von Michael » 23. Juli 2007 17:35
Urteil
Mobilfunkanlage auf dem Dach muss geduldet werden
Ob auf einem Mietshaus eine Mobilfunkanlage errichtet werden darf, hängt nicht von der Zustimmung der Bewohner, sondern von der Entscheidung des Eigentümers ab. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können Vermieter auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Sendeantenne auf dem Dach installieren lassen. „Werden die für elektromagnetische Felder festgelegten Grenzwerte eingehalten, so weist die Wohnung keinen Sachmangel auf, der zu beanstanden ist“, heißt es in der Begründung. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter mit einem Herzschrittmacher versucht, den Bau der Anlage zu verhindern, da er Störungen seines lebenswichtigen Gerätes befürchtete. Doch die Klage wurde abgewiesen: Laut BGH ist allein das Empfinden eines Durchschnittsmenschen maßgebend. (SZ)
Aktenzeichen: VIIIZR74/05
Urteil
Mobilfunkanlage auf dem Dach muss geduldet werden
Ob auf einem Mietshaus eine Mobilfunkanlage errichtet werden darf, hängt nicht von der Zustimmung der Bewohner, sondern von der Entscheidung des Eigentümers ab. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können Vermieter auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Sendeantenne auf dem Dach installieren lassen. „Werden die für elektromagnetische Felder festgelegten Grenzwerte eingehalten, so weist die Wohnung keinen Sachmangel auf, der zu beanstanden ist“, heißt es in der Begründung. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter mit einem Herzschrittmacher versucht, den Bau der Anlage zu verhindern, da er Störungen seines lebenswichtigen Gerätes befürchtete. Doch die Klage wurde abgewiesen: Laut BGH ist allein das Empfinden eines Durchschnittsmenschen maßgebend. (SZ)
Aktenzeichen: VIIIZR74/05