von Eva Weber » 26. Januar 2012 14:19
Folgende Begebenheit passt in diesen Strang. Es betrifft das Ausgeliefertsein von Menschen, die unter Funk leiden, an Andere. Dies wird gefördert und gestützt von Strahlenschutzbehörden und den dazugehörigen Umweltärzten und entsprechend beeinflussten Ärzten, deren Fortbildung in Zusammenarbeit mit Strahlenschutz und Mobilfunkindustrie erfolgt.
Ein Mann wird mit Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert. Herzoperation! Nach Tagen muss noch einmal nachoperiert werden. Endlich kommt der Patient aus der Intensiv auf die normale Station. Sein Zustand ist entsprechend. Mit seinem Zimmergenossen hat er keinerlei Probleme. Dann wird dieser entlassen und ein Herr kommt neben ihm zu liegen, der den ganzen Tag sein Handy benutzt. Der Herzpatient bekommt starke Kopfschmerzen und es geht ihm schlecht. Er bittet seinen Nachbarn doch das Handy nicht ständig zu benutzen, weil er so Kopfschmerz bekommt. Die Aufklärung: Ich bin Geschäftsmann und ich muss eben von hier aus mein Geschäft führen.
Der Herzpatient meldete dies nicht dem Arzt, wohlwissend, dass er gar nichts erreicht hätte, nur noch zusätzlichen Ärger, obwohl im Krankenhaus Handyverbotsschilder angebracht sind. Dieses Handyverbot besteht lediglich um elektronische Geräte zu schützen. Werden nun keine elektronischen Geräte gestört, so ist der Patient, der ja nicht als solches zählt, dem hilflos ausgeliefert, denn er kann ja nicht einmal das Bett verlassen. Er könnte von Glück sagen, würde man ihm nicht auch noch einen Psychiater ans Bett schicken oder ihn gleich in die Nervenklinik einweisen.
Zum Glück ging der Geschäftsmann nach einem Tag wieder. Der Herzpatient sprach wie von einer Erlösung. Da er noch 2-3 Wochen im Krankenhaus verbringen muss und noch eine kleinere OP erforderlich ist, ist nur zu hoffen, dass ihm nicht noch einmal so ein Zimmergenosse blüht!
RECHT HAT ER ALLERDINGS NICHT DAS GERINGSTE! DAFÜR WIRD ZUVERLÄSSIG GESORGT!
Eva Weber
Folgende Begebenheit passt in diesen Strang. Es betrifft das Ausgeliefertsein von Menschen, die unter Funk leiden, an Andere. Dies wird gefördert und gestützt von Strahlenschutzbehörden und den dazugehörigen Umweltärzten und entsprechend beeinflussten Ärzten, deren Fortbildung in Zusammenarbeit mit Strahlenschutz und Mobilfunkindustrie erfolgt.
Ein Mann wird mit Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert. Herzoperation! Nach Tagen muss noch einmal nachoperiert werden. Endlich kommt der Patient aus der Intensiv auf die normale Station. Sein Zustand ist entsprechend. Mit seinem Zimmergenossen hat er keinerlei Probleme. Dann wird dieser entlassen und ein Herr kommt neben ihm zu liegen, der den ganzen Tag sein Handy benutzt. Der Herzpatient bekommt starke Kopfschmerzen und es geht ihm schlecht. Er bittet seinen Nachbarn doch das Handy nicht ständig zu benutzen, weil er so Kopfschmerz bekommt. Die Aufklärung: Ich bin Geschäftsmann und ich muss eben von hier aus mein Geschäft führen.
Der Herzpatient meldete dies nicht dem Arzt, wohlwissend, dass er gar nichts erreicht hätte, nur noch zusätzlichen Ärger, obwohl im Krankenhaus Handyverbotsschilder angebracht sind. Dieses Handyverbot besteht lediglich um elektronische Geräte zu schützen. Werden nun keine elektronischen Geräte gestört, so ist der Patient, der ja nicht als solches zählt, dem hilflos ausgeliefert, denn er kann ja nicht einmal das Bett verlassen. Er könnte von Glück sagen, würde man ihm nicht auch noch einen Psychiater ans Bett schicken oder ihn gleich in die Nervenklinik einweisen.
Zum Glück ging der Geschäftsmann nach einem Tag wieder. Der Herzpatient sprach wie von einer Erlösung. Da er noch 2-3 Wochen im Krankenhaus verbringen muss und noch eine kleinere OP erforderlich ist, ist nur zu hoffen, dass ihm nicht noch einmal so ein Zimmergenosse blüht!
RECHT HAT ER ALLERDINGS NICHT DAS GERINGSTE! DAFÜR WIRD ZUVERLÄSSIG GESORGT!
Eva Weber