von The Future's Black » 12. Oktober 2004 12:24
© St. Galler Tagblatt; 12.10.2004
Thurtal
Hauptblatt
«Weder Willkür, noch Missbrauch»
Istighofen: Regierungsrat beantwortet Aufsichtsbeschwerde gegen Schulbehörde
Istighofen. Die Aufsichtsbeschwerde gegen die Vorsteherschaft der Istighofer Primarschulgemeinde wurde vom Regierungsrat zurück gewiesen. Kürzlich wurde die Baubewilligung für die Trafostation erteilt.
Marina Winder
Auf dem Grundstück des Kindergartens in Istighofen wird eine neue Transformatorenstation gebaut. Die alte muss ersetzt werden, da sie den Sicherheitsvorschriften nicht mehr genügt. Das entsprechende Baugesuch des Elektrizitätswerkes Bürglen, das Ende Januar veröffentlicht wurde, ist in der Bevölkerung auf Ablehnung gestossen.
Die Verfasser der Aufsichtsbeschwerde sind nicht grundsätzlich gegen eine Trafostation, halten aber den Standort beim Kindergarten für unangebracht. Die Trafostation, die niederfrequente Strahlung verbreitet, habe einen schädlichen Einfluss auf die Kinder. An der Schulgemeindeversammlung im Frühling warf Peter Riesen der Schulbehörde vor, dem Elektrizitätswerk Hand zur billigsten Lösung geboten und dafür 10 000 Franken «Entschädigung» kassiert zu haben.
Aufsichtsbeschwerde
Der Antrag einiger Stimmbürger, das Thema «Trafostation» an der Schulgemeindeversammlung zu traktandieren, wurde von der Schulbehörde bereits im Vorfeld und ein weiteres Mal an der Versammlung selbst abgelehnt. Peter Riesen reichte darauf im April gemeinsam mit vier weiteren Schulbürgern eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Primarschulbehörde beim kantonalen Departement für Erziehung und Kultur ein. Sie richtete sich gegen die willkürliche Ausübung von Befugnissen und den Amtsmissbrauch durch die Schulbehörde.
Die Aufsichtsbeschwerde wurde folgendermassen begründet: Ein Dienstbarkeitsvertrag sei als eine neu zu übernehmende Aufgabe zu betrachten. Da das Grundstück dem EW zur Verfügung gestellt wird, sei es für die Schulgemeinde nicht mehr nutzbar und der Vertrag komme somit einem Landverkauf gleich. Dies dürfe nicht ohne Einwilligung der Stimmbürger passieren. Die Unterzeichnenden forderten die Annulierung des Vertrags oder eine sofortige Abstimmung der Schulgemeinde. Ein weiterer Beschwerdepunkt richtete sich gegen den Schulpräsidenten, der es an der Schulversammlung ablehnte, über den Dienstbarkeitsvertrag abstimmen zu lassen.
Wirtschaftliche Interessen
In einem Brief an die Schulbehörde schrieb Peter Riesen noch vor Einreichung der Aufsichtsbeschwerde: «Eine umsichtige Schulvorsteherschaft, der das Wohl der Kinder am Herzen liegen muss, wird diese Trafostation an einen anderen Ort platzieren lassen oder nur unter zusätzlichen Schutzmassnahmen zur Bewilligung vorschlagen.» Weiter hiess es in dem Brief: «In letzter Zeit scheint unsere Schulbehörde nicht mehr zu wissen, in welchem Auftrag sie eigentlich handelt. Es kann nicht sein, dass wirtschaftliche Interessen vor den Interessen unserer Schulgemeinde und vor allem unserer Kinder stehen.»
.
Aufgabe der Vorsteherschaft
Im Juni erhielt Peter Riesen von Regierungsrat Bernhard Koch Antwort auf seine Aufsichtsbeschwerde. Koch hielt fest, dass es sich bei dem Fall in Istighofen um ein Grundstückgeschäft handle. Nebst Kauf und Verkauf sei auch die Einräumung und Auflösung von Grunddienstbarkeiten Aufgabe der Schulbehörde. Da immer wieder Durchleitungen, Fahr- und Wegrechte neu zu regeln seien, können Grundstückgeschäfte nicht als neue Geschäfte betrachtet werden. Zumal die Behörde für den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages alleine zuständig ist, müsse sie die Sache auch nicht traktandieren und zur Abstimmung unterbreiten. Grundstückgeschäfte würden in den Aufgabenbereich der Vorsteherschaft fallen, da sie im Organisationsreglement der Primarschulgemeinde nicht als Kompetenz der Schulgemeindeversammlung aufgeführt werden.
Koch kommt in seinem Schreiben zum Schluss, dass im Fall «Trafostation Istigho-fen weder Willkür noch Missbrauch vorliegen». Es wür den keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen ergriffen. (mw)
Wörtlich
Es tut weh
Um den Spielplatz des Kindergartens zu finanzieren, wurde ein Sponsorenlauf durchgeführt. Es tut mir weh, wenn auf diesem Platz die Transformatorenstation gebaut wird. Mit einer Abstimmung wäre es nicht so weit gekommen. Wir fühlen uns hintergangen. Über das Vorgehen wurde nicht offen informiert.
