Anm. 2 zum WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014)
Hese
12.12.2014
Quelle:
http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=7112
Anm. 2 zum WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014)
MK2, Freitag, 12. Dezember 2014, 11:56 (vor 6 Stunden, 14 Minuten) @ admin
Link zum Faktenblatt:
http://www.elektrosmognews.de/news/20141208_185426.html
Aus dem WHO-Text: „Eine große Anzahl von Studien wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt, um festzustellen, ob Mobiltelefone ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellen. Bisher wurden keine nachteiligen Wirkungen festgestellt, die mit der Nutzung mobiler Telefone ursächlich zusammenhängen.“
Auf was für einen
Gesundheits- bzw. Krankheitsbegriff man sich dabei bezieht, sucht man im gesamten Text vergebens. Wie „nachteilige Effekte“ (=“adverse health effects“) abgegrenzt werden sollen, wird ebenso im Unklaren gelassen. Wer ernst genommen werden will, sollte sich solche begriffliche Unschärfe nicht leisten. Zumal sich EHS-Betroffene von der Behauptung mit Recht verhöhnt vorkommen müssen, und das von der WHO!
Zum begrifflichen Hintergrund:
Beispiel-Definitionen für die Begriffe „Gesundheit“ und „Krankheit“:
1. WHO (Internet/Stand : 8. Mai 2014): Die
Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.
2.
G. ist im engeren Sinne das subjektive Empfinden des Fehlens körperlicher, geistiger und seelischer Störungen oder Veränderungen bzw. ein Zustand, in dem Erkrankungen und pathologische Veränderungen nicht nachgewiesen werden können.“
(2. u. 3. laut Pschyrembel , „Klinisches Wörterbuch“ 2002, S. 594)
3.
G. ist im sozialrechtlichen Sinn der Zustand, aus dem Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit resultiert.
4. Wikipedia (Stand: 3. 12. 2014): „
Krankheit ist die Störung der Funktion eines Organs, der Psyche oder des gesamten Organismus.“
(Eine besondere Rolle spielt dabei die „
Befindlichkeitsstörung“: Sie steht für die Einschränkung des leiblichen oder seelischen Wohlbefindens ohne objektivierbaren medizinischen Krankheitswert. Ihre Beurteilung ist subjektiv und wissensstandabhängig .- Andererseits können auch medizinisch als krankhaft definierbare Zustände ohne subjektiven Leidensdruck vorliegen. (z. B. Auffinden eines äußerst langsam wachsenden beschwerdefreien Krebsgeschwürs im Alter).)
5. Virchow 1869 (Naturforscherversammlung 1869; in: K. Sudhoff/Hrsg., Rudolf Virchow und die deutschen Naturforscherversammlungen“, Akad. Verlagsgesellschaft, Leipzig 1922):
„Die K. beginnt in dem Augenblicke, wo die regulatorischen Einrichtungen des Körpers nicht ausreichen, Störungen zu beseitigen. Nicht das Leben unter abnormen Bedingungen, nicht die Störung als solche erzeugt eine K., sondern die K. beginnt mit der Insuffizienz der regulatorischen Apparate."
Dabei sind die individuellen Unterschiede maßgeblich, wo bei gleichen Störungen verschiedene Personen verschieden intensive oder auch keine Befindlichkeits-Reaktionen zeigen. („Fließende Grenzen“)
Jede definitorische Abgrenzung zwischen Gesundheit und Krankheit erzeugt ihre Grenzfälle: z. B.
Welche Verwachsungen oder Verluste von Gliedmaßen sind z. B. lebenseinschränkende Behinderungen? Sind Infektionen ohne Krankheitsausbruch (HIV u. dergl.) als Krankheit einzustufen? Wann sind „Tinnitus“, „chronische Kopfschmerzen“ oder „allergische Reaktionen“ lebenseinschränkend? ….
Bei der Frage nach der Entwicklungsperspektive der durch Mikrowellenstrahlung (unterhalb grenzwertiger Energien) hervorgerufenen/ausgelösten biologischen Effekte ist einerseits davon auszugehen, dass „Unmöglichkeitsaussagen“ unzulässig sind (siehe „Anm. 1“ in diesem Strang), andererseits das ins Spiel kommende individuelle Funktionieren der regulatorischen Abwehrkräfte kaum verallgemeinerbare Grenzangaben erlaubt.
