Leserbrief vom Forum Mobil / Replik

Jakob Senn

Leserbrief vom Forum Mobil / Replik

Beitrag von Jakob Senn » 30. März 2006 08:19

Sehr geehrter Herr Hidber

Mit Ihrem Leserbrief in der Berner Zeitung vom 27.03.06 haben Sie bewiesen, dass Sie von der enorm komplexen Materie keinerlei Ahnung haben. Das QS-System ist rechtswidrig. Letztendlich wird das Bundesgericht entscheiden, was es vom QS-System hält.

Auf jeden Fall empfehle ich Ihnen mal die Lektüre des folgenden Urteils des Verwaltungsgerichts Zürich vom 8. Februar 2006: VB.2006.00001 abrufbar unter www.vgrzh.ch.

Achtung: Das QS-System ist laut dem Verwaltungsgericht Zürich grundsätzlich "geeignet". Aber das wird eben das Bundesgericht entscheiden, ob dem tatsächlich so ist.

Das Vorgehen während der Übergangsphase (bis Ende 2006) wurde als offensichtlich untauglich qualifiziert. So so. Schreiben Sie doch mal etwas über das obengenannte Urteil. Vorausgesetzt, Sie kommen (nur im Ansatz) draus ;-). So schreiben Sie doch im Namen des Forum Mobil über den Baustopp bis Ende 2006, Herr Hidber...

Weiter empfehle ich Ihnen die Lektüre des folgenden Links: http://www.gigaherz.ch/1011

Ja ja, das QS-System "geht weiter" als vom Bundesgericht verlangt. Dabei sind mit dem QS-System Grenzwertüberschreitungen von 24 Stunden oder gar länger möglich. Rechtswidriger geht es ja wohl kaum. Niemand bewilligt Mobilfunkanlagen, wenn man weiss, dass Grenzwertüberschreitungen eintreten können. Was sind denn die NISV-Grenzwerte überhaupt wert, wenn man sie mit einem QS-System locker-flocker überschreiten kann? So einen rechtswidrigen Blödsinn können wohl nur das BAFU bzw. das Forum Mobil verlautbaren lassen.

Wir sind eben nicht so blöd wie die Mobilfunkbetreiber, Herr Hidber!

Erinnern Sie sich noch? Ich habe Ihnen doch einmal von "Gelächter" und "Baustopp bis Ende 2006" geschrieben - und das im Januar 2006. Ich hatte und habe Recht: Das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 8. Februar 2006, VB.2006.00001, gibt mir/uns RECHT.

Aha...

Und seit wann darf man in Naturkatastrophen-Fällen (Überschwemmung durch die Aare) auf's Natel vertrauen? Im Katastrophenfall darf man grundsätzlich NIE auf die Mobilfunktechnik vertrauen. Das weiss jedes Schulkind. In Katastrophenübungen wird daher immer ohne die elenden Natels geübt, weil die Mobilfunk-Technik immer als erste aussteigt. Das lernt man sogar im Militär...

Herr Tschäppät und die anderen Politiker, die über gesunden Menschenverstand verfügen, wissen was sie tun. Oh ja.

Mit besten Grüssen

Jakob Senn, Mitglied Verein Gruppe Jakob

Jakob Senn

Re: Leserbrief vom Forum Mobil / Replik

Beitrag von Jakob Senn » 30. März 2006 13:09

Antwort auf die Antwortemail von Herr Hidber:

Sehr geehrter Herr Hidber

Schon gut, Herr Hidber. Ich akzeptiere Ihre Auffassung ja auch. Sogar Journalisten haben das QS-System durchschaut: Ohne QS-System sind wohl rechtswidrige Grenzwertüberschreitungen an der Tagesordnung (e contrario), wenn doch mit einem QS-System à la "ISO-Zertifizierung (Selbstkontrolle)" rechtswidrige Grenzwertüberschreitungen von 24 Stunden oder gar länger TATSÄCHLICH "immer noch" möglich sind, weil diese innerhalb von 24 Stunden oder gar länger "behoben" werden sollen.

Aber nein, nein, die "eigenen" und "unangemeldeten" Abnahmemessungen (ohne Hilfe/Benachrichtigung des Mobilfunkbetreibers geht das im übrigen nicht) haben nie und nimmer Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Und eine Grenzwertüberschreitung von z.B. 6,2 V/m würde netztechnisch etc. gar nicht funktionieren und keinen Sinn machen. Nein, nein alles falsch...

Wie sieht jetzt eigentlich die Lösung während der Übergangsphase aus, wenn diese nicht tauglich ist? Vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 8. Februar 2006, VB.2006.00001, hat man wahrscheinlich auch gesagt, dass das Vorgehen super und tauglich ist... Handelt es sich diesmal auch um ein "Missverständnis" wie beim Urteil des Walliser Staatsrates betreffend Nichtmessbarkeit von UMTS-Strahlung?