Angelina Oertig, Stimmbürgerin aus Istighofen
© St. Galler Tagblatt; 12.10.2004
Thurtal
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«Weder Willkür, noch Missbrauch»
Istighofen: Regierungsrat beantwortet Aufsichtsbeschwerde gegen Schulbehörde
Istighofen. Die Aufsichtsbeschwerde gegen die Vorsteherschaft der Istighofer Primarschulgemeinde wurde vom Regierungsrat zurück gewiesen. Kürzlich wurde die Baubewilligung für die Trafostation erteilt.
Marina Winder
Auf dem Grundstück des Kindergartens in Istighofen wird eine neue Transformatorenstation gebaut. Die alte muss ersetzt werden, da sie den Sicherheitsvorschriften nicht mehr genügt. Das entsprechende Baugesuch des Elektrizitätswerkes Bürglen, das Ende Januar veröffentlicht wurde, ist in der Bevölkerung auf Ablehnung gestossen.
Die Verfasser der Aufsichtsbeschwerde sind nicht grundsätzlich gegen eine Trafostation, halten aber den Standort beim Kindergarten für unangebracht. Die Trafostation, die niederfrequente Strahlung verbreitet, habe einen schädlichen Einfluss auf die Kinder. An der Schulgemeindeversammlung im Frühling warf Peter Riesen der Schulbehörde vor, dem Elektrizitätswerk Hand zur billigsten Lösung geboten und dafür 10 000 Franken «Entschädigung» kassiert zu haben.
Aufsichtsbeschwerde
Der Antrag einiger Stimmbürger, das Thema «Trafostation» an der Schulgemeindeversammlung zu traktandieren, wurde von der Schulbehörde bereits im Vorfeld und ein weiteres Mal an der Versammlung selbst abgelehnt. Peter Riesen reichte darauf im April gemeinsam mit vier weiteren Schulbürgern eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Primarschulbehörde beim kantonalen Departement für Erziehung und Kultur ein. Sie richtete sich gegen die willkürliche Ausübung von Befugnissen und den Amtsmissbrauch durch die Schulbehörde.
Die Aufsichtsbeschwerde wurde folgendermassen begründet: Ein Dienstbarkeitsvertrag sei als eine neu zu übernehmende Aufgabe zu betrachten. Da das Grundstück dem EW zur Verfügung gestellt wird, sei es für die Schulgemeinde nicht mehr nutzbar und der Vertrag komme somit einem Landverkauf gleich. Dies dürfe nicht ohne Einwilligung der Stimmbürger passieren. Die Unterzeichnenden forderten die Annulierung des Vertrags oder eine sofortige Abstimmung der Schulgemeinde. Ein weiterer Beschwerdepunkt richtete sich gegen den Schulpräsidenten, der es an der Schulversammlung ablehnte, über den Dienstbarkeitsvertrag abstimmen zu lassen.
Wirtschaftliche Interessen
In einem Brief an die Schulbehörde schrieb Peter Riesen noch vor Einreichung der Aufsichtsbeschwerde: «Eine umsichtige Schulvorsteherschaft, der das Wohl der Kinder am Herzen liegen muss, wird diese Trafostation an einen anderen Ort platzieren lassen oder nur unter zusätzlichen Schutzmassnahmen zur Bewilligung vorschlagen.» Weiter hiess es in dem Brief: «In letzter Zeit scheint unsere Schulbehörde nicht mehr zu wissen, in welchem Auftrag sie eigentlich handelt. Es kann nicht sein, dass wirtschaftliche Interessen vor den Interessen unserer Schulgemeinde und vor allem unserer Kinder stehen.»
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Aufgabe der Vorsteherschaft
Im Juni erhielt Peter Riesen von Regierungsrat Bernhard Koch Antwort auf seine Aufsichtsbeschwerde. Koch hielt fest, dass es sich bei dem Fall in Istighofen um ein Grundstückgeschäft handle. Nebst Kauf und Verkauf sei auch die Einräumung und Auflösung von Grunddienstbarkeiten Aufgabe der Schulbehörde. Da immer wieder Durchleitungen, Fahr- und Wegrechte neu zu regeln seien, können Grundstückgeschäfte nicht als neue Geschäfte betrachtet werden. Zumal die Behörde für den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages alleine zuständig ist, müsse sie die Sache auch nicht traktandieren und zur Abstimmung unterbreiten. Grundstückgeschäfte würden in den Aufgabenbereich der Vorsteherschaft fallen, da sie im Organisationsreglement der Primarschulgemeinde nicht als Kompetenz der Schulgemeindeversammlung aufgeführt werden.
Koch kommt in seinem Schreiben zum Schluss, dass im Fall «Trafostation Istigho-fen weder Willkür noch Missbrauch vorliegen». Es wür den keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen ergriffen. (mw)
Wörtlich
Es tut weh
Um den Spielplatz des Kindergartens zu finanzieren, wurde ein Sponsorenlauf durchgeführt. Es tut mir weh, wenn auf diesem Platz die Transformatorenstation gebaut wird. Mit einer Abstimmung wäre es nicht so weit gekommen. Wir fühlen uns hintergangen. Über das Vorgehen wurde nicht offen informiert.
Angelina Oertig, Stimmbürgerin aus Istighofen