BUND kritisiert heute vom Bundestag beschlossene Novelle

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BUND kritisiert heute vom Bundestag beschlossene Novelle

von Mahner » 14. Juni 2013 21:06

BUND kritisiert heute vom Bundestag beschlossene Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung. Unzureichender Schutz vor elektromagnetischen Feldern

13.06.2013


Berlin: Die heute vom Bundestag beschlossene neue Bundesimmissionsschutzverordnung bietet nach Ansicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu wenig Schutz vor elektromagnetischen Strahlen, die von Sendeanlagen und Hochspannungsleitungen ausgehen. Mit der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung sei eine Chance vertan worden, gesundheitliche Gefahren elektromagnetischer Strahlung zu minimieren. Dies gelte vor allem für besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder. Ignoriert würden auch mögliche Langzeitwirkungen der Strahlung.
"Es ist inakzeptabel, dass die lange bekannten negativen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung auf die Gesundheit ausgeblendet werden und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vernachlässigt wird", sagte Wilfried Kühling, Elektrosmogexperte des BUND. "Der Ausbau der Stromnetze und die mobile Kommunikation per Funk nehmen stetig zu. Trotzdem wird gegen mögliche gesundheitliche Risiken dieser Strahlung und für den Verbraucherschutz viel zu wenig getan", so Kühling.

Die Internationale Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO hatte 2011 die nieder- und hochfrequente elektromagnetische Strahlung als möglicherweise krebserregend eingestuft. Die Europäische Umweltagentur wies im Zusammenhang mit dem Mobilfunk ebenfalls bereits mehrfach auf Gesundheitsrisiken hin und kritisierte die mangelnde Wahrnehmung der Politik bezüglich des Krebsrisikos. Vor potenziellen Gefahren elektromagnetischer Strahlung gewarnt und entsprechende Präventionsmaßnahmen verlangt hatte auch der Europarat.

Der BUND-Experte Kühling forderte umfangreiche Maßnahmen, um die Risiken der elektromagnetischen Strahlung zu reduzieren. Dazu gehöre u. a. die Verabschiedung eines Gesetzes, das die Menschen vor gesundheitlich bedenklicher Strahlung in ihren Wohn- und Lebensbereichen schützt und Grenzwerte dafür festlegt. Um die Strahlung zu minimieren bzw. zu vermeiden, seien außerdem eine Kennzeichnungspflicht für elektromagnetisch strahlende Geräte und die Förderung technischer Alternativen erforderlich.

Mehr Informationen
• Pressekontakt: Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. (0 30) 2 75 86-4 25/-4 89, presse@bund.net; Wilfried Kühling, BUND-Experte für elektromagnetische Felder, Tel. (03 45) 5 52 60 43, wilfried.kuehling@bund.net
• zu Elektrosmog
• zum BUND-Arbeitskreis Immissionsschutz

Siehe hierzu den Vorgang, welcher der heutigen Beschlußfassung durch den deutschen Bundestag zugrunde lag.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713835.pdf


Quelle

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