Niederlande: Durchbruch in der Rechtssprechung zu Strahlenrisiken durch Drahtslos-Technologie

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Re: Niederlande: Durchbruch in der Rechtssprechung zu Strahlenrisiken durch Drahtslos-Technologie

von nobody » 6. Januar 2021 09:15

Das Gericht erkante Frau de Jong als interessierte Partei an...
Soweit ich das richtig verstanden habe, hat das Verwaltungsgericht lediglich Einsprachemöglichkeit zugestanden, mehr aber auch nicht. Ein Etappensieg ja. Aber Durchbruch? Naja. Mal abwarten, was sich daraus entwickelt. Eine andere Instanz kann die Gefährdung schon wieder ganz anders einschätzen...

Niederlande: Durchbruch in der Rechtssprechung zu Strahlenrisiken durch Drahtslos-Technologie

von Elisabeth Buchs » 31. Dezember 2020 16:34

Durchbruch in der Rechtsprechung zu Strahlenrisiken durch Drahtlos-Techmologie
Niederländischer Verwaltungsrichter erkennt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko an

Frohe Nachrichten aus Holland zu Weihnachten

24 december 2020, Wilma de Jong:

SendemastIn den Niederlanden kam es am 18.12.20 zu einer positiven Entwicklung in der Rechtssprechung:

Der Verwaltungsrichter von Gelderland erkennt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die drahtlose Technologie an, das weit unter den Expositionsgrenzwerten liegt

Das Gericht erkante Frau de Jong als interessierte Partei an und entschied, dass ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei der Installation eines Antennenmastes in einer Entfernung von etwa 650 Metern von Ihrem Haus nicht ausgeschlossen werden kann.

Nach Ansicht des Gerichts kann unter Berücksichtigung aller Argumente unter Bezugnahme auf die wissenschaftliche Literatur nicht ausgeschlossen werden, dass selbst bei einer Feldstärke von weniger als 1 V / m und damit auch im Fall der Klägerin ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. (1 V/m = 2.600 µW/m²)

Dies bedeutet, dass wir von einem enormen Durchbruch sprechen können, seit vor mehr als zwei Jahrzehnten die Bürger die Gerichte um Aufmerksamkeit für die Gesundheitsrisiken von Antennenanlagen gebeten haben. Mit anderen Worten, der niederländische Verwaltungsrichter hat den Bürgern die Stimme in der Strahlungsdebatte zurückgegeben.



Dieses Urteil wird in den Niederlanden Einfluss haben. Es bedeutet auf jeden Fall:

Die Kommunen dort müssen die gesundheitlichen Interessen von Bürgern, die gegenüber Strahlung empfindlich sind, in ihrer lokalen Antennenpolitik berücksichtigen.
Der (falsche) Sicherheitsanspruch für Expositionsgrenzwerte von der ICNIRP kommt vom Tisch.
Lokale und nationale Antennenpolitik müssen überarbeitet werden

Hoffen wir, das sich höhrere Instanzen dieser Sicht anschliessen
und dieses Urteil aus den Niederlanden in der
ganzen Europäischen Union Schule macht!

Quelle: http://www.elektro-sensibel.de/artikel.php?ID=189

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