Anonymous hat geschrieben:Können Sie mir ein konkretes Beispiel nennen, wo bei einem Gartenrestaurant 18 V/m gemessen werden?
Sie versuchen schon wieder Birnen (Messen) mit Äpfeln (Grenzwerte) zu vergleichen. Gemäss Vollzugsempfehlungen zur NISV sind überall im Freien wo sich Personen aufhalten können die höheren Immissionsgrenzwerte erlaubt. Ausnahmen sind baurechtlich festgelegte Kinderspielplätze. Dort müssen die tieferen Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Eine andere Ausnahme sind Orte, die nicht allgemein zugänglich sind. Dort müssen nicht einmal die höheren Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Das ist beispielsweise 1,5 Meter über Mastfuss und bei baulich abgesicherten Antennen. Was Messungen in Gartenrestaurants anbelangt, empfehle ich Ihnen, selbst mit einem Breitbandmessgerät auf die "Pirsch" zu gehen.
Anonymous hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen dass es dies gibt.
Ich kann mir das hingegen nicht bloss vorstellen...
Anonymous hat geschrieben:Meines Wissens gilt in Genf auf Balkonen und Terrassen ebenfalls der Anlagegrenzwert.
Es wäre für die Leserschaft aus der übrigen Schweiz sehr hilfreich, wenn Sie zu dieser doch fortschrittlichen Praxis in Genf auch noch Links auf entsprechende
Gerichtsentscheide posten könnten. Wenn es so eine Praxis tatsächlich geben sollte, könnte man nämlich versuchen, diese landesweit durchzusetzen.
Anonymous hat geschrieben:Die Mobilfunkbetreiber müssten doch dort nach Ihrer Aussage mit der Standortwahl massiv eingeschränkt sein. Nach den Abdeckungskarten scheint dies aber nicht der Fall zu sein,
Ich verweise an dieser Stelle auf das Posting von Herrn Jakob. Zudem stellen Sie mit diesem Hinweis gleich selber in Frage, dass ihres Wissens Balkone und Terrassen angeblich höchstens mit den Anlagegrenzwerten bestrahlt werden.
Anonymous hat geschrieben:obwohl wegen dem Ausland nicht alle Frequenzen zur Verfügung stehen.
Diese Behauptung, die Sie verbreiten ist falsch. An der Landesgrenze stehen den Mobilfunkern grundsätzlich alle erworbenen Frequenzen zur Verfügung. Sie stellen ihre Antennen sogar im angrenzenden Ausland auf.
Anonymous hat geschrieben:Ich würde ja gerne mit dem indischen Anlagegrenzwert vergleichen, aber den gibt es nicht.
Jetzt haben Sie den richtigen Punkt getroffen. Die Bundesämter und die Mobilfunker haben für die Schweiz ein Grenzwertkonstrukt geschaffen, dass sich nicht mit dem Ausland vergleichen lässt. Herr Jakob führt in seinem Posting aus, dass man damit bewusst die eigene Bevölkerung hintergehen will. Ich stelle an Sie eine andere zentrale Frage in diesem Zusammenhang:
Weshalb gibt es für Antennenmasten in der Schweiz keine Sicherheitsabstände, so wie das im Ausland üblich ist?
Anonymous hat geschrieben:So wie es aussieht wäre es Ihnen lieber, die Schweiz hätte auch nur noch den Immissionsgrenzwert (wie z.B. Deutschland)?
Das ist eine tendenziöse Unterstellung. Wenn schon, bevorzuge ich eher die
neuen Salzburger Vorsorgewerte (0,06 bzw. 0,02 V/m). Aber das ist eine andere Diskussion.
Anonymous hat geschrieben:Die Mobilfunkbetreiber hätten Sie bestimmt auf Ihrer Seite, auch wenn der Grenzwert auf 18 V/m gesenkt würde.
Wenn der Immissionsgrenzwert in der Schweiz auf 18 V/m gesenkt würde, dann hätte das zur Folge, dass schätzungsweise bei etwa 80 Prozent aller Anlagen die Sendeleistung reduziert werden müsste. Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass sich die Mobilfunker darüber freuen würden?
