Baubewilligung mit der auflage einer Versicherung vor den Au

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Re: Baubewilligung mit der Auflage einer Versicherung vor de

von Hans-U.Jakob » 3. Mai 2004 19:40

Den Baubewilligungsbehörden genügt es, wenn die Mobilfunker behaupten, sie hätten eine Haftpflichtversicherung.
Verlangt einmal eine Behörde die Police zur Einsicht, heisst es, das falle unter Geschäftsgeheimnis.
Warum ist ja wohl klar. Jegliche Art von Strahlenschäden ist nähmlich darin ausgeschlossen.
Hans-U.Jakob

Baubewilligung mit der auflage einer Versicherung vor den Au

von mips » 1. Mai 2004 18:48

Könnte man die Mobilfunklobby nicht damit in die Zwickmühle bringen, in dem man die Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkbasisstation mit der Auflage verknüpft, dass die Betreiber eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen hat, die Schadenersatzansprüche in der Höhe von 1 Million Franken pro installierter Leistung ERP deckt und Schaden an Mensch, Tier und Liegenschaften (Wertminderung), verursacht durch direkt oder indirekt Exposition von magnetischen, elektrischen oder elektromagnetischen Feldern oder von Strahlung, einschliesst?
Wäre sicherlich interessant wie die Mobilfunker die Problematik einer solchenen Versicherung dem Volke erklären würde.

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