für Sexdienste sperren lassen.

Bei Telefonsex sollen die Sprecherinnen allenfalls nach dem Alter fragen und je nachdem die Verbindung abbrechen.

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