[quote="Anonymous"]Können Sie mir ein konkretes Beispiel nennen, wo bei einem Gartenrestaurant 18 V/m gemessen werden?[/quote]
[b]Sie versuchen schon wieder Birnen (Messen) mit Äpfeln (Grenzwerte) zu vergleichen.[/b] Gemäss Vollzugsempfehlungen zur NISV sind überall im Freien wo sich Personen aufhalten können die höheren Immissionsgrenzwerte erlaubt. Ausnahmen sind baurechtlich festgelegte Kinderspielplätze. Dort müssen die tieferen Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Eine andere Ausnahme sind Orte, die nicht allgemein zugänglich sind. Dort müssen nicht einmal die höheren Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Das ist beispielsweise 1,5 Meter über Mastfuss und bei baulich abgesicherten Antennen. Was Messungen in Gartenrestaurants anbelangt, empfehle ich Ihnen, selbst mit einem Breitbandmessgerät auf die "Pirsch" zu gehen.
[quote="Anonymous"]Kann mir nicht vorstellen dass es dies gibt.[/quote]
Ich kann mir das hingegen nicht bloss vorstellen...
[quote="Anonymous"]Meines Wissens gilt in Genf auf Balkonen und Terrassen ebenfalls der Anlagegrenzwert.[/quote]
Es wäre für die Leserschaft aus der übrigen Schweiz sehr hilfreich, wenn Sie zu dieser doch fortschrittlichen Praxis in Genf auch noch Links auf entsprechende [b]Gerichtsentscheide posten[/b] könnten. Wenn es so eine Praxis tatsächlich geben sollte, könnte man nämlich versuchen, diese landesweit durchzusetzen.
[quote="Anonymous"]Die Mobilfunkbetreiber müssten doch dort nach Ihrer Aussage mit der Standortwahl massiv eingeschränkt sein. Nach den Abdeckungskarten scheint dies aber nicht der Fall zu sein,[/quote]
Ich verweise an dieser Stelle auf das Posting von Herrn Jakob. Zudem stellen Sie mit diesem Hinweis gleich selber in Frage, dass ihres Wissens Balkone und Terrassen angeblich höchstens mit den Anlagegrenzwerten bestrahlt werden.
[quote="Anonymous"]obwohl wegen dem Ausland nicht alle Frequenzen zur Verfügung stehen.[/quote]
[b]Diese Behauptung, die Sie verbreiten ist falsch.[/b] An der Landesgrenze stehen den Mobilfunkern grundsätzlich alle erworbenen Frequenzen zur Verfügung. Sie stellen ihre Antennen sogar im angrenzenden Ausland auf.
[quote="Anonymous"]Ich würde ja gerne mit dem indischen Anlagegrenzwert vergleichen, aber den gibt es nicht.[/quote]
Jetzt haben Sie den richtigen Punkt getroffen. Die Bundesämter und die Mobilfunker haben für die Schweiz ein Grenzwertkonstrukt geschaffen, dass sich nicht mit dem Ausland vergleichen lässt. Herr Jakob führt in seinem Posting aus, dass man damit bewusst die eigene Bevölkerung hintergehen will. Ich stelle an Sie eine andere zentrale Frage in diesem Zusammenhang: [b]Weshalb gibt es für Antennenmasten in der Schweiz keine Sicherheitsabstände, so wie das im Ausland üblich ist?[/b]
[quote="Anonymous"]So wie es aussieht wäre es Ihnen lieber, die Schweiz hätte auch nur noch den Immissionsgrenzwert (wie z.B. Deutschland)?[/quote]
Das ist eine tendenziöse Unterstellung. Wenn schon, bevorzuge ich eher die [b]neuen Salzburger Vorsorgewerte (0,06 bzw. 0,02 V/m)[/b]. Aber das ist eine andere Diskussion.
[quote="Anonymous"]Die Mobilfunkbetreiber hätten Sie bestimmt auf Ihrer Seite, auch wenn der Grenzwert auf 18 V/m gesenkt würde.[/quote]
Wenn der Immissionsgrenzwert in der Schweiz auf 18 V/m gesenkt würde, dann hätte das zur Folge, dass schätzungsweise bei etwa 80 Prozent aller Anlagen die Sendeleistung reduziert werden müsste. Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass sich die Mobilfunker darüber freuen würden?