Gesundheitsrisiken der drahtlosen Kommunikation erörtert

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Gesundheitsrisiken der drahtlosen Kommunikation erörtert

von Mahner » 11. Mai 2014 19:29

Auszug aus ElektrosmogReport Nr.5 – Ausgabe Mai 2014


Mobilfunktagung in Würzburg
Gesundheitsrisiken der drahtlosen Kommunikation erörtert


Die Tagung mit dem Thema „Langzeitrisiken des Mobil- und Kommunikationsfunks”, die mit über 230 Teilnehmern sehr gut besucht war, fand am 5. April 2014 in der Festung Marienberg in Würzburg statt. Der Veranstalter, die Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V., hatte hochrangige Wissenschaftler aus dem In- und Ausland eingeladen, Vorträge zu halten.
Eine Tagung, die sich mit den Langzeitfolgen der drahtlosen Kommunikation auseinandersetzt, war längst fällig. Das zeigt auch die Zahl der 230 Teilnehmer, mit denen der Saal voll besetzt war. Die einzelnen Aspekte im Zusammenhang mit den Langzeitrisiken des Mobil- und Kommunikationsfunks deckten insgesamt die ganze gesellschaftliche, medizinische, juristische und politische Problematik ab. Angefangen beim Umgang von Politik und Industrie mit den gesundheitlichen Auswirkungen über die Entwicklung chronischer Entzündungen und Folgeerkrankungen, deren Therapiemöglichkeiten, die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchungen zu Hirntumoren, die Risiken für Kinder, Vorsorgekonzepte und rechtliche Probleme wie Haftungsfragen bis hin zu zwei Kurzberichten über gesundheitliche Schädigungen von Menschen und die juristische Anerkennung sowie Missbildungen bei Nutztieren waren das Themenspektrum des Tages. Die Referenten waren in der Reihenfolge Prof. Richter (Saarbrücken), Prof. Adlkofer (Berlin), Dr. Warnke (Saarbrücken), Prof. Kundi (Wien), Prof. Hardell (Örebro Schweden), Dr. Braun-von Gladiß (Lüneburg), Prof. Kühling (Halle), Verwaltungsrichter i. R. Budzinski (Freiburg i. Br.) und Dr. Eger (Naila).
Prof. Richter als Mitglied des Vorstands des Veranstalters, die Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V., spricht in der Einführung u. a. von der Diktatur des Euro, der das Europa des Geistes, das es seit 200 Jahren gegeben hatte, abgelöst hat. Prof. Adlkofer sieht zurzeit das größte biophysikalische Experiment laufen, von dem niemand weiß, wie es ausgehen wird. Die Grenzwerte schützen nicht, die Strahlenschutzkommission (SSK) schütze die Strahlen vor übler Nachrede. Dr. Warnke zeigt die Kausalkette auf, wie durch Hochfrequenzstrahlung Stoffwechselwege beeinflusst werden und wie chronische Entzündungen und Folgekrankheiten gefördert werden. Zentraler Punkt dabei sind reaktive Sauerstoffmoleküle, die in viele Prozesse eingreifen, die im Zusammenhang mit Genaktivierung, Mitochondrienaktivität und Onkogenen stehen. Durch geringe Mitochondrienaktivität kann zum Beispiel Adipositas entstehen. Prof. Kundi stellt dar, warum Kinder durch Hochfrequenzstrahlung – entgegen anders lautender Meinungen aus Industrie und Politik – empfindlicher (und deshalb stärker gefährdet) sind. Weil deren Schädelform und -dicke anders ist als bei Erwachsenen, besonders in den ersten 2 Lebensjahren, und weil die Myelinisierung der Nervenfasern erst mit 20–25 Jahren abgeschlossen ist. Weil das rote Knochenmark im Schädel bei Kindern viel höher und aktiver und die Kopfhaut dünner ist und deshalb die SAR-Verteilung vollkommen anders ist. Jetzt, da die Wachstumskurve