von Mahner » 29. November 2014 12:30
Luzerner Gericht verhindert Mobilfunkantenne
Swisscom darf in Ebersecken ausserhalb der Bauzone keine Mobilfunkantenne bauen. Das Luzerner Kantonsgericht kam zum Schluss, dass die Funklücke auch mit Antennen an anderen Standorten in genügendem Masse geschlossen werden könne.
Das Gericht hiess damit zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen die Baubewilligungen gut, wie die Stiftung Landschaftsschutz (SL) Schweiz heute
mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Swisscom analysiert nun den Entscheid und wird dann das weitere Vorgehen beschliessen, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte.(…)
Mehr...inside-it.ch 24.11.2014
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Swisscom darf in Ebersecken ausserhalb der Bauzone keine Mobilfunkantenne bauen. Das Luzerner Kantonsgericht kam zum Schluss, dass die Funklücke auch mit Antennen an anderen Standorten in genügendem Masse geschlossen werden könne.
Das Gericht hiess damit zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen die Baubewilligungen gut, wie die Stiftung Landschaftsschutz (SL) Schweiz heute
mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Swisscom analysiert nun den Entscheid und wird dann das weitere Vorgehen beschliessen, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte.(…)
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