von unwichtig » 23. Dezember 2006 21:09
Hallo Elisabeth!
Wünsche ich Dir und allen anderen im Forum auch!
Das Zitat ist nett, obwohl ich dachte bisher das Recht müsste ich nicht erkämpfen sondern es wäre garantiert...
§2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.[..]
Der Wunsch einiger, ihre geistige Diarö zu jeder Zeit und an jedem Ort per Mobilfunk zu verbreiten ist also wichtiger als die körperliche Unversehrtheit anderer?
Gruß
Hallo Elisabeth!
Wünsche ich Dir und allen anderen im Forum auch!
Das Zitat ist nett, obwohl ich dachte bisher das Recht müsste ich nicht erkämpfen sondern es wäre garantiert...
§2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.[..]
Der Wunsch einiger, ihre geistige Diarö zu jeder Zeit und an jedem Ort per Mobilfunk zu verbreiten ist also wichtiger als die körperliche Unversehrtheit anderer?
Gruß