von Hans-U. Jakob » 24. November 2014 09:32
Vernehmlassung zur Aenderung der NISV
Mit Urteil 1C_129/2012 vom 12.Nov. 2012 hob das Schweizerische Bundesgericht die gesamte Plangenehmigung für die Hochspannungs-Freileitung von Wattenwil nach Mühleberg auf und verfügte die Planung einer Bodenverkabelung von 23km der insgesamt 33 km langen Leitung. Siehe unter
http://www.gigaherz.ch/hochspannunsleit ... uehleberg/
Dabei handelt es sich mit Abstand um die längste je in der Schweiz erstrittene Kabelstrecke. Das aufsehenerregende Urteil wurde in ganz Westeuropa registriert und führte zu zahlreichen weiteren grossflächigen Bürgerbegehren in den benachbarten Ländern.
Es war zu befürchten, dass die Konzernchefs und Bundesamtsdirektoren nicht auf der Schmach sitzen bleiben würden, gegen die Längenberger Gartenzwerge, wie sie sich ausdrückten, derart hoch verloren zu haben.
Nach 2 Jahren der vorgetäuschten Ruhe, die in einem Sistierungsgesuch (Unterbrechung des Verfahrens) betreffend der Planung einer Bodenverkabelung beim Bundesgericht gipfelte, wurde am 21. Oktober dieses Jahres zu einer akribisch von langer Hand vorbereiteten Gegenoffensive ausgeholt.
Jetzt wollen Sie die Erdverlegung oder die Verschiebung der Leitung per Gesetz verbieten.
Weiterlesen unter
http://www.gigaherz.ch/vernehmlassung-z ... -der-nisv/
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
[b]Vernehmlassung zur Aenderung der NISV
[/b]
[b]Mit Urteil 1C_129/2012 vom 12.Nov. 2012[/b] hob das Schweizerische Bundesgericht die gesamte Plangenehmigung für die Hochspannungs-Freileitung von Wattenwil nach Mühleberg auf und verfügte die Planung einer Bodenverkabelung von 23km der insgesamt 33 km langen Leitung. Siehe unter
http://www.gigaherz.ch/hochspannunsleitung-wattenwil-muehleberg/
Dabei handelt es sich mit Abstand um die längste je in der Schweiz erstrittene Kabelstrecke. Das aufsehenerregende Urteil wurde in ganz Westeuropa registriert und führte zu zahlreichen weiteren grossflächigen Bürgerbegehren in den benachbarten Ländern.
[b]Es war zu befürchten, dass die Konzernchefs und Bundesamtsdirektoren nicht auf der Schmach sitzen bleiben würden,[/b] gegen die Längenberger Gartenzwerge, wie sie sich ausdrückten, derart hoch verloren zu haben.
Nach 2 Jahren der vorgetäuschten Ruhe, die in einem Sistierungsgesuch (Unterbrechung des Verfahrens) betreffend der Planung einer Bodenverkabelung beim Bundesgericht gipfelte, wurde am 21. Oktober dieses Jahres zu einer akribisch von langer Hand vorbereiteten Gegenoffensive ausgeholt.
Jetzt wollen Sie die Erdverlegung oder die Verschiebung der Leitung per Gesetz verbieten.
Weiterlesen unter http://www.gigaherz.ch/vernehmlassung-zur-aenderung-der-nisv/
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)