Bundesgerichtsentscheid BGE 1P.690/2006 vom 16.3.2007

Antwort erstellen


Um automatische Eingaben zu unterbinden, müssen Sie die nachfolgende Aufgabe lösen.
Smilies
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Bundesgerichtsentscheid BGE 1P.690/2006 vom 16.3.2007

Re: Bundesgerichtsentscheid BGE 1P.690/2006 vom 16.3.2007

von Pesché Jeannot » 5. April 2007 15:57

antihandy (der Echte) hat geschrieben:Ein interessanter Entscheid: BGE 1P.690/2006 vom 16.3.2007 auf www.bger.ch, heute aufgeschaltet worden.

gigaherz und sein Hausjurist würden gut daran tun, die relevanten Schlüsse daraus zu ziehen und in der Mustereinsprache zu verwenden, auch wenn es sich "nur" um eine Amateurfunkanlage handelt. Mobilfunkantennen stören ja noch mehr. Alles klar? Sogar getarnte Antennen hat das Bundesgericht in einem Fall in Aubonne nicht goutiert. Alles klar. Ja? Dann ist ja gut. :roll:

Euer antihandy (der Echte) :shock:
Link = www.bger.ch ohne Komma, sonst kann man leider nichts finden! Eine Bitte an die User: Versucht das Komma oder Punkt oder sonstwas von den Links wegzulassen :idea: :arrow:

Bundesgerichtsentscheid BGE 1P.690/2006 vom 16.3.2007

von antihandy (der Echte) » 3. April 2007 18:34

Ein interessanter Entscheid: BGE 1P.690/2006 vom 16.3.2007 auf www.bger.ch, heute aufgeschaltet worden.

gigaherz und sein Hausjurist würden gut daran tun, die relevanten Schlüsse daraus zu ziehen und in der Mustereinsprache zu verwenden, auch wenn es sich "nur" um eine Amateurfunkanlage handelt. Mobilfunkantennen stören ja noch mehr. Alles klar? Sogar getarnte Antennen hat das Bundesgericht in einem Fall in Aubonne nicht goutiert. Alles klar. Ja? Dann ist ja gut. :roll:

Euer antihandy (der Echte) :shock:

Nach oben