Bundesgerichtsentscheid 1P.154/2006 vom 10.10.2006

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Bundesgerichtsentscheid 1P.154/2006 vom 10.10.2006

von antihandy » 25. Oktober 2006 00:31

Und schon wieder hat das Bundesgericht ne Antenne durchgewinkt.

Vorsorgeprinzip, rechtswidriges QS-System etc. Ist ALLES PIEGEGAL...

"Ein Irrtum ist um so gefährlicher, je mehr Wahrheit er enthält."
Henri Frédéric Amiel (1821-81), schweizer. Philosoph u. Kritiker

Aha...rechtlich ist das Ganze nämlich die "Wahrheit".

Ich hab's schon mal geschrieben...mit dem Argument Gesundheit ist das nie und nimmer zu gewinnnen, falls ja, dann würde nämlich keine einzige ******* stehen und anstatt langweiligen WK machen, müsste der Bundesrat eine Mobilmachung ausrufen, um die chaotischen Unruhen zu bewältigen, weil es keine *******n und folglich keine Handies gäbe... Man müsste die Börse schliessen, die Produktiviät würde auf Null sinken...etc. etc.

Wie war das noch vor 20 Jahren...ach ja...da hatten etwa 100 Nasen ein Motorla-Handy das so riesig war wie ein grosser Hundeknochen

Ein bisschen "Galgenhumor" darf doch sein, aber etwas "Wahres" ist eben schon dran...

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