beim Handyverkauf abknickt, werden Kinder beworben, um den Absatz zu sichern. Die Unschädlichkeit der Strahlung ist nicht bewiesen, es gibt keine Untersuchungen dazu. Prof. Kundi hatte diesbezüglich einen Forschungsantrag eingereicht, der von der Ethikkommission abgelehnt wurde. Prof. Hardell stellt die Ergebnisse seiner epidemiologischen Untersuchungen vor, die zeigen, dass bei Langzeitnutzung von Mobilfunk und schnurlosen Telefonen Akustikusneurinome (gutartig) und Gliome (bösartig) durch die Hochfrequenzstrahlung verursacht werden. Seine unabhängige Forschung, die von unabhängigen Geldgebern finanziert wurde, soll auch in Zukunft gewährleistet werden. Der Arzt Dr. Braun-von Gladiß behandelt seit 1989 chronisch Kranke, darunter elektrosensible Personen mit seinem 8-Modul-Therapiesystem, das er hier vorstellt. Die Therapie muss sehr individuell sein, die Patienten müssen die Opferrolle überwinden, die Stressquellen abstellen und ein Wohlbefinden (wieder)herstellen, um die Erkrankung erfolgreich in den Griff zu bekommen. Prof. Kühling nahm sich in seinem Vortrag die Messung von Feldstärken und die Bewertung von Forschungsergebnissen und deren Tauglichkeit für Vorsorge und Gefahrenschutz vor. Wer definiert die Validität von Studien? Wer das Maß der Schädlichkeit? Man müsse außer der wissenschaftlichen Beurteilung alle gesellschaftlichen Gruppen zu einem offenen Prozess einbinden. Die 26. BImSchV sei enthalte bei Hochfrequenz keine und bei Niederfrequenz kaum Vorsorge. Das Risiko für Kinderleukämie sei schon bei 0,4 µT 4-fach erhöht, unter Hochspannungsleitungen schon ab 0,2 µT. Herr Budzinski weist auf die rechtlichen Probleme des Schutzes hin. „Es reichen auch erhebliche Nachteile oder Belästigungen“ für die Schutzpflicht des Staates. Das gilt auch unterhalb der Grenzwerte. Warum sieht man in Deutschland, beim Bundesamt für Strahlenschutz, keine Probleme mit der Gesundheit und braucht keine Vorsorgemaßnahmen, obwohl das Krebspotenzial vorhanden, das EEG immer verändert und die Fruchtbarkeit beeinträchtigt ist? Man weiß, dass Zellschäden entstehen, aber die kommen ja natürlich vor und werden repariert. Frankreich, Italien und jetzt Russland haben die Grenzwerte gesenkt, in Deutschland richten sich die Gerichte immer noch nach den Werten von 2004. Man muss zur Vorsorge funkfreie Gebiete einrichten, wie bei Lärm, und die Strahlung auf das technisch mögliche Maß begrenzen. Vor allem der Schutz des Inneren der Wohnung sei nötig, ein Verstoß dagegen ist „elektronischer Hausfriedensbruch“ und man müsse einklagen, dass es keine „Versorgung ohne Auftrag“ gibt, denn die 26. BImSchV verhindert nicht das Eindringen der Strahlung in Wohnungen; es brauche die „Abwehr permanenten Hausfriedensbruchs“. Schließlich berichtete Dr. Eger von dem Fall eines Patienten, dessen Schädigung durch Funkstrahlen von einem US-Gericht anerkannt wurde, und den wirtschaftlichen Ausfällen in einer Schweinezucht, nachdem ein Sender in der Nähe in Betrieb ging. Es kam zu stark verminderten Geburtenzahlen, zu Missbildungen bei Ferkeln und zu einer Verschiebung des Geschlechterverhältnisses.
Die Kompetenzinitiative hat einen 6-seitigen Bericht der Tagung im Internet veröffentlicht, in der noch weitere hier nicht behandelte Aspekte der Vorträge zu finden sind. Der Bericht ist zu finden unter www.kompetenzinitiative.net.
Isabel Wilke

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