Kanada: Regeln zu Umwelt-Empfindlichkeit
Die kanadische Menschenrechtskommission (Canadian Human Rights
Commission, CHCR) hat ihre Politik hinsichtlich umweltbedingter
Empfindlichkeiten kundgetan. Die Motivation für diese Politik wird auf
der CHCR-Webseite zusammen gefasst. "Menschen mit Umweltempfindlichkeit
erfahren eine Reihe von nachteiligen Reaktionen auf Umweltagenzien in
Konzentrationen, die beträchtlich unter denjenigen liegen, die den
"Durchschnittsmenschen" beeinträchtigen können. Diese medizinische
Gegebenheit ist eine Behinderung und denjenigen, die mit einer
Umweltempfindlichkeit leben, steht der Schutz der kanadischen
Menschenrechtsgesetze zu, welche Diskriminierungen aufgrund einer
Behinderung untersagen. Die kanadische Menschenrechtskommission wird
jede Anfrage entgegen nehmen und jeder Beschwerde nachgehen von jedem
Menschen, der meint, aufgrund einer Umweltempfindlichkeit diskriminiert
worden zu sein. Wie andere Menschen mit Behinderungen sind auch
diejenigen, die unter einer Umweltempfindlichkeit leiden, vom
Gesetzgeber gehalten, sich einzugliedern."
http://www.chrc-ccdp.ca/legislation_pol ... g_update=1
Kommentar: Elektrosensibilität sollte auch unter den Begriff Umweltempfindlichkeit fallen. Wenn die Arbeitsplätze durch den Elektrosmog belastet werden, dass Betroffene dort nicht mehr beschwerdefrei arbeiten können und erst recht, wenn sie nirgendwo mehr strahlenfrei wohnen können, sehe ich das als Diskriminierung und auch die Psychoschiene sollte unter dieses Beschwerderecht fallen.
Elisabeth Buchs