von The Future's Black » 2. Dezember 2004 14:16
© St. Galler Tagblatt; 02.12.2004
Uzwil
Wiler Zeitung / Volksfreund
Keine Mobilfunkantennen bei Schulhäusern
Oberuzwil. Der Oberuzwiler Gemeinderat hat sich bei der Verabschiedung des Richtplanes auch ausführlich mit einer Eingabe zum Themenkreis Mobilfunk beschäftigt. Er hat beschlossen, dass die gemeindeeigene Infrastrukturanlagen und gemeindeeigene Grundstücke für Mobilfunkanlagen nicht zur Verfügung stehen.
Das Themengebiet Richtplan und Mobilfunk ist ein sehr grosses Anliegen der Bevölkerung. Der Gemeinderat nahm die Vernehmlassungsschrift einer Oberuzwiler Familie deshalb gerne auf und konnte die wertvollen Hinweise im neuen Richtplan berücksichtigen.
Rechtliche Grundlagen
Die Baukommission und der Gemeinderat haben sich bereits früher einige Gedanken im Zusammenhang mit erteilten Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen gemacht. Die Antennen mussten - jeweils nicht ganz frei von Unbehagen - im Rahmen der rechtlichen Vorschriften bewilligt werden. Der Gemeinderat hatte aus eigener Sicht als Grundeigentümer von Schulhäusern in einem Fall sogar Einsprache gegen eine geplante Antenne erhoben, dann aber aus Rechtssicherheitsgründen keinen Rekurs gegen die eigene Baukommission erhoben. Die Beweggründe für die Eingabe der Familie aus Oberuzwil konnten vom Gemeinderat sehr wohl nachvollzogen werden.
Keine Schutzzonen
Der gewünschte Hinweis im Richtplan «wir wollen um unsere Schulhäuser herum keine Mobilfunkantennen», würde bei einem konkreten Baugesuch jedoch rechtlich nicht funktionieren. Nach wie vor ist die bundesrätliche NIS-Verordnung für die Beurteilung von Mobilfunkantennen massgebend. Eigentliche Schutzzonen, wie sie die Antragsteller forderten, können rechtlich nicht eingeführt werden. Mobilfunk ist Bundesrecht. Und dennoch ist der Gemeinderat der Ansicht, dass diesem Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten unbedingt Rechnung getragen werden sollte.
Ein Zeichen setzen
Bereits die vorberatende Bau- und Planungskommission war bei ihrer Beurteilung der Vernehmlassungseingabe der Ansicht, der Bevölkerung gegenüber ein Zeichen setzen zu müssen. Der Gemeinderat ist dem Antrag gerne gefolgt und hat beschlossen, im Richtplantext im Bereich Infrastruktur ein neues Kapitel Mobilfunk einzuführen. Er hat entschieden, dass die Gemeinde eigene Infrastrukturanlagen und gemeindeeigene Grundstücke für Mobilfunkantennen nicht zur Verfügung stellt. Ausserdem soll im Umgebungsbereich von Schulanlagen auf das Errichten von Antennenanlagen verzichtet werden. (gk.)
© St. Galler Tagblatt; 02.12.2004
Uzwil
Wiler Zeitung / Volksfreund
Keine Mobilfunkantennen bei Schulhäusern
Oberuzwil. Der Oberuzwiler Gemeinderat hat sich bei der Verabschiedung des Richtplanes auch ausführlich mit einer Eingabe zum Themenkreis Mobilfunk beschäftigt. Er hat beschlossen, dass die gemeindeeigene Infrastrukturanlagen und gemeindeeigene Grundstücke für Mobilfunkanlagen nicht zur Verfügung stehen.
Das Themengebiet Richtplan und Mobilfunk ist ein sehr grosses Anliegen der Bevölkerung. Der Gemeinderat nahm die Vernehmlassungsschrift einer Oberuzwiler Familie deshalb gerne auf und konnte die wertvollen Hinweise im neuen Richtplan berücksichtigen.
Rechtliche Grundlagen
Die Baukommission und der Gemeinderat haben sich bereits früher einige Gedanken im Zusammenhang mit erteilten Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen gemacht. Die Antennen mussten - jeweils nicht ganz frei von Unbehagen - im Rahmen der rechtlichen Vorschriften bewilligt werden. Der Gemeinderat hatte aus eigener Sicht als Grundeigentümer von Schulhäusern in einem Fall sogar Einsprache gegen eine geplante Antenne erhoben, dann aber aus Rechtssicherheitsgründen keinen Rekurs gegen die eigene Baukommission erhoben. Die Beweggründe für die Eingabe der Familie aus Oberuzwil konnten vom Gemeinderat sehr wohl nachvollzogen werden.
Keine Schutzzonen
Der gewünschte Hinweis im Richtplan «wir wollen um unsere Schulhäuser herum keine Mobilfunkantennen», würde bei einem konkreten Baugesuch jedoch rechtlich nicht funktionieren. Nach wie vor ist die bundesrätliche NIS-Verordnung für die Beurteilung von Mobilfunkantennen massgebend. Eigentliche Schutzzonen, wie sie die Antragsteller forderten, können rechtlich nicht eingeführt werden. Mobilfunk ist Bundesrecht. Und dennoch ist der Gemeinderat der Ansicht, dass diesem Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten unbedingt Rechnung getragen werden sollte.
Ein Zeichen setzen
Bereits die vorberatende Bau- und Planungskommission war bei ihrer Beurteilung der Vernehmlassungseingabe der Ansicht, der Bevölkerung gegenüber ein Zeichen setzen zu müssen. Der Gemeinderat ist dem Antrag gerne gefolgt und hat beschlossen, im Richtplantext im Bereich Infrastruktur ein neues Kapitel Mobilfunk einzuführen. Er hat entschieden, dass die Gemeinde eigene Infrastrukturanlagen und gemeindeeigene Grundstücke für Mobilfunkantennen nicht zur Verfügung stellt. Ausserdem soll im Umgebungsbereich von Schulanlagen auf das Errichten von Antennenanlagen verzichtet werden. (gk.)