Ich/wir lasse/n mich doch nicht für dumm verkaufen!

Übrigens: Urteile sollte man wirklich lesen.

Mit besten Grüssen

Jakob Senn

Jakob Senn

Re: Leserbrief vom Forum Mobil / Replik

Beitrag von Jakob Senn » 31. März 2006 06:44

Sehr geehrter Herr Hidber

Endlich, endlich hat es auch Burgdorf begriffen. Kein Moratorium, aber dafür werden Baugesuche (im Lichte des Zürcher Verwaltungsgerichtsurteils vom 8. Februar, VB.2006.00001 [die Baubewilligung wurde ja aufgehoben]?) abgelehnt.

Heute zu lesen in der Berner Zeitung. Im "Der Bund", glaube ich, steht das natürlich ein bisschen "anders".

Als nächstes wird wohl auch noch das rechtswidrige QS-System daran glauben müssen. Wirklich unabhängige Juristen, die das Vorsorgeprinzip verstanden haben, halten das QS-System für rechtswidrig (vgl. Rausch/Marti/Griffel, Umweltrecht, Zürich 2004, S. 19-29).

In Frage gestellt werden nicht die NIS-Grenzwerte, sondern deren Überschreitung. Das sind eben zweierlei Dinge. Bei Überschreitung der NIS-Grenzwerte (durch das QS-System) wird gegen das verfassungsmässig verankerte Vorsorgeprinzip (Art. 74 BV) verstossen. Daher gibt es (endlich) Raum für die Anwendung des Vorsorgeprinzips.

Es geht auch ganz rechtlich und sachlich. Aber das Recht bzw. die Verfassung (Art. 74 BV, Vorsorgeprinzip) wird obsiegen und sicherlich nicht dieser QS-System-Schwachsinn. Zur Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip hat sich das Verwaltungsgericht Zürich ja nicht geäussert. Aber alle "stürzen" sich auf die Aussage, dass das inexistente "QS-System" grundsätzlich geeignet sei, die Strahlung "besser" zu kontrollieren. Per se stimmt die Aussage vollkommen, keine Diskussion. Aber das bedeutet eben nicht, dass das QS-System mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar ist.

Heute ohne QS-System verstossen sämtliche Mobilfunkanlagen "umso mehr" gegen das Vorsorgeprinzip, weil Grenzwertüberschreitungen (auch minime) an der Tagesordnung sind, wenn doch schon mit einem "Super"-QS-System faktisch Grenzwertüberschreitungen von 24 Stunden oder gar länger möglich sind.

Aber nein, nein, Mobilfunkstrahlung ist bei permanenter (auch minimen) Grenzwertüberschreitungen nicht gesundheitsschädlich, nein nein.

Wofür haben wir denn die NISV und die NIS-Anlagegrenzwerte? Reinste Bananenrepublik.

Die Mobilfunkbetreiber sind m.E. im Lichte des Vorsorgeprinzips (Art. 74 BV) nicht ernst zu nehmen. Dazu gehört auch das Forum Mobil. Das QS-System beweist es (e contrario).


Mit freundlichen Grüssen

Jakob Senn

Statt Stopp ein Nein. Das Moratorium fällt: In Burgdorf werden Baugesuche für Natelanlagen wieder bearbeitet – aber abschlägig beantwortet.
http://www.espace.ch/artikel_195845.html

open mind

Re: Leserbrief vom Forum Mobil / Replik

Beitrag von open mind » 31. März 2006 09:51

ein erster wichtiger (und richtiger!) Meilenstein - auf einem noch langen Weg...

open mind

pius

Re: Leserbrief vom Forum Mobil / Replik

Beitrag von pius » 1. April 2006 01:01

Können Sie auch noch den Leserbrief von Herr Hidber posten?
Würde mich interessieren.

Besten Dank


pegasus

Re: Leserbrief vom Forum Mobil / Replik

Beitrag von pegasus » 1. April 2006 20:56

Herr Hidber schreibt in dem Artikel:

"Immerhin dürfen sich die Bewohner aarenaher Quartiere in Bern mit gemeinderätlichem Segen schon bald per SMS vor drohendem Hochwasser alarmieren lassen, sofern sie mit dem Handy Empfang haben."

Das würde dem Herrn Hidber so passen: die Menschen haben dauernd ihre Handy's auf Empfang um ja keine Hochwasserwarnung zu verpassen! Der Herr hat scheinbar noch nie gehört oder gelesen, dass Menschen schon auf 'auf Empfang' stehende Handy's reagieren!
Zudem habe ich schon gelesen, dass jederzeit Standby-Handy's von Ferne eingeschaltet werden können und somit mitgehört werden kann, was in der Wohnung läuft. Stimmt das?
Wenn ich diese Leserbriefe lese, wird mir übel!

Pegasus

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