von antihandy » 22. August 2006 21:30
Hallo zämä
Bitte hört zu bzw. lest das Folgende aufmerksam durch:
In zahlreichen kommunalen Bauordnungen steht, dass die Bau- und ZONENvorschriften für Bauten und ANLAGEN gelten. Eine Antenne ist eine Anlage. Da ist so, Punkt.
Warum ist das so wichtig?
Weil man z.B. Antennen von 20 oder 30 Meter Höhe bauen will, jedoch in den Zonenvorschriften z.B. eine maximale Firsthöhe von z.B. 14 oder 18 Meter statuiert ist. So weit so gut.
Und jetzt: Da eine Antenne eine Anlage ist, gilt auch die Firsthöhe von z.B. 14 oder 18 Meter der einschlägigen Zonenordung (je nachdem gestaltet sich das natürlich anders).
Die Mobilfunk-Anwälte entgegen jedoch immer, dass Antennen keinen "Gebäudecharakter" haben. Dies ist jedoch VÖLLIG IRRELEVANT UND BAURECHTLICH FALSCH! Es gilt das Gesetz bzw. die Bauordnung: Eine Antenne ist eine Anlage, Punkt. Für Anlagen gelten auch die Firsthöhen gemäss Zonenordnung, Ende der Diskussion. Daher ist es so was von egal, ob eine Antenne "Gebäudecharakter" hat oder nicht. Die Bauordnung geht vor.
Zusammengefasst:
1. Antennen sind baurechtlich Anlagen gemäss der allermeisten kommunalen Bauordnungen.
2. Bau- und ZONENvorschriften gelten auch für Anlagen
3. Die Zonenvorschriften statuieren maximal zulässige Firsthöhen (z.B. 12, 14 oder 18 Meter etc.)
4. Da Antennen baurechtlich Anlagen sind, dürfen diese nicht höher sein als die maximal statuierte Firsthöhe in der entsprechenden Zone (Bsp.: Antenne in einer Wohnzone II. Für die Wohnzone II gilt eine maximale Firsthöhe von 14 Meter. DIE ANTENNE DARF NICHT HÖHER ALS 14 METER HOCH GEBAUT WERDEN).
Beste Grüsse
antihandy
Hallo zämä
Bitte hört zu bzw. lest das Folgende aufmerksam durch:
In zahlreichen kommunalen Bauordnungen steht, dass die Bau- und ZONENvorschriften für Bauten und ANLAGEN gelten. Eine Antenne ist eine Anlage. Da ist so, Punkt.
Warum ist das so wichtig?
Weil man z.B. Antennen von 20 oder 30 Meter Höhe bauen will, jedoch in den Zonenvorschriften z.B. eine maximale Firsthöhe von z.B. 14 oder 18 Meter statuiert ist. So weit so gut.
Und jetzt: Da eine Antenne eine Anlage ist, gilt auch die Firsthöhe von z.B. 14 oder 18 Meter der einschlägigen Zonenordung (je nachdem gestaltet sich das natürlich anders).
Die Mobilfunk-Anwälte entgegen jedoch immer, dass Antennen keinen "Gebäudecharakter" haben. Dies ist jedoch VÖLLIG IRRELEVANT UND BAURECHTLICH FALSCH! Es gilt das Gesetz bzw. die Bauordnung: Eine Antenne ist eine Anlage, Punkt. Für Anlagen gelten auch die Firsthöhen gemäss Zonenordnung, Ende der Diskussion. Daher ist es so was von egal, ob eine Antenne "Gebäudecharakter" hat oder nicht. Die Bauordnung geht vor.
Zusammengefasst:
1. Antennen sind baurechtlich Anlagen gemäss der allermeisten kommunalen Bauordnungen.
2. Bau- und ZONENvorschriften gelten auch für Anlagen
3. Die Zonenvorschriften statuieren maximal zulässige Firsthöhen (z.B. 12, 14 oder 18 Meter etc.)
4. Da Antennen baurechtlich Anlagen sind, dürfen diese nicht höher sein als die maximal statuierte Firsthöhe in der entsprechenden Zone (Bsp.: Antenne in einer Wohnzone II. Für die Wohnzone II gilt eine maximale Firsthöhe von 14 Meter. DIE ANTENNE DARF NICHT HÖHER ALS 14 METER HOCH GEBAUT WERDEN).
Beste Grüsse
antihandy