Siehe beispielsweise die Veröffentlichungs-Liste (Stand Juni 2010) zum Thema
„Biologische Effekte“:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... nliste.pdf
mit der gesonderten Liste der Referenzen:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... renzen.pdf
[size=150][b]Anm. 2 zum WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014)[/b][/size]
Hese
12.12.2014
Quelle:
http://www.hese-project.org/Forum/allg/index.php?id=7112
[b]Anm. 2 zum WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014)[/b]
MK2, Freitag, 12. Dezember 2014, 11:56 (vor 6 Stunden, 14 Minuten) @ admin
Link zum Faktenblatt: http://www.elektrosmognews.de/news/20141208_185426.html
[b]Aus dem WHO-Text: „Eine große Anzahl von Studien wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt, um festzustellen, ob Mobiltelefone ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellen. Bisher wurden keine nachteiligen Wirkungen festgestellt, die mit der Nutzung mobiler Telefone ursächlich zusammenhängen.“[/b]
Auf was für einen [b]Gesundheits- bzw. Krankheitsbegriff[/b] man sich dabei bezieht, sucht man im gesamten Text vergebens. Wie „nachteilige Effekte“ (=“adverse health effects“) abgegrenzt werden sollen, wird ebenso im Unklaren gelassen. Wer ernst genommen werden will, sollte sich solche begriffliche Unschärfe nicht leisten. Zumal sich EHS-Betroffene von der Behauptung mit Recht verhöhnt vorkommen müssen, und das von der WHO!
[b]Zum begrifflichen Hintergrund:[/b]
[i]Beispiel-Definitionen für die Begriffe „Gesundheit“ und „Krankheit“:[/i]
1. WHO (Internet/Stand : 8. Mai 2014): Die [b]Gesundheit[/b] ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.
2. [b]G.[/b] ist im engeren Sinne das subjektive Empfinden des Fehlens körperlicher, geistiger und seelischer Störungen oder Veränderungen bzw. ein Zustand, in dem Erkrankungen und pathologische Veränderungen nicht nachgewiesen werden können.“
(2. u. 3. laut Pschyrembel , „Klinisches Wörterbuch“ 2002, S. 594)
3. [b]G.[/b] ist im sozialrechtlichen Sinn der Zustand, aus dem Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit resultiert.
4. Wikipedia (Stand: 3. 12. 2014): „[b]Krankheit[/b] ist die Störung der Funktion eines Organs, der Psyche oder des gesamten Organismus.“
(Eine besondere Rolle spielt dabei die „[b]Befindlichkeitsstörung[/b]“: Sie steht für die Einschränkung des leiblichen oder seelischen Wohlbefindens ohne objektivierbaren medizinischen Krankheitswert. Ihre Beurteilung ist subjektiv und wissensstandabhängig .- Andererseits können auch medizinisch als krankhaft definierbare Zustände ohne subjektiven Leidensdruck vorliegen. (z. B. Auffinden eines äußerst langsam wachsenden beschwerdefreien Krebsgeschwürs im Alter).)
5. Virchow 1869 (Naturforscherversammlung 1869; in: K. Sudhoff/Hrsg., Rudolf Virchow und die deutschen Naturforscherversammlungen“, Akad. Verlagsgesellschaft, Leipzig 1922):
[b]„Die K.[/b] beginnt in dem Augenblicke, wo die regulatorischen Einrichtungen des Körpers nicht ausreichen, Störungen zu beseitigen. Nicht das Leben unter abnormen Bedingungen, nicht die Störung als solche erzeugt eine K., sondern die K. beginnt mit der Insuffizienz der regulatorischen Apparate."
Dabei sind die individuellen Unterschiede maßgeblich, wo bei gleichen Störungen verschiedene Personen verschieden intensive oder auch keine Befindlichkeits-Reaktionen zeigen. („Fließende Grenzen“)
Jede definitorische Abgrenzung zwischen Gesundheit und Krankheit erzeugt ihre Grenzfälle: z. B.
Welche Verwachsungen oder Verluste von Gliedmaßen sind z. B. lebenseinschränkende Behinderungen? Sind Infektionen ohne Krankheitsausbruch (HIV u. dergl.) als Krankheit einzustufen? Wann sind „Tinnitus“, „chronische Kopfschmerzen“ oder „allergische Reaktionen“ lebenseinschränkend? ….
Bei der Frage nach der Entwicklungsperspektive der durch Mikrowellenstrahlung (unterhalb grenzwertiger Energien) hervorgerufenen/ausgelösten biologischen Effekte ist einerseits davon auszugehen, dass „Unmöglichkeitsaussagen“ unzulässig sind (siehe „Anm. 1“ in diesem Strang), andererseits das ins Spiel kommende individuelle Funktionieren der regulatorischen Abwehrkräfte kaum verallgemeinerbare Grenzangaben erlaubt.
Siehe beispielsweise die Veröffentlichungs-Liste (Stand Juni 2010) zum Thema [i]„Biologische Effekte“:[/i]
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/df_studienliste.pdf
mit der gesonderten Liste der Referenzen:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/df_studienliste_referenzen